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   OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 4 W 12/10   

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https://dejure.org/2010,18937
OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 4 W 12/10 (https://dejure.org/2010,18937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2010 - 4 W 12/10 (https://dejure.org/2010,18937)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 4 W 12/10 (https://dejure.org/2010,18937)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des vom Vertrag Zurücktretenden für leicht fahrlässig verursachte Verschlechterungen der Sache

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Rücktrittsberechtigten für leicht fahrlässige Verschlechterung der Kaufsache (hier: PKW)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des vom Vertrag Zurücktretenden für leicht fahrlässig verursachte Verschlechterungen der Sache; Höhe entgangener Nutzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 4 W 12/10
    Die Parteien haben jedoch dadurch, dass sie eine Kostenregelung im Vergleich bewusst unterlassen und diese der gerichtlichen Entscheidung unterstellt haben konkludent die Anwendung des § 98 ZPO ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2007, 835; OLG Frankfurt JurBüro 1983, 1877).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 4 W 12/10
    Verwendungen sind nämlich Vermögensaufwendungen, die der Sache zugute kommen, indem sie ihrer Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung dienen (BGHZ 131, 220).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 4 W 12/10
    Zudem würden materiell-rechtliche Rechtsfragen, die sich im Rahmen einer Entscheidung nach § 91a ZPO stellen, die Zulassung einer Rechtsbeschwerde nicht rechtfertigen, weil es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (zuletzt BGH NJW-RR 2009, 425).
  • LG Hanau, 07.06.2018 - 9 O 76/18

    Abgasskandal: Daimler muss Fahrzeuge zurücknehmen

    Den Gebrauchsvorteil, den der Kläger sich anrechnen lassen muss, beziffert das Gericht unter Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer von 15.000 km und einer insgesamt anzunehmenden möglichen Gesamtlaufleistung von 250.000 km im Rahmen des § 287 Abs. 2 ZPO auf 3.570 EUR (s. etwa OLG Frankfurt, NJOZ 2011, 878, 879).
  • BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 316/19

    Rückgabe einer beschädigten Kaufsache nach Rücktritt vom Kaufvertrag

    Zwar folgt daraus im Vergleich zur Ansicht des Berufungsgerichts eine andere Darlegungs- und Beweislast (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 4 W 12/10, juris Rn. 34), jedoch kein anderes, dem Beklagten günstigeres Ergebnis.
  • LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15

    Rückabwicklung eines gewerblichen PKW-Kaufvertrags; Rückzahlung des Kaufpreises

    Es entscheidet also der Umfang der Nutzung durch den Rückgewährschuldner im Verhältnis zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer (vgl. OLG Frankfurt v. 17.06.2010 - 4 W 12/10 -, juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf, Rn. 3562).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2019 - 3 U 10/15

    Ersatz für Beschädigungen eines Wohnmobils; Beachtung eigenüblicher Sorgfalt;

    Eine Haftung gemäß §§ 346 Abs. 4, 280 BGB kann nach anderer Ansicht ab der Kenntnis oder dem Kennenmüssen des Rücktrittsgrundes in Betracht kommen (vgl. OLG Frankfurt BeckRS 2011, 00350 m.w.Nw,).
  • LG Ingolstadt, 26.07.2019 - 51 O 1424/18

    VW-Abgasskandal und EU-Übereinstimmungsbescheinigung - keine Anerkennung bei

    Das Gericht geht im Rahmen der Berechnung aufgrund einer Schätzung gemäß § 287 ZPO weiter bei entsprechenden Diesel-Fahrzeugen der gehobenen Mittelklasse von einer Gesamtlaufleistung in Höhe von 250.000 km aus (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2010, Az. 4 W 12/10).
  • OLG Bamberg, 26.07.2016 - 5 U 110/15

    Schätzung des entgangenen Gewinns wegen verspäteter Rückabwicklung eines

    Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass ein gewerblicher Vertragspartner wie der Beklagte mit einem Betrag wie den vorliegenden Kaufpreis von 40.000,- EUR einen Ertrag mindestens in Höhe eines solchen Zinssatzes erwirtschaften kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2010 - 4 W 12/10 -, Rn. 26, juris).
  • AG Bremen, 20.12.2013 - 4 C 386/12
    (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2010 - 4 W 12/10).
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