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   BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1001.04 (4 A 1001.04)   

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BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1001.04 (4 A 1001.04) (https://dejure.org/2005,16610)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 4 VR 1001.04 (4 A 1001.04) (https://dejure.org/2005,16610)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 4 VR 1001.04 (4 A 1001.04) (https://dejure.org/2005,16610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.06.1995 - 8 B 68.95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer einfachen Beiladung - Befugnis der

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1001.04
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 BVerwG 8 B 68.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 und vom 19. November 1998 BVerwG 11 A 50.97 NVwZ-RR 1999, 276).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97

    Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1001.04
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 BVerwG 8 B 68.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 und vom 19. November 1998 BVerwG 11 A 50.97 NVwZ-RR 1999, 276).
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung rechtfertigen kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu wenigstens einem der Beteiligten oder zum Streitgegenstand derart in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann, BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04 u.a. -, juris Rn. 2 m.w.N.; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 12. September 2019 - 4 E 635/19 -, juris Rn. 5 f. m.w.N.
  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung gem. §

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist bereits dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt, wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, juris Rn. 2; jeweils m. w. N.).

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).

  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung eines

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist bereits dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, juris Rn. 2; jeweils m. w. N.).

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).

  • BGH, 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20

    Beiladung der Landesnotarkammer als Dritte auf Antrag i.R.e. Disziplinarklage zur

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung auch ihnen gegenüber eintreten, aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - AnwZ 6/13, juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04, juris Rn. 2).

    Der Beizuladende muss also zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung stehen, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04, juris Rn. 2).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

    Dafür reicht die Möglichkeit aus, dass der Inhalt der Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann ( BVerwG, Beschluss vom 4.3.2008 - 9 A 74.07 -, juris Rn. 2 m.w.N.), d. h. der Dritte zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann ( BVerwG, Beschluss vom 9.3.2005 - 4 VR 1001.04 -, juris Rn. 2 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 25.10.2023 - 14 OB 62/23 -, juris Rn. 5, vom 18.10.2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 8, sowie vom 4.7.2016 - 4 KN 77/16 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschluss vom 18.8.2022 - 9 A 2501/20 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige Beiladung;

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist daher nur gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits durch den Inhalt der Entscheidung seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2005 - BVerwG 4 VR 1001.04 [BVerwG 4 A 1001.04] -, HFR 2005, 706 f., hier zitiert nach juris, Rn. 2, v. 19.11.1998 - BVerwG 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6, v. 20.6.1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119, hier zitiert nach juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 29.8.2016 - 4 E 409/16 -, juris, Rn. 2; Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Febr. 2016, § 65 Rn. 12; Kintz, in: Posser/Wolf, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 65 Rn. 6; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 65 Rn. 9).
  • VG München, 09.01.2024 - M 9 SN 22.5301

    Nachbarantrag, Gesicherte Erschließung, Rücksichtnahmegebot, Notwendige/einfache

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung rechtfertigen kann, ist gegeben, wenn der Beiladungsinteressent bzw. derjenige, dessen Beiladung beantragt ist, zu wenigstens einem der Hauptbeteiligten oder zum Streitgegenstand derart in Beziehung steht, dass sich seine Rechtsposition je nach Ausgang des Rechtsstreites verbessern oder verschlechtern kann (BVerwG, B.v. 9.3.2005 - 4 VR 1001.04 u.a. - juris Rn. 2).
  • VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20

    Beiladung eines Umweltverbands zum immissionsschutzrechtlichen

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung rechtfertigen kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu einem der Hauptbeteiligten oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.03.2005 - 4 VR 1001/04 -, juris Rdnr. 2 mit weiteren Nachweisen; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.06.2021 - 1 B 118/21 -, juris Rdnr. 27; Nieders.
  • OVG Sachsen, 17.06.2021 - 1 B 118/21

    Veränderungssperre; einstweilige Anordnung

    Diese setzt aber voraus, dass der Beizuladende zu einer der Parteien, zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits durch den Inhalt der Entscheidung seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. März 2005 - 4 VR 1001.04 -, juris Rn. und 19. November 1998 - 11 A 50.97 -, juris Rn. 6; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 65 Rn. 9).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 1 AGH 11/16

