Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 23.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20180
OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.05.2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2015,20180)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2080 Abs. 1, 2081 Abs. 1, 2229 Abs. 4, 2282 Abs. 2
    Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB; Wirksamkeit der Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem wirksam errichteten Ehegattentestament

  • rewis.io

    Anfechtungsrecht des Erblassers bei eingetretener Testierunfähigkeit wegen vaskulärer Demenz

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Testierunfähigkeit infolge vaskulärer Demenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2080 Abs. 1; 2081 Abs. 1; 2229 Abs. 4; 2282
    Begriff der Testierunfähigkeit i.S. von § 2229 Abs. 4 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erblasser leidet an Demenz - Wann ist er testierunfähig und sein Testament unwirksam?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer bis schwerer Ausprägung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 957
  • FamRZ 2016, 83
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 58, 127; BayObLGZ 2004, 237/240 f; OLG München FamRZ 2007, 2009/2011; OLG Bamberg FamRZ 2016, 83).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 4/16

    Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren

    Das OLG Bamberg (Beschluss vom 22.05.2015, Az. 4 W 16/14, zitiert nach juris) kam zu dem Ergebnis, dass bei einer vaskulären Demenz in einer mittelgradigen bis schweren Ausprägung eine freie Willensbildung nicht mehr möglich gewesen sei und nimmt dabei auch Bezug auf das dort eingeholte Sachverständigengutachten, wonach bei einem leichten Ausprägungsgrad der Demenz aus forensisch-psychiatrischer Sicht in der Regel von Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit ausgegangen werden könne, bei einer mittelschweren Ausprägung der dementiellen Erkrankung sich jedoch Überlegungen in Richtung einer Testierunfähigkeit ergäben, wobei es auf das Ausmaß der kognitiven Einschränkungen ankomme, die eine eigenständige Lebensführung ohne Hilfe nicht mehr gestatten würden und die vielfach mit Desorientierung einhergingen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10600
OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2014,10600)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.04.2014 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2014,10600)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. April 2014 - 4 W 16/14 (https://dejure.org/2014,10600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 93 ZPO, § 256 ZPO
    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Klage des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer bei formularmäßigem Verzicht auf Einwendungen gegen den Haftungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung zur Klageerhebung durch den zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses aufgeforderten Haftpflichtversicherer

  • rechtsportal.de

    Veranlassung zur Klageerhebung durch den zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses aufgeforderten Haftpflichtversicherer

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93
    Veranlassung zur Klageerhebung durch den zur Abgabe eines titelersetzenden Anerkenntnisses aufgeforderten Haftpflichtversicherer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 25
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 122/16

    Personenschaden bei Verkehrsunfall: Haushaltsführungsschaden eines im Haushalt

    Auf Grund der Reichweite der Erklärung ist jedoch eine eindeutige Anerkenntniserklärung erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 30/83 -, juris Rn. 15 - NJW 1985, S. 791, 792; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 23. April 2014 - 4 W 16/14 -, juris, Rn. 6 mwN; zur Anwendbarkeit der Grundsätze des titelersetzenden Anerkenntnisses auch nach der Schuldrechtsreform vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 7 U 79/16 -, juris, Rn. 3; Peters/Jacoby, in: Staudinger (2014) BGB § 212, Rn. 21a; Ellenberger, in: Palandt, 76. Aufl. 2017, § 197 Rn. 8).
  • OLG Bremen, 29.05.2018 - 1 W 11/18

    Kostenentscheidung bei Anerkenntnis

    bb) Andere Oberlandesgerichte vertreten demgegenüber die Auffassung, dass es auf die materielle Rechtslage (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.1982 - 9 W 72/80, JurBüro 1982, 1570; OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.1990 - 20 W 65/89, juris Rn. 4, VersR 1990, 1025; Beschluss vom 23.01.2003 - 27 W 41/02, juris Rn. 3, OLGR Hamm 2003, 232; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.04.2014 - 4 W 16/14, juris Rn. 5, NJW-RR 2015, 25; Zöller-Herget, 32. Aufl., § 93 ZPO Rn. 3) und auch auf die Schlüssigkeit der Klage nicht ankomme (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.08.1999 - 12 U 53/99, juris Rn. 4, OLGR Stuttgart 1999, 414. Thomas/Putzo-Hüßtege, 39. Aufl., § 93 ZPO Rn. 5), zumindest dann, wenn der Beklagte ungeachtet einer etwaigen Unschlüssigkeit der Klage anerkennt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 25; Musielak-Voit/Flockenhaus, 15. Aufl., § 93 ZPO Rn. 27; Stein/Jonas-Bork, 22. Aufl., § 93 ZPO Rn. 10 a.E.).
  • OLG Köln, 25.07.2016 - 7 U 79/16

