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   FG Hessen, 12.01.2000 - 4 V 3043/99   

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FG Hessen, 12.01.2000 - 4 V 3043/99 (https://dejure.org/2000,11111)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.01.2000 - 4 V 3043/99 (https://dejure.org/2000,11111)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 4 V 3043/99 (https://dejure.org/2000,11111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschleierte Gewinne bei der Veräußerung von Anteilen an einer ausländischen Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8b Abs. 2 Satz 1
    Schachtelbeteiligung; Veräußerungsgewinn; verdeckte Gewinnausschüttung; verschleierter Gewinn; Anteilsveräußerung - Verschleierte Gewinne bei der Veräußerung von Anteilen an

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verschleierte Gewinne bei der Veräußerung von Anteilen an einer ausländischen Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 330
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

    Auszug aus FG Hessen, 12.01.2000 - 4 V 3043/99
    Eine vGA im Sinn des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz ( KStG ) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 22. Februar 1989 I R 9/85, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE 156, 428, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1989, 631).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Hessen, 12.01.2000 - 4 V 3043/99
    Im Regelfall ist eine Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person (Urteil des BFH vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BFHE 182, 184 , BStBl II 1997, 301 ) einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 795 ).
  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Hessen, 12.01.2000 - 4 V 3043/99
    Im Regelfall ist eine Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person (Urteil des BFH vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BFHE 182, 184 , BStBl II 1997, 301 ) einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 795 ).
  • BFH, 06.07.2000 - I B 34/00

    VGA bei Unterwertverkauf einer ausländischen Beteiligung

    Vorinstanz: Hessisches FG (EFG 2000, 330).

    Der Beschluss des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 330 abgedruckt.

    Mit ihrer --vom FG zugelassenen-- Beschwerde beantragt die Antragstellerin sinngemäß, den Beschluss des Hessischen FG vom 12. Januar 2000 4 V 3043/99 aufzuheben und die Vollziehung des Körperschaftsteuerbescheides für 1995 vom 10. März 1999 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 21. Juni 1999 in Höhe von 58 065 DM Körperschaftsteuer und 4 354 DM Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer aufzuheben.

  • FG Niedersachsen, 14.12.2006 - 6 K 201/05

    Verdeckte Einlagen im Zusammenhang mit der Veräußerung ausländischer

    aa) Gegen die Einbeziehung von verdeckten Einlagen in den Anwendungsbereich § 8b Abs. 2 KStG a.F. wird angeführt, dass bei verdeckten Einlagen kein Veräußerungsgeschäft vorliege und dementsprechend auch kein Veräußerungsgewinn entstehen könne (Frotscher, KStG, 58. Lieferung 11/99 § 8b Rdz. 30 unter Hinweis auf die Unentgeltlichkeit der Einlage; Hessisches FG, Beschluss vom 12. Januar 2000 4 V 3043/99, EFG 2000, 330 -aufgehoben durch BFH-Beschluss vom 6. Juli 2000 I B 34/00, BStBl II 2002, 490- zur verdeckten Gewinnausschüttung).

    (2) Demgegenüber verbietet sich bei der Bestimmung der Veräußerung und des Veräußerungsgewinns ein Rückgriff auf § 17 EStG (so aber Frotscher, a.a.O., § 8b Rdz. 30; Hessisches FG, Beschluss vom 12. Januar 2000 4 3043/99, EFG 2000, 330), da die Bestimmung des Veräußerungsgewinns nach der für Kapitalgesellschaft geltender Normen (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG) unter Einschluss außerbilanzlicher Korrekturvorschriften (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juli 2000 I B 34/00, BStBl II 2002, 490 zur verdeckten Gewinnausschüttung) zu erfolgen hat.

  • FG Hessen, 17.05.2011 - 4 K 2561/09

    Steuerbefreiung in § 8b Abs. 2 KStG 1999 gilt auch für verdeckte

    Dies ergebe sich aus dem Beschluss des entscheidenden (4.) Senats des Hessischen Finanzgerichts vom 12.01.2000 - 4 V 3043/99, EFG 2000, 330.

    31 1. In Bezug auf die streitige Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG 1999 hält der Senat nicht mehr an der im Beschluss vom 12.01.2000 - 4 V 3043/99, EFG 2000, 330 vertretenen Auffassung fest, wonach diese Vorschrift auf verdeckte Gewinnausschüttungen im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in der hier vorliegenden Konstellation keine Anwendung findet.

  • FG Düsseldorf, 19.07.2001 - 10 K 332/99

    Zumutbarkeit der Empfängerbenennung bei Subunternehmerleistungen;

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