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   OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13   

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https://dejure.org/2013,31943
OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13 (https://dejure.org/2013,31943)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.11.2013 - 4 W 177/13 (https://dejure.org/2013,31943)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. November 2013 - 4 W 177/13 (https://dejure.org/2013,31943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 411 Abs. 4 ZPO; § 485 ZPO
    Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Sachverständigen zur Ergänzung seines Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Sachverständigen zur Ergänzung seines Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411 Abs. 4; ZPO § 485
    Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Sachverständigen zur Ergänzung seines Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ergänzungsfragen sind zuzulassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ergänzungsfragen einer Partei in einem selbständigen Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ergänzungsfragen sind zuzulassen! (IBR 2014, 1373)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 109
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13
    Ob das Landgericht die in diesem Schriftsatz gestellte Frage zu Ziffer 1 inhaltlich für sinnvoll bzw. erheblich erachtet, ist nach dem Vorgenannten ohne Belang, insbesondere ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, juris Rn. 5; Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 34).
  • BGH, 08.10.2009 - V ZB 84/09

    Fragen zur Erkennbarkeit von Mängeln

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13
    Soweit das Landgericht in Bezug auf die Frage 2. ( "Erkennbarkeit eines Mangels" ) die Auffassung vertritt, dass dies keine von einem Sachverständigen zu beantwortende Frage darstelle, steht dies mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht im Einklang (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, juris Rn. 12).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 12 W 40/04

    Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens nach mündlicher Erläuterung des

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13
    Die aus dem Tenor ersichtliche Zurückverweisung an das Landgericht hat der Senat gewählt, da es zweckmäßig erscheint, das weitere Verfahren dem Landgericht zu überlassen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. November 2004 - 12 W 40/04, juris Rn. 9).
  • BGH, 29.10.2002 - VI ZR 353/01

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn der Antrag auf Anhörung des Sachverständigen rechtsmissbräuchlich gestellt worden ist; von Letzterem kann allerdings nicht die Rede sein, wenn die Partei (wie in § 411 Abs. 4 ZPO vorgesehen) konkret vorgetragen hat, worin sie Unklarheiten und Erläuterungsbedarf im Hinblick auf das schriftliche Sachverständigengutachten sieht und in welcher Richtung sie ihr Fragerecht ausüben will (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 29. Oktober 2002 - VI ZR 353/01, juris Rn. 6 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - VI ZR 252/96, juris Rn. 10; im Überblick: Werner/Pastor, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11

    Voraussetzungen der Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacherechtsstreits sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 22 W 80/11, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn der Antrag auf Anhörung des Sachverständigen rechtsmissbräuchlich gestellt worden ist; von Letzterem kann allerdings nicht die Rede sein, wenn die Partei (wie in § 411 Abs. 4 ZPO vorgesehen) konkret vorgetragen hat, worin sie Unklarheiten und Erläuterungsbedarf im Hinblick auf das schriftliche Sachverständigengutachten sieht und in welcher Richtung sie ihr Fragerecht ausüben will (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 29. Oktober 2002 - VI ZR 353/01, juris Rn. 6 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - VI ZR 252/96, juris Rn. 10; im Überblick: Werner/Pastor, a. a. O.).
  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 252/96

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn der Antrag auf Anhörung des Sachverständigen rechtsmissbräuchlich gestellt worden ist; von Letzterem kann allerdings nicht die Rede sein, wenn die Partei (wie in § 411 Abs. 4 ZPO vorgesehen) konkret vorgetragen hat, worin sie Unklarheiten und Erläuterungsbedarf im Hinblick auf das schriftliche Sachverständigengutachten sieht und in welcher Richtung sie ihr Fragerecht ausüben will (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 29. Oktober 2002 - VI ZR 353/01, juris Rn. 6 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - VI ZR 252/96, juris Rn. 10; im Überblick: Werner/Pastor, a. a. O.).
  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13
    Setzt das Gericht gemäß § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO den Parteien eine Frist, sind Einwendungen gegen das Gutachten, Anträge auf Anhörung oder Ergänzungsfragen allerdings innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist anzubringen, anderenfalls das selbständige Beweisverfahren beendet ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 172/09, juris Rn. 11; Werner/Pastor, a. a. O.).
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