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   OLG Köln, 30.01.2013 - II-4 UF 218/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5823
OLG Köln, 30.01.2013 - II-4 UF 218/12 (https://dejure.org/2013,5823)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.2013 - II-4 UF 218/12 (https://dejure.org/2013,5823)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - II-4 UF 218/12 (https://dejure.org/2013,5823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    VKH-Raten sind bei der Berechnung des Kindesunterhalts nicht abziehbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kosten eines Verfahrens über Ehegatten- beziehungsweise Kindesunterhalt sind nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 05.10.1995 - 1 UF 403/94

    Berücksichtigung von Kreditbelastung und Prozesskostenhilferaten bei

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 4 UF 218/12
    Zwar wird die Abzugsfähigkeit von im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren entstandenen notwendigen Verfahrenskosten in angemessenen Raten und dementsprechend auch von Verfahrenskostenhilferaten diskutiert; hierzu gehören indessen nur Kosten des Scheidungsverfahrens selbst einschließlich der amtswegigen Folgesache Versorgungsausgleich ( vgl.: OLG Hamm, Urteil vom 05.10.1995 - 1 UF 403/94 - zitiert nach juris Rn. 2; Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Auflage, Rn. 1057 f.; nur den Selbstbehalt treffend: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.1997 - 2 UF 227/96 - zitiert nach Juris Rn. 27 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.1997 - 2 UF 227/96

    Unterhaltsbedarfsermittlung durch Aufwendungen für Prozeßkosten in Scheidungs-

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2013 - 4 UF 218/12
    Zwar wird die Abzugsfähigkeit von im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren entstandenen notwendigen Verfahrenskosten in angemessenen Raten und dementsprechend auch von Verfahrenskostenhilferaten diskutiert; hierzu gehören indessen nur Kosten des Scheidungsverfahrens selbst einschließlich der amtswegigen Folgesache Versorgungsausgleich ( vgl.: OLG Hamm, Urteil vom 05.10.1995 - 1 UF 403/94 - zitiert nach juris Rn. 2; Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Auflage, Rn. 1057 f.; nur den Selbstbehalt treffend: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.1997 - 2 UF 227/96 - zitiert nach Juris Rn. 27 ).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17

    Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr

    Beim Kindesunterhalt scheidet die Abzugsfähigkeit von Verfahrenskostenhilferaten - wie auch das Amtsgericht zutreffend ausführt - im Übrigen auch aus, weil die Höhe der Raten von dem an das Kind zu zahlenden Unterhalt abhängig ist (Viefhues in jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1603 BGB, Rn. 135; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. September 2016 - 13 UF 204/14 -, Rn. 29, OLG Köln, Beschluss vom 30. Januar 2013 - II-4 UF 218/12 -, Rn. 9, juris).
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