Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 01.08.2005 - 4 V 2072/05 A (VTa, Z, EU) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässiges Verbringen von Zigaretten im Gemeinschaftsgebiet - Tabaksteuer; unzulässiges Verbringen von Zigaretten im Gemeinschaftsgebiet; Kenntnis der Beteiligten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unzulässiges Verbringen von Zigaretten im Gemeinschaftsgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts; Rein objektives Verständnis des Begriffs des Verbringens i.S.v. § 19 S. 1 Tabaksteuergesetz (TabStG); Sinn und Zweck des § 19 TabStG
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.04.1994 - II B 173/93
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids (§ 69 FGO …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.08.2005 - 4 V 2072/05
Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids des Antragsgegners, die sich aus einer Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen ergeben könnten (vgl. etwa: Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 13. April 1994 - II B 173/93 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 1994, 794 (795) m. w. N.), bestehen bei summarischer Prüfung nicht. - EuGH, 04.03.2004 - C-238/02
Viluckas
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.08.2005 - 4 V 2072/05
Danach kann von einem vorschriftswidrigen Verbringen auch in Fällen ausgegangen werden, in denen Fahrer und Beifahrer eines Lkws von der geschmuggelten Ware keine Kenntnis gehabt haben, weil diese ohne ihr Wissen im Fahrzeug versteckt oder verheimlicht wurden (EuGH, Urteil vom 4. März 2004 - Rs. C-238/02 und C 246/02 - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ) 2004, 159; vgl. auch BFH, Urteil vom 20. Juli 2004 - VII R 38/01 - ZfZ 2005, 13). - BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01
Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte …
Auszug aus FG Düsseldorf, 01.08.2005 - 4 V 2072/05
Danach kann von einem vorschriftswidrigen Verbringen auch in Fällen ausgegangen werden, in denen Fahrer und Beifahrer eines Lkws von der geschmuggelten Ware keine Kenntnis gehabt haben, weil diese ohne ihr Wissen im Fahrzeug versteckt oder verheimlicht wurden (EuGH, Urteil vom 4. März 2004 - Rs. C-238/02 und C 246/02 - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ) 2004, 159; vgl. auch BFH, Urteil vom 20. Juli 2004 - VII R 38/01 - ZfZ 2005, 13).
- BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware; …
Das anschließende Überführen der auf dem Schwarzmarkt zu veräußernden Zigaretten nach Deutschland ohne Inanspruchnahme des Steueraussetzungsverfahrens (§ 16 Abs. 1 Satz 1 TabStG) ist ein gewerbliches unversteuertes Verbringen (vgl. BFH, Beschluss vom 6. September 2004 - VII B 62/04; BFH ZfZ 1997, 22 f.;… BFH/NV 1996, 934, 935; FG Düsseldorf ZfZ 1996, 152, 153 mit Anmerkung Hampel ZfZ 1996, 358; FG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2005 - 4 V 2072/05). - FG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 V 1291/06
Aussetzung der Vollziehung; Änderung eines Gerichtsbeschlusses; Veränderte …
Der Antragsteller begehrt unter Bezugnahme auf § 69 Abs. 6 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - die Abänderung des zu dem Aktenzeichen 4 V 2072/05 A (VTa, Z, EU) ergangenen Senatsbeschlusses vom 1. August 2005, mit dem sein Antrag, die Vollziehung des Steuerbescheides des Antragsgegners vom 9. März 2005 auszusetzen, abgelehnt worden war, aufgrund veränderter Umstände.Er hält den Antrag für unbegründet und verweist auf seine Stellungnahmen in dem Verfahren 4 S 222/06 PKH und im Verfahren 4 V 2072/05 A (VTa, Z, EU).
- FG Düsseldorf, 23.08.2006 - 4 K 5272/05
Inanspruchnahme für Tabaksteuer; Schmuggel von Zigaretten über die Grenze von …
An der im Senatsbeschluss vom 1. August 2005, 4 V 2072/05 A (VTa,Z,EU), FGReport 2005, 79, geäußerten gegenteiligen Rechtsansicht kann daher nicht mehr festgehalten werden.