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   BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02, 4 A 16.02   

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BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02, 4 A 16.02 (https://dejure.org/2002,2172)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.2002 - 4 VR 9.02, 4 A 16.02 (https://dejure.org/2002,2172)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 2002 - 4 VR 9.02, 4 A 16.02 (https://dejure.org/2002,2172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    FStrG § 16 a
    Vorbereitung der Planung; Erkundungsmaßnahmen; Ausschreibung; Duldung von Vorarbeiten.

  • Bundesverwaltungsgericht

    FStrG § 16 a
    Ausschreibung; Duldung von Vorarbeiten; Erkundungsmaßnahmen; Vorbereitung der Planung

  • Wolters Kluwer

    Erkundungsmaßnahmen - Ausschreibung - Duldung - Ausschreibungsunterlagen - Vorarbeiten - Straßenplanung - Vorbereitung - Bodenuntersuchungen - Grundwasseruntersuchungen - Anordnung - Planfeststellung

  • Judicialis

    FStrG § 16 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 16a
    Vorbereitung der Planung; Erkundungsmaßnahmen; Ausschreibung; Duldung von Vorarbeiten

  • rechtsportal.de

    FStrG § 16a
    Straßenplanungsrecht - Vorbereitung der Planung; Erkundungsmaßnahmen; Ausschreibung; Duldung von Vorarbeiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldungspflicht von Eigentümern i.R.d. Straßenplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 66
  • DVBl 2002, 1500 (Ls.)
  • DÖV 2003, 86
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard;

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02
    Dem Senat sind Beispiele bekannt, in denen die Ausschreibung Projektalternativen erbringen sollte und erbracht hat, deren Auswirkungen auf Betroffene sich von denjenigen unterscheiden, die die eine andere Lösung verursacht hätte (vgl. hierzu beispielsweise den dem Urteil des Senats vom 9. November 2000 - BVerwG 4 A 51.98 - NVwZ 2001, 682 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 159 zu Grunde liegenden Sachverhalt).
  • BVerwG, 05.08.1997 - 4 VR 7.97

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes von Anliegern gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02
    Sobald der Planfeststellungsbeschluss erlassen ist, stellt er die Grundlage für die Duldung von Vermessungen und Untersuchungen dar; eines Rückgriffs auf § 16 a FStrG bedarf es dann nicht mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 4 VR 7.97 - n.v.).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02
    Hiervon ist der Senat auch für den weiter westlich liegenden Teilabschnitt der A 44 bei Hessisch-Lichtenau ausgegangen (Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden-

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Duldungspflicht außerhalb des - damals engeren, auf die Planungsvorbereitung beschränkten - Anwendungsbereichs des § 16a FStrG a.F. (erst) auf den Planfeststellungsbeschluss gestützt werden kann (Beschluss vom 7. August 2002 - 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 2).

    Unter dieser Prämisse kann erst ein zu Lasten der Antragstellerin bestandskräftiger oder jedenfalls vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss (hier in der Fassung des noch zu erlassenden Planänderungsbeschlusses) mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Besitzeinweisung (§ 18f FStrG) eine tragfähige Grundlage für die Pflicht zur Duldung von Vorarbeiten der Baudurchführung bilden, die das Grundeigentum im Hinblick auf den Zeitbedarf der Maßnahme und die Dauerhaftigkeit des Eingriffs so stark belasten wie die hier vorgesehenen (vgl. auch den bereits zitierten Beschluss des BVerwG vom 7. August 2002 - 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 2, der insoweit durch die Gesetzesänderung nicht überholt ist).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 LC 386/06

    Kostenerstattungspflicht eines Straßenneubauamtes für eine Sondierung von

    Darunter fallen hingegen nicht Arbeiten, die bereits Teil der Ausführung des Straßenbauvorhabens selbst sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.8.2002 - 4 VR 9.02 und 4 A 16.02 -, NVwZ-RR 2003, 66; Beschluss vom 17.9.2002 - 9 VR 17.02 -, juris; Aust, in: Kodal/Krämer, a. a. O., Kapitel 37 Rdnr. 42; Marschall/Schroeter/Kastner, a. a. O., § 16 a Rdnr. 5).

    Sobald der Planfeststellungsbeschluss erlassen ist, stellt er die Grundlage für die Duldung von Vermessungen und Untersuchungen dar; eines Rückgriffs auf § 16 a FStrG bedarf es dann nicht mehr (BVerwG, Beschluss vom 7.8.2002, a. a. O.).

    So hat es das Bundesverwaltungsgericht für möglich gehalten, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch diejenigen Erkundungsmaßnahmen von § 16 a FStrG gedeckt sein können, die für die Erstellung ordnungsgemäßer Ausschreibungsunterlagen erforderlich sind, weil mit der Ausschreibung späterer Baumaßnahmen noch nicht das Vorhaben selbst ausgeführt werde (Beschluss vom 7.8.2002, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09

    Erfordernis einer positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung eines Planvorhabens bei

    Auch kommt es nicht darauf an, ob die von den Vorarbeiten betroffenen Grundstücke später wirklich für das Vorhaben beansprucht werden (BVerwG, Beschl. v. 7. August 2002 - 4 VR 9.02, 4 A 16.02 -, juris Rnr. 7).

    Die "Dringlichkeit" des Vorhabens prüft das Bundesverwaltungsgericht auch in seinem Beschluss vom 7. August 2002, a.a.O., auf jener Grundlage (juris, Rn. 11).

    Unter Vorarbeiten im Sinne dieser Vorschrift fallen Maßnahmen nicht, die bereits einen Teil der Ausführung des Straßenbauvorhabens selbst darstellen (BVerwG, Beschl. v. 7. August 2002, a.a.O., Rnr. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.12.2020 - 4 VR 4.20

    Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung (hier: Vorarbeiten

    Das gilt umso mehr, je stärker die Maßnahmen in das Eigentum am Grundstück eingreifen (BVerwG, Beschluss vom 7. August 2002 - 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07

    Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deswegen den allgemeinen Hinweis auf einen vordringlichen Bedarf nicht als ausreichende Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung angesehen, wenn der Planfeststellungsbehörde der Antrag des Vorhabenträgers bereits vorliegt und die angeordneten Vorarbeiten der Erstellung von Unterlagen für die Ausschreibung des Vorhabens dienen, deren Durchführung angesichts des erreichten Verfahrensstandes aber noch nicht absehbar ist (Beschluss vom 7. August 2002 BVerwG 4 VR 9.02 Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 3 f.).
  • BVerwG, 17.02.2020 - 4 VR 1.20

    Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung

    Vergleichbare Risiken sind mit Vorarbeiten nach § 44 Abs. 1 Satz 1 EnWG aber stets verbunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. August 2002 - 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan;

    Zur vorangegangenen Gesetzesfassung - ohne Einbeziehung auch der Baudurchführung - hatte das Bundesverwaltungsgericht in Zweifel gezogen, ob die Vorschrift auch nach Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses Anwendung findet (vgl. Beschlüsse vom 7. August 2002 - BVerwG 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 2 und vom 17. September 2002 - BVerwG 9 VR 17.02 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.09.2011 - 12 CS 11.2022

    Seniorenheim in Inzell muss vorläufig schließen

    Dabei sind die Folgen für die zu schützenden Rechtsgüter der Antragstellerin einerseits und des Antragsgegners und der Bewohner oder Bewohnerinnen andererseits, die entstünden, wenn eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung erginge, und die Folgen für die Rechtsgüter der Antragstellerin, wenn eine solche nicht erginge, abzuwägen (vgl. BVerfG vom 14.8.2003 NJW 2003, 3689, vom 22.2.2002 NJW 2002, 2225, vom 8.11.2000 NJW-RR 2001, 414 und vom 17.9.1998 BVerfGE 99, 57; vgl. auch BVerwG vom 7.8.2002 NVwZ-RR 2003, 66).
  • BVerwG, 13.12.2021 - 4 VR 2.21

    Verpflichtung zur Duldung der Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung auf

    Das gilt umso mehr, je stärker die Maßnahmen in das Eigentum am Grundstück eingreifen (BVerwG, Beschluss vom 7. August 2002 - 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 17.09.2002 - 9 VR 17.02

    Beschleunigung des Ausbaus der Verkehrswege zwischen alten und neuen Ländern

    Insoweit besteht in Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Literatur zwar Einigkeit darüber, dass hierunter jedenfalls nicht solche Maßnahmen fallen, die bereits einen Teil der Ausführung des Straßenbauvorhabens selbst darstellen (BVerwG, Beschluss vom 7. August 2002 - BVerwG 4 VR 9.02 - juris; Nr. 11 Abs. 1 Satz 4 der Planfeststellungsrichtlinien - PlaFeR 99 - VkBl 1999, 511; Ronellenfitsch in: Marschall/ Schroeter/Kastner, BFStrG, 5. Aufl., § 16 a Rn. 5; Hoppe/ Schlarmann/Buchner, Rechtsschutz bei der Planung von Straßen und anderen Verkehrsanlagen, 3. Aufl., Rn. 319).

    Andererseits dienen die vorgesehenen Maßnahmen nach den von den Antragstellern nicht in Frage gestellten Ausführungen der Antragsgegnerin im Bescheid vom 22. August 2002 der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Ausführungsplanung und mithin noch nicht der Bauausführung selbst, sondern ihrer Planung und Vorbereitung (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. August 2002, a.a.O.), so dass es nicht ausgeschlossen erscheint, die Wertung des § 16 a FStrG auch auf diese Phase zu erstrecken (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 4 VR 7.97 - n.v.).

  • BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 44 zwischen

  • BVerwG, 27.10.2020 - 7 VR 4.20

    Eisenbahnrechtliche Duldungsanordnung

  • VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20

    Planaufstellung; Straßenbaulast, Übernahme der; Vorarbeiten

  • VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 416/08

    Vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Fall "Trompetter"

  • BVerwG, 27.01.2003 - 4 A 16.02

    Ausschreibung; Duldung von Vorarbeiten; Erkundungsmaßnahmen; Vorbereitung der

  • OVG Sachsen, 13.11.2023 - 1 B 184/23

    Eilbeschwerde; Darlegungserfordernis; Bushaltestelle; Duldung von

  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 AS 08.40032

    Anordnung des Sofortvollzugs; Duldungsanordnung; Vorarbeiten zur Vorbereitung der

  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 AS 08.40029

    Anordnung des Sofortvollzugs; Duldungsanordnung; Vorarbeiten zur Vorbereitung der

  • VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 415/08

    Vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Fall "Trompetter"

  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 AS 08.40031

    Anordnung des Sofortvollzugs; Duldungsanordnung; Vorarbeiten zur Vorbereitung der

  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 AS 08.40030

    Anordnung des Sofortvollzugs; Duldungsanordnung; Vorarbeiten zur Vorbereitung der

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