    Erforderlichkeit der Beiladung eines Dritten im Sinne des § 112c Abs. 1 S. 1 BRAO

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG, Beschluss vom 09.03.2005 - 4 VR 1001.04, juris Rn. 2; jeweils m.w.N.).
  • VG Neustadt, 12.11.2019 - 5 K 1054/19

    Beiladung eines Nachbarn im Baurechtsstreit des Bauherrn gegen die Baubehörde

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2015 - 9 S 480/15

    Zweck und Voraussetzungen der einfachen Beiladung

  • VGH Bayern, 31.01.2012 - 1 C 11.3033

    Beschwerde gegen Ablehnung einer (einfachen) Beiladung eines Nachbarn;

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 KN 28/21

    Normenkontrollverfahren betreffend einen Raumordnungsplan; (keine) Beiladung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04 (4 A 1001.04)   

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BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2005 - 4 VR 1001.04 (4 A 1001.04) (https://dejure.org/2005,8919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld; Abwägung der widerstreitenden Interessen unabhängig vom voraussichtlichen Ergebnis des ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04
    Der Rechtsschutzanspruch schlägt dabei umso stärker zu Buche und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 1 BvR 23, 155/73 BVerfGE 35, 382 und vom 21. März 1985 2 BvR 1642/83 BVerfGE 69, 220 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04
    Der Rechtsschutzanspruch schlägt dabei umso stärker zu Buche und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 1 BvR 23, 155/73 BVerfGE 35, 382 und vom 21. März 1985 2 BvR 1642/83 BVerfGE 69, 220 ).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04
    Jedoch kommt auch bei bloßen Lärmbelästigungen oder sonstiger mittelbarer Betroffenheit eine (teilweise) Planaufhebung in Betracht, wenn das zum Schutz der Nachbarschaft entwickelte Konzept des Planungsträgers Defizite aufweist, die so schwer wiegen, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110, vom 20. Oktober 1989 BVerwG 4 C 12.87 BVerwGE 84, 31 und vom 18. April 1996 BVerwG 11 A 86.95 BVerwGE 101, 73; Beschluss vom 12. November 1992 BVerwG 7 ER 300.92 Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04
    Der dort angeordnete Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat nicht lediglich zur Folge, dass die Behörde von der ihr sonst nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO obliegenden Pflicht entbunden wird, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anhand der konkreten Planungssituation besonders zu begründen (so aber BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 BVerwG 4 VR 1.94 BVerwGE 96, 239 und vom 17. September 2001 BVerwG 4 VR 19.01 DVBl 2001, 1861).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04
    Ordnet das Gesetz beispielsweise an, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Anfechtungsklage gegen die Verfügung entfällt, durch die dem Adressaten untersagt wird, schadensträchtige Geschäfte ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu betreiben, so lässt sich aus dem Normzweck ohne weiteres ableiten, dass das Vollziehungsinteresse Vorrang beansprucht und das private Interesse, die unerlaubte Tätigkeit bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens fortzusetzen, im Regelfall zurückzustehen hat (so BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2003 1 BvR 2025/03 NVwZ 2004, 93).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04
    Jedoch kommt auch bei bloßen Lärmbelästigungen oder sonstiger mittelbarer Betroffenheit eine (teilweise) Planaufhebung in Betracht, wenn das zum Schutz der Nachbarschaft entwickelte Konzept des Planungsträgers Defizite aufweist, die so schwer wiegen, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110, vom 20. Oktober 1989 BVerwG 4 C 12.87 BVerwGE 84, 31 und vom 18. April 1996 BVerwG 11 A 86.95 BVerwGE 101, 73; Beschluss vom 12. November 1992 BVerwG 7 ER 300.92 Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04
    Jedoch kommt auch bei bloßen Lärmbelästigungen oder sonstiger mittelbarer Betroffenheit eine (teilweise) Planaufhebung in Betracht, wenn das zum Schutz der Nachbarschaft entwickelte Konzept des Planungsträgers Defizite aufweist, die so schwer wiegen, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110, vom 20. Oktober 1989 BVerwG 4 C 12.87 BVerwGE 84, 31 und vom 18. April 1996 BVerwG 11 A 86.95 BVerwGE 101, 73; Beschluss vom 12. November 1992 BVerwG 7 ER 300.92 Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04
    Jedoch kommt auch bei bloßen Lärmbelästigungen oder sonstiger mittelbarer Betroffenheit eine (teilweise) Planaufhebung in Betracht, wenn das zum Schutz der Nachbarschaft entwickelte Konzept des Planungsträgers Defizite aufweist, die so schwer wiegen, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110, vom 20. Oktober 1989 BVerwG 4 C 12.87 BVerwGE 84, 31 und vom 18. April 1996 BVerwG 11 A 86.95 BVerwGE 101, 73; Beschluss vom 12. November 1992 BVerwG 7 ER 300.92 Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04
    Der dort angeordnete Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat nicht lediglich zur Folge, dass die Behörde von der ihr sonst nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO obliegenden Pflicht entbunden wird, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anhand der konkreten Planungssituation besonders zu begründen (so aber BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 BVerwG 4 VR 1.94 BVerwGE 96, 239 und vom 17. September 2001 BVerwG 4 VR 19.01 DVBl 2001, 1861).
  • BVerwG, 06.08.2001 - 4 VR 23.01

    Planungsrechtliche Streitigkeiten im Vorwege des Baubeginns der Ostseeautobahn A

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04
    Denn diese vom Beschleunigungszweck geprägte Bestimmung erfasst alle Rechtsstreitigkeiten um Maßnahmen, die der Durchführung eines der in § 1 VerkPBG aufgeführten Vorhaben dienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. August 2001 BVerwG 4 VR 23.01 Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot;

    Die Beschwerde rügt zunächst, "eine Abweichung des Entscheidungssatzes der anzufechtenden Entscheidung" vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2005 - BVerwG 4 VR 1001.04 - sei "offensichtlich", soweit das Bundesverwaltungsgericht darin ausgeführt habe, die von den antragstellenden Gemeinden unter dem Aspekt des Schutzes der gemeindlichen Planungshoheit thematisierte Immissionsschutzproblematik bedürfe einer dem Hauptsacheverfahren vorbehaltenen eingehenden Untersuchung, weil es ihnen unbenommen sei, sich als kommunale Planungsträger gegen die Ausführung eines mit Immissionsbelastungen verbundenen Vorhabens zur Wehr zu setzen, das nach ihrer Einschätzung geeignet sei, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ihres Gemeindegebiets zu stören.
  • BVerwG, 19.08.2008 - 4 KSt 1001.08

    Anerkennung von Reisekosten eines Sachverständigen als erstattungsfähige Kosten

    Der Umstand, dass die Klägerinnen diese Gutachten bereits im Eilverfahren (BVerwG 4 VR 1001.04) vorgelegt haben, steht der Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten im Hauptsacheverfahren (BVerwG 4 A 1001.04) nicht entgegen.

    Der Senat hat bereits entschieden, dass unter dieser Voraussetzung Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein können (vgl. Beschlüsse vom 16. November 2006 - BVerwG 4 KSt 1003.06 (4 VR 1001.04) - und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 4 KSt 1008.07 (4 A 1073.04).

    Die Gutachten der fdc vom 28. und 31. März 2005, die Gegenstand der Rechnungen vom 30. März 2005 und vom 1. April 2005 sind, enthalten fachplanerische Stellungnahmen zu Antragserwiderungen des Beklagten und der Beigeladenen in den Eilverfahren BVerwG 4 VR 1005.04 und BVerwG 4 VR 1001.04.

  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07
    Das Gutachten von R. E. vom 19. August 2005 befasst sich mit einer gutachterlichen Stellungnahme der fdc vom 28. März 2005 zum Vorbringen des Beklagten im Eilverfahren BVerwG 4 VR 1001.04.

    Der Prozessbevollmächtigte der Kläger, Rechtsanwalt Dr. S., hat das Vorbringen der von ihm vertretenen Kläger und Klägerinnen im Eilverfahren BVerwG 4 VR 1001.04 auch zum Gegenstand seines Vorbringens in den Musterverfahren BVerwG 4 A 1078.04 gemacht (vgl. den Kostenfestsetzungsantrag der Kläger vom 27. Oktober 2006, S. 9 f.).

  • BVerwG, 12.09.2019 - 9 KSt 1.19

    Vorlagefrage über die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens;

    Von dem der Referenzentscheidung zu Grunde liegenden Fall unterscheidet sich der hiesige Fall insbesondere durch den unterschiedlichen Verlauf des jeweils zugrunde liegenden Eilverfahrens und die demgemäß unterschiedliche Begründung der jeweiligen Kostenentscheidung: Diese stützte sich in dem Beschluss des 4. Senats vom 19. April 2005 - 4 VR 1001.04 - (juris), durch den er die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss überwiegend angeordnet hatte, auf § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO.
  • VG Potsdam, 20.06.2006 - 3 L 799/05

    "Truppenübungsplatz Wittstock": Entscheidungen in zwei weiteren Eilverfahren

    Die Antragstellerin kann sich jedoch als kommunale Planungsträgerin aufgrund des ihr nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes zustehenden Selbstverwaltungsrechts, insbesondere der gemeindlichen Planungshoheit, gegen die Ausführung eines mit Immissionsbelastungen verbundenen Vorhabens zur Wehr setzen, das nach ihrer Einschätzung geeignet ist, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ihres Gemeindegebiets zu stören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2005 - 4 VR 1001/04 -, zitiert nach juris).

    Inwieweit der im Rahmen der Fachplanung, insbesondere auch für Flugplätze anerkannte Grundsatz, dass bei unzureichender Immissionsvorsorge grundsätzlich kein Anspruch auf Planaufhebung, sondern allein auf Planergänzung (vgl. auch § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG ) besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 1001/04 -, zitiert nach juris), auf die getroffene Verwaltungsentscheidung der Antragsgegnerin übertragbar ist, stellt sich als eine schwierige Rechtsfrage dar, die ebenfalls der Klärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss.

  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 22 AS 20.40008

    Plangenehmigung zur Erneuerung von Bahnsteigen

    Auf der anderen Seite betrifft die Umsetzung der vom Sofortvollzug erfassten artenschutzfachlichen Maßnahmen keine Interessen der Antragstellerin (vgl. BVerwG, B.v. 19.4.2005 - 4 VR 1001/04 u.a. - juris Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2007 - 4 KSt 1003.06 (4 VR 1001.04)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25301
BVerwG, 31.01.2007 - 4 KSt 1003.06 (4 VR 1001.04) (https://dejure.org/2007,25301)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2007 - 4 KSt 1003.06 (4 VR 1001.04) (https://dejure.org/2007,25301)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 4 KSt 1003.06 (4 VR 1001.04) (https://dejure.org/2007,25301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 19.08.2008 - 4 KSt 1002.08

    Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf eine Erinnerung hin -

    Sie entsprechen den Grundsätzen zur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Privatgutachten und die Teilnahme der für die Klägerseite tätig gewordenen Gutachter an der mündlichen Verhandlung im Rahmen eines hochkomplexen fachplanungsrechtlichen Rechtsstreits nach dem Luftverkehrsgesetz, die der Senat in seinen Beschlüssen vom 16. November 2006 - BVerwG 4 KSt 1003.06 (4 VR 1001.04) - und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 4 KSt 1008.07 (4 A 1073.04) - aufgestellt hat.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.2004 - 4 VR 1001.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,40329
BVerwG, 11.10.2004 - 4 VR 1001.04 (https://dejure.org/2004,40329)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2004 - 4 VR 1001.04 (https://dejure.org/2004,40329)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 4 VR 1001.04 (https://dejure.org/2004,40329)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beiladung zur Urteilsverkündung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2004 - 4 VR 1001.04
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Klageverfahren BVerwG 4 A 1001.04 vorläufig auf 240 000 EUR (60 000 EUR je Klägerin) festgesetzt (§ 63 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 39 Abs. 1 GKG).
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