    Verjährung von anerkannten Ansprüchen

    Diese Rechtsprechung ist auch nach der Schuldrechtsmodernisierung weiterhin anwendbar sein (etwa Münchener Kommentar/Grothe, BGB, § 197 Rdn. 24; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung § 202 Rdn. 19, § 212 Rdn. 21 a; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 197 Rdn. 8; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 197 Rdn. 14; Bacher in: Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 38. Kap. Rdn. 18; KG MDR 2009, 1269 = NJOZ 2009, 1867; OLG Oldenburg ZfS 2014, 318; OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 25; anders Grunsky NJW 2013, 1336, 1338 ff., der schon die Rechtsprechung zum früheren Recht für verfehlt hält).
  • AG Düsseldorf, 18.01.2018 - 22 C 136/17

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über den logischen Aufbau der automatisierten

    Veranlassung zur Klageerhebung hat der Beklagte gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn (BGH NJW 1979, 2040; NJW-RR 2004, 999; 2005, 1005) ohne Rücksicht auf Verschulden (Zweibrücken JurBüro 82, 1083) und materielle Rechtslage (Schleswig JurBüro 82, 1569; Hamm OLGR 93, 182; Stuttgart OLGR 99, 414) gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (Stuttgart NJW-RR 2012, 763; Düsseldorf VersR 2006, 1660; Bdb OLGR 2007, 1038; 2008, 557; Hamm NJW-RR 2013, 767: unzureichendes Zugeständnis; Saarbrücken NJW-RR 2015, 25: nur formularmäßiger Einwendungsverzicht zum Haftungsgrund).
  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und

    Veranlassung zur Anrufung des Gerichts hat eine beklagte Partei somit bereits dann gegeben, wenn ihr vorprozessuales Verhalten ohne Rücksicht auf Verschulden ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Saarbrücken , Beschluss vom 21.07.2009, Az.: 5 W 169/09, u.a. in: OLG-Report 2009, Seiten 970 f. ) und ohne Rücksicht auf die materielle Rechtslage, auf die es wegen des Anerkenntnisses in der Regel nicht mehr ankommt ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Stuttgart , Urteil vom 24.08.1999, Az.: 12 U 53/99, u.a. in: OLG-Report 1999, Seiten 414 f. ), sich gegenüber der Klägerin so darstellte, dass diese annehmen musste, sie werde ohne eine Klage nicht zu ihrem Recht kommen ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Saarbrücken , Beschluss vom 21.07.2009, Az.: 5 W 169/09, u.a. in: OLG-Report 2009, Seiten 970 f. ).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 9 W 9/16

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Kostenpflicht der gegnerischen

    (Vgl. zu den Anforderungen an eine solche Erklärung BGH, NJW 1985, 791; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 25.) Da die Beklagte weder im Schreiben vom 30.09.2015 noch in der Folgezeit in der Frist bis zum 12.10.2015 eine für die Interessen des Klägers ausreichende Haftungserklärung abgegeben hat, musste der Kläger davon ausgehen, dass er sein Ziel - abschließende Klärung der Haftung dem Grunde nach - nur durch eine Feststellungsklage erreichen konnte.
  • LG Köln, 31.03.2020 - 14 T 11/19
    Zur Klageerhebung = zur Anrufung des Gerichts, also Klageeinreichung (hM; Saarbrücken NJW-RR 2017, 697 Tz 19 ff) hat der Beklagte Veranlassung gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn (BGH NJW-RR 2004, 999; NJW-RR 2005, 1005) ohne Rücksicht auf Verschulden (Karlsruhe ZInsO 2017, 2551 Tz 12; Bremen 29.5.2018 - 1 W 11/18 Tz 9) und materielle Rechtslage (Dresden MDR 2018, 178 Tz 3; Bremen 29.5.2018 - 1 W 11/18 Tz 12, 13 mwN) gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (Stuttgart NJW-RR 2012, 763; OLGR Brandenburg 2008, 557; Hamm NJW-RR 2013, 767: unzureichendes Zugeständnis; Saarbrücken NJW-RR 2015, 25: nur formularmäßiger Einwendungsverzicht zum Haftungsgrund).
  • OLG Oldenburg, 26.04.2022 - 8 W 13/22

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Begriff des sofortigen

    Da die Beklagte das titelersetzende Anerkenntnis nicht binnen der gesetzten Frist abgegeben hat und auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, dass sie irgendwelche Hinderungsgründe benannt hätte, durften die Klägerinnen nach den oben genannten Maßstäben davon ausgehen, dass die Geltendmachung des Feststellungsbegehrens im Wege der Klage erforderlich ist (vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 23. April 2014 - 4 W 16/14 , juris, Rn. 10; Doukoff in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 14 StVG (Stand: 01.12.2021), Rn. 78).
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