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OLG Düsseldorf, 17.06.1998 - 4 UF 280/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 885
Wird zitiert von ... (9)
- AG Hamm, 13.06.2016 - 3 F 89/16
Schwerwiegende Gefahren im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention
Der Ausnahmetatbestand des Artikel 13 HKÜ ist deswegen restriktiv auszulegen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1996, 1267; FamRZ 1999, 885; FamRZ 1999, 641). - SG Berlin, 04.05.2010 - S 115 AS 30405/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Unterbringung in einer …
Überzeugt eine solche Konstruktion bereits aufgrund der Systematik des Sozialgesetzbuches und insbesondere des Nachranges der Sozialhilfe nicht, so ist im Übrigen der Grundsatz zu beachten, dass eine Unterhaltsverpflichtung nicht besteht, wenn und soweit der in Anspruch Genommene infolge der Unterhaltsleistung selbst sozialhilfebedürftig würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 1008, Az.: 4 UF 280/97). - AG Hamm, 13.10.2011 - 3 F 212/11 Der Ausnahmetatbestand des Artikel 13 HKÜ ist deswegen restriktiv auszulegen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1999, 885).
- AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10
Anspruch eines polnischen Vaters auf Herausgabe seiner Tochter an ihn bei …
Der Ausnahmetatbestand des Artikel 13 HKÜ ist deswegen restriktiv auszulegen (Bundesverfassungsgericht, FamRZ 1999, 885). - AG Berlin-Pankow/Weißensee, 03.02.2020 - 13 F 8440/19
Kinder-Rückführungsanspruch bei möglicher eigener widerrechtlicher Zurückhaltung
Dabei ist es zu betonen, dass es sich bei Art. 13 um einen Ausnahmetatbestand handelt, der restriktiv auszulegen ist [BVerfG, FamRZ 1999, 885]. - AG Berlin-Pankow/Weißensee, 18.02.2021 - 13 F 421/21 Dabei ist es zu betonen, dass es sich bei Art. 13 um einen Ausnahmetatbestand handelt, der restriktiv auszulegen ist [BVerfG, FamRZ 1999, 885].
- AG Berlin-Pankow, 18.02.2021 - 13 F 421/21 Dabei ist es zu betonen, dass es sich bei Art. 13 um einen Ausnahmetatbestand handelt, der restriktiv auszulegen ist [BVerfG, FamRZ 1999, 885].
- AG Hamm, 08.07.2020 - 3 F 26/20
Gewöhnlicher Aufenthalt
Der Ausnahmetatbestand des Artikel 13 HKÜ ist deswegen restriktiv auszulegen (BVerfG FamRZ 1996, 1267; FamRZ 1999, 885; FamRZ 1999, 641). - AG Berlin-Pankow, 31.01.2020 - 13 F 8440/19 Dabei ist es zu betonen, dass es sich bei Art. 13 um einen Ausnahmetatbestand handelt, der restriktiv auszulegen ist [BVerfG, FamRZ 1999, 885].