Weitere Entscheidung unten: KG, 24.06.1993

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.12.1993 - 4 VAs 20/93   

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https://dejure.org/1993,8369
OLG Stuttgart, 01.12.1993 - 4 VAs 20/93 (https://dejure.org/1993,8369)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.12.1993 - 4 VAs 20/93 (https://dejure.org/1993,8369)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Dezember 1993 - 4 VAs 20/93 (https://dejure.org/1993,8369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung von Taschengeld bei einem Untersuchungshäftling

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 433
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.1988 - 12 A 121/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1993 - 4 VAs 20/93
    (vgl. OLG Koblenz, Beschluß vom 06. November 1984 - 2 VAs 30/84 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 11. Februar 1988, NStZ 88, S. 335 und Beschluß vom 25. Februar 1988, StV 88, S. 346 ; OLG Schleswig, ZfStrVo 92, S. 72; Keck in ZfStrVo 90, S. 18 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1988 - 8 B 742/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1993 - 4 VAs 20/93
    Der Auffassung, daß sich ein Rechtsanspruch auf Taschengeld gegen den Träger der Untersuchungshaftvollzugsanstalt aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht oder gar unmittelbar aus der Verfassung herleiten lasse (OVG Nordrhein-Westfalen, NStZ 88, S. 384) folgt der Senat nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 7 AS 423/05

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf Taschengeld aus

    Diese Norm gilt aber für Untersuchungsgefangene nicht (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Dez. 1993 - 4 VAs 20/93 - zit. nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2011 - L 20 SO 76/08
    Es fehlt daher an einer gesetzlichen Grundlage für die Gewährung von Taschengeld durch den Vollzugsträger während der Untersuchungshaft (Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 1.12.1993 - 4 VAs 20/93 Rn. 6 m.w.N.; Bätz a.a.O. Seite 161; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.2.1988 - 12 A 121/86; Groth a.a.O, S. 244 f.; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.9.2008 - L 8 B 590/08 SO ER; offen gelassen: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.10.1993 - 5 C 38/92 Rn. 19; a.A.: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.3.1988 - 8 B 742/88 und Urteil vom 16.11.1987 - 8 A 2708/86; dem folgend Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 24.4.2006 - S 31 SO 306/05).
  • OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15

    Gewährung von Sozialleistungen durch die Vollzugsbehörde im Rahmen der

    " Er kann die begehrten Sozialleistungen im Hinblick auf den Gesetzesvorbehalt des § 31 SGB AT nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung geltend machen, die die Antragsgegnerin zur Leistung verpflichtet hätte (vgl. OLG Stuttgart, ZfStrVo 1994, 247 (248), sowie Keck, ZfStrVo 1990, 18 (19) bei Fußn. 22).
  • KG, 29.01.1997 - 4 VAs 113/96
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß aufgrund der Verweisung des § 35 Abs. 2 Satz 2 BtMG auf die §§ 23 bis 30 EGGVG die Vorschrift des § 24 Abs. 2 EGGVG mit der Folge anzuwenden ist, daß die Zulässigkeit des Antrages nach § 23 EGGVG die Durchführung und den Abschluß des Beschwerdeverfahrens nach § 21 Abs. 1 StVollstrO voraussetzt (vgl. Beschluß des Senats vom 24. Juni 1993 - 4 VAs 20/93).
  • KG, 17.03.1999 - Zs 1999/98
    Zischen ihr und der Straftat muß ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehen, der nur dann vorliegt, wenn die Ursache, d.h. die Betäubungsmittelabhängigkeit, nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß die Straftat als Folge entfiele (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. April 1995 - 4 VAs 33/95 - und 24. Juni 1993 - 4 VAs 20/93 -).
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Rechtsprechung
   KG, 24.06.1993 - Zs 414/93 - 4 VAs 20/93   

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https://dejure.org/1993,9165
KG, 24.06.1993 - Zs 414/93 - 4 VAs 20/93 (https://dejure.org/1993,9165)
KG, Entscheidung vom 24.06.1993 - Zs 414/93 - 4 VAs 20/93 (https://dejure.org/1993,9165)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - Zs 414/93 - 4 VAs 20/93 (https://dejure.org/1993,9165)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 07.12.1987 - Zs 845/87
    Auszug aus KG, 24.06.1993 - Zs 414/93
    In den Fällen, in denen ein zu vollstreckendes Urteil keine Ausführungen über eine Drogenabhängigkeit enthält, kann der Verurteilte im Rahmen des Prüfungsverfahrens nach § 35 Abs. 1 BtMG diese auch auf andere Weise nachweisen (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1987 - 4 VAs 38/87; Körner BtMG 3. Aufl., Rdn. 18; Lundt/Schiwy Betäubungsmittelrecht und Suchtbekämpfung, Stand 33. Ergänzungslieferung, S. 9 d; je zu § 35 BtMG ).
  • KG, 01.11.1984 - 4 VAs 23/84

    Beschwerdeverfahren; Zulässigkeit; Antrag; Überprüfung; Zurückstellung

    Auszug aus KG, 24.06.1993 - Zs 414/93
    Der Senat vertritt diese Auffassung in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 1. November 1984 - 4 VAs 23/84 - und 10. September 1984 - 4 VAs 26/84), die auch nach der Neufassung des § 35 Abs. 2 BtMG weiterhin Gültigkeit hat.
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus KG, 24.06.1993 - Zs 414/93
    Zudem geht die erwähnte Rechtsprechung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (in NJW 1976, 34 ) zurück, daß das Vorschaltverfahren auch durch eine Verwaltungsanordnung geregelt werden kann.
  • KG, 10.09.1984 - 4 VAs 26/84

    Beschwerdeverfahren; Zulässigkeit; Antrag; Überprüfung; Zurückstellung

    Auszug aus KG, 24.06.1993 - Zs 414/93
    Der Senat vertritt diese Auffassung in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 1. November 1984 - 4 VAs 23/84 - und 10. September 1984 - 4 VAs 26/84), die auch nach der Neufassung des § 35 Abs. 2 BtMG weiterhin Gültigkeit hat.
  • KG, 02.12.1985 - 4 VAs 30/85
    Auszug aus KG, 24.06.1993 - Zs 414/93
    Sie ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann gegeben, wenn zwischen der Abhängigkeit und der Straftat ein ursächlicher Zusammenhang besteht, der nur dann vorliegt, wenn die Ursache, hier die Betäubungsmittelabhängigkeit, nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß die Straftat als Folge entfiele (vgl. Beschluß des. Senats vom 2. Dezember 1985 - 4 VAs 30/85).
  • KG, 17.03.1999 - 4 VAs 39/98

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung zur

    Zischen ihr und der Straftat muß ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehen, der nur dann vorliegt, wenn die Ursache, d.h. die Betäubungsmittelabhängigkeit, nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß die Straftat als Folge entfiele (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. April 1995 - 4 VAs 33/95 - und 24. Juni 1993 - 4 VAs 20/93 -).
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