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   OLG Saarbrücken, 13.05.2013 - 4 W 19/13   

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https://dejure.org/2013,13304
OLG Saarbrücken, 13.05.2013 - 4 W 19/13 (https://dejure.org/2013,13304)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.05.2013 - 4 W 19/13 (https://dejure.org/2013,13304)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - 4 W 19/13 (https://dejure.org/2013,13304)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 767 Abs 1 ZPO, § 775 Nr 4 ZPO
    Vollstreckungsgegenklage: Rechtsschutzbedürfnis bei Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf die nicht verjährten Zinsen; Gläubigervermerk auf dem Titel als Voraussetzung für eine Einstellung oder Beschränkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage gegen die verjährten Teile von titulierten Zinsen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtsschutzbedