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   OLG Hamm, 23.02.2017 - I-4 W 102/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7065
OLG Hamm, 23.02.2017 - I-4 W 102/16 (https://dejure.org/2017,7065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2017 - I-4 W 102/16 (https://dejure.org/2017,7065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - I-4 W 102/16 (https://dejure.org/2017,7065)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • online-und-recht.de

    Wettbewerbsverband muss außergerichtlich keine Mitgliedsnamen benennen

  • rewis.io
  • anwalt-siegburg.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veranlassung eines Wettbewerbsverbandes zur Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung durch Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93
    Veranlassung eines Wettbewerbsverbandes zur Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung durch Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverband muss außergerichtlich nicht Mitgliedernamen nennen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aktivlegitimation eines abmahnenden Wettbewerbsverbands

  • anwalt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Im Abmahnverfahren (vorgerichtlich) muss ein Verband keine Namen von Mitgliedern bekannt geben

  • vk-recht.de (Kurzinformation)

    Müssen Verbände Mitgliederdaten schon im (vorgerichtlichen) Abmahnverfahren offen legen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    IDO Verband gewinnt bei Kostenbeschwerde - Nachweis der Aktivlegitimation

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverband muss außergerichtlich nicht Mitgliedernamen preisgebennennen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbände müssen bei Abmahnung keine Mitglieder benennen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverband muss außergerichtlich nicht Mitgliedernamen preisgeben

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Im Abmahnverfahren (vorgerichtlich) muss ein Verband keine Namen von Mitgliedern bekannt geben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung: Heilung des Mangels der persönlichen

    Der Zeitpunkt wäre nur dann erheblich, wenn - wie in den Entscheidungen des HansOLG vom 20.02.2009, 3 W 161/08, und des OLG Hamm vom 23.02.2017, I-4 W 102/16 - eine Kostenentscheidung entsprechend § 93 ZPO zu treffen wäre.
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