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OLG Hamm, 19.09.2002 - 4 W 156/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- aufrecht.de
Annahme von DM zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter dem Gesichtspunkt eines Vorsprungs durch Rechtsbruch ; Verstoß gegen § 1 UWG wegen einesübertriebenen Anlockens von Kunden durch das Angebot zur Zahlungsmöglichkeit in DM
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; 3. Euro-Einführungsgesetz § 1
Wettbewerbswidrige Werbung - Anreiz der Zahlungsmöglichkeit mit DMark als übertriebenes Anlocken von Kunden?
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 12.08.2002 - 8 O 158/02
- OLG Hamm, 19.09.2002 - 4 W 156/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95
Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2002 - 4 W 156/02
Erst dann, wenn der Anlockeffekt so stark ist, dass der Umworbene von einer sachgerechten Prüfung des Warenangebotes abgelenkt und seine Entschließung maßgeblich von der Erwägung bestimmt wird, den in Aussicht gestellten Vorteil zu erlangen, kann die Werbung wettbewerbswidrig sein (BGH GRUR 1998, 735, 736 - Rubbelaktion; GRUR 1998, 1037 - Schmuck-Set; GRUR 2000, 820, 821 - "Space Fidelity Peep-Show"). - BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97
Space Fidelity Peep-Show
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2002 - 4 W 156/02
Erst dann, wenn der Anlockeffekt so stark ist, dass der Umworbene von einer sachgerechten Prüfung des Warenangebotes abgelenkt und seine Entschließung maßgeblich von der Erwägung bestimmt wird, den in Aussicht gestellten Vorteil zu erlangen, kann die Werbung wettbewerbswidrig sein (BGH GRUR 1998, 735, 736 - Rubbelaktion; GRUR 1998, 1037 - Schmuck-Set; GRUR 2000, 820, 821 - "Space Fidelity Peep-Show"). - BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95
Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2002 - 4 W 156/02
Erst dann, wenn der Anlockeffekt so stark ist, dass der Umworbene von einer sachgerechten Prüfung des Warenangebotes abgelenkt und seine Entschließung maßgeblich von der Erwägung bestimmt wird, den in Aussicht gestellten Vorteil zu erlangen, kann die Werbung wettbewerbswidrig sein (BGH GRUR 1998, 735, 736 - Rubbelaktion; GRUR 1998, 1037 - Schmuck-Set; GRUR 2000, 820, 821 - "Space Fidelity Peep-Show").