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   OLG Celle, 03.09.2004 - 4 W 123/04   

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https://dejure.org/2004,6646
OLG Celle, 03.09.2004 - 4 W 123/04 (https://dejure.org/2004,6646)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.09.2004 - 4 W 123/04 (https://dejure.org/2004,6646)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. September 2004 - 4 W 123/04 (https://dejure.org/2004,6646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Übertragbarkeit der zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld; Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen wegen krasser finanzieller Überforderung; Inhalt und Bedeutung der Privatautonomie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragbarkeit der zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld; Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen wegen krasser finanzieller Überforderung; Inhalt und Bedeutung der Privatautonomie

  • Judicialis

    BGB § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Zur Übertragbarkeit der zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheiten - Immobiliarsicherheiten zu Gunsten naher Angehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Sittenwidrigkeit von Sicherungsgrundschulden für eigene Darlehen (IBR 2004, 1148)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1836 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.2002 - IV ZR 168/01

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsgrundschuld unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2004 - 4 W 123/04
    Die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze sind auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar (im Anschluss an BGH NJW 2002, 2633).

    Nach Vorlage der Beschwerde beim erkennenden Senat ist der Klägerin zunächst durch Verfügung des Vorsitzenden vom 8. Juli 2004 Gelegenheit zur Stellungnahme zu der nunmehrigen Begründung des Landgerichts - fehlende Erfolgsaussicht - gegeben und auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2002, 2633) hingewiesen worden.

    Der Bundesgerichtshof hat aber bereits entschieden, dass die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar sind (BGH NJW 2002, 2633).

  • BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00

    Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und

    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2004 - 4 W 123/04
    "Es entspricht jahrzehntelanger Praxis, dass sich der mit dem persönlichen Kreditschuldner identische Grundschuldbesteller bei Bankdarlehen regelmäßig der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwerfen muss; eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners liegt darin nicht." (BGH NZM 2003, 175, 176 = NJW 2003, 885 unter Zitierung der ständigen Rechtsprechung BGHZ 99, 274, 282 und BGHZ 114, 9, 12 = NJW 1991, 1677).
  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 75/90

    Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung in einem

    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2004 - 4 W 123/04
    "Es entspricht jahrzehntelanger Praxis, dass sich der mit dem persönlichen Kreditschuldner identische Grundschuldbesteller bei Bankdarlehen regelmäßig der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwerfen muss; eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners liegt darin nicht." (BGH NZM 2003, 175, 176 = NJW 2003, 885 unter Zitierung der ständigen Rechtsprechung BGHZ 99, 274, 282 und BGHZ 114, 9, 12 = NJW 1991, 1677).
  • BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99

    Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2004 - 4 W 123/04
    Darauf, dass der Bundesgerichtshof jedenfalls unter dem Aspekt formularvertraglicher Überprüfung sogar die in einer Grundschuldurkunde enthaltene Unterwerfungsklausel betreffend das persönliche Vermögen bezüglich eines Sicherungsgebers, der selbst nicht Eigentümer oder Miteigentümer des belasteten Grundstücks war, für unbedenklich gehalten hat (BGH NJW 2000, 2675, 2676), kommt es hier nicht einmal an.
  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus OLG Celle, 03.09.2004 - 4 W 123/04
    "Es entspricht jahrzehntelanger Praxis, dass sich der mit dem persönlichen Kreditschuldner identische Grundschuldbesteller bei Bankdarlehen regelmäßig der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwerfen muss; eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners liegt darin nicht." (BGH NZM 2003, 175, 176 = NJW 2003, 885 unter Zitierung der ständigen Rechtsprechung BGHZ 99, 274, 282 und BGHZ 114, 9, 12 = NJW 1991, 1677).
  • OLG Bamberg, 08.08.2006 - 6 U 8/06

    Vermögende Bürgen können sich regelmäßig nicht auf eine "krasse finanzielle

    2) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 152, 147 ff.; BGH IX ZR 337/98) und der Oberlandesgerichte (OLG Bamberg, 1 U 43/02; OLG Celle, 4 W 123/04) sind die zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar.
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