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   BPatG, 31.03.1992 - 4 W (pat) 3/91   

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https://dejure.org/1992,32783
BPatG, 31.03.1992 - 4 W (pat) 3/91 (https://dejure.org/1992,32783)
BPatG, Entscheidung vom 31.03.1992 - 4 W (pat) 3/91 (https://dejure.org/1992,32783)
BPatG, Entscheidung vom 31. März 1992 - 4 W (pat) 3/91 (https://dejure.org/1992,32783)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.08.2017 - X ZB 3/15

    Einspruchsverfahren gegen eine Patenterteilung: Zulässigkeit des Beitritts

    b) Die Frage, inwieweit auch derjenige dem Einspruchsverfahren beitreten kann, gegen den der Patentinhaber wegen vermeintlicher Patentverletzung zwar gerichtlich, aber nur im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vorgegangen ist, wird in Rechtsprechung und Fachliteratur unterschiedlich beurteilt (verneinend: BPatG, Beschluss vom 31. März 1994 - 4 W (pat) 3/91; mit gleicher Tendenz Benkard/Schäfers/Schwarz, PatG, § 59 Rn. 104; bejahend: BPatG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 8 W (pat) 23/08, juris Rn. 44; Engels in Busse/Keukenschrijver, 8. Aufl., § 59 PatG Rn. 170).
  • BPatG, 10.11.2014 - 11 W (pat) 12/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Umschaltbarer Ratschenschlüssel" - zur Zulässigkeit

    Rechtsprechung und Literatur sind bisher - soweit ersichtlich - einhellig davon ausgegangen, dass als Voraussetzung für einen Beitritt nach § 59 Abs. 2 Satz 1 PatG eine einstweilige Verfügung an Stelle der ausdrücklich genannten Klage nicht genügt (vgl. z. B. Beschluss des juristischen Beschwerdesenats des Bundespatentgerichts vom 31. März 1992 - Az. 4 W (pat) 3/91 - Leitsatz in juris).
  • BPatG, 12.07.2011 - 8 W (pat) 23/08

    Patentbeschwerdeverfahren - Beitritt zum Einspruchsverfahren bei Vorliegen einer

    Dabei geht der Senat davon aus, dass bereits die erste Beitrittserklärung vom 30. Juni 2010 als zulässig anzusehen ist, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Klage wegen Verletzung des Patents, sondern nur eine einstweilige Verfügung vorlag (anders BPatG (4. Senat) v. 31. März 1992 (4 W (pat) 3/91).
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