Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.05.2013 - II-4 UF 33/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10751
OLG Köln, 02.05.2013 - II-4 UF 33/13 (https://dejure.org/2013,10751)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.05.2013 - II-4 UF 33/13 (https://dejure.org/2013,10751)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - II-4 UF 33/13 (https://dejure.org/2013,10751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei Kündigung von mehreren Kapitallebensversicherungen kurz vor Zustellung des Scheidungsantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 27
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung von Lebensversicherungen kann zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen

Besprechungen u.ä.

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Kündigung mehrerer Kapitallebensversicherungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 54/09

    Versorgungsausgleich: Erwerb des Versorgungsanrechts während der Ehe aus dem

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 4 UF 33/13
    Eine grob unbillige Härte liegt vor, wenn eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widerspräche (vgl. BGH, Beschluss vom 18.1.2012, XII ZB 213/11, zitiert nach juris m. w. N..; BGH, Beschluss vom 30.3.2011, XII ZB 54/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 213/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung bei

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 4 UF 33/13
    Eine grob unbillige Härte liegt vor, wenn eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widerspräche (vgl. BGH, Beschluss vom 18.1.2012, XII ZB 213/11, zitiert nach juris m. w. N..; BGH, Beschluss vom 30.3.2011, XII ZB 54/09, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 4 UF 203/11

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 4 UF 33/13
    Die grobe Unbilligkeit muss sich vielmehr wegen des Ausnahmecharakters des § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben (vgl. zum Ganzen auch OLG Köln, Beschluss vom 30.4.2012, 14 UF 272/11, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 2.11.2011, 4 UF 203/11, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 30.04.2012 - 14 UF 272/11

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Vorhandensein von nicht dem

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2013 - 4 UF 33/13
    Die grobe Unbilligkeit muss sich vielmehr wegen des Ausnahmecharakters des § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben (vgl. zum Ganzen auch OLG Köln, Beschluss vom 30.4.2012, 14 UF 272/11, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 2.11.2011, 4 UF 203/11, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 20.04.2016 - 4 UF 12/16

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen wegen Ausübung des

    Zur Prüfung, ob die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach den gesetzlichen Vorgaben zu einer groben Unbilligkeit führt, besteht nach der Auffassung des Senats in einem besonderem Maß Anlass, wenn ein Ehegatte seine private Rentenversicherung nach der Trennung auflöst und sein insoweit erworbenes Anrecht dem Versorgungsausgleich zu Lasten des Ehepartners entzieht ( OLG Köln, Beschluss des erkennenden Senats vom 02.05.2013 - 4 UF 33/13 - zitiert nach juris Rn. 5 ff.; Beschluss des 14. Zivilsenats - Senat für Familiensachen, vom 30.4.2012 - 14 UF 272/11 - zitiert nach juris Rn. 10 ff. ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht