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OLG Naumburg, 02.08.2007 - 4 W 15/07 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Darlegungslast eines Antragstellers zur Schlüssigkeit einer beabsichtigten Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 569; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 22 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114
Schlüssigkeit einer Klage wegen Berufsunfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau, 18.01.2007 - 4 O 397/06
- OLG Naumburg, 02.08.2007 - 4 W 15/07
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 11 U 52/18
Berufsunfähigkeit bei Selbständigem mit Ein-Personen-Unternehmen
c) Da die in § 2 Abs. 1 UAbs. 1 AB BUZ enthaltene Berufsunfähigkeitsdefinition eine sogenannte abstrakte Verweisungsmöglichkeit einschließt, muss zur Schlüssigkeit einer Klage auf Versicherungsleistungen nicht nur dargelegt werden, dass die versicherte Person den Beruf, in dem sie zuletzt in gesunden Tagen tätig war, für mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht mehr ausüben kann, sondern ferner dargetan werden, dass sie keine andere (berufliche) Tätigkeit zu verrichten vermag, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung von ihr ausgeübt werden könnte und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspräche, wobei insoweit summarischer Vortrag des Anspruchstellers genügt und es dann dem Versicherer obliegt, gegebenenfalls bestehende Vergleichsberufe aufzuzeigen (so OLG Naumburg, Beschl. v. 02.08.2007 - 4 W 15/07, LS und Rdn. 8, juris = BeckRS 2008, 10405;… ferner Neuhaus, BU-Versicherung, 3. Aufl., Teil F Rdn. 284;… Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-HdB, 3. Aufl., § 46 Rdn. 154 ff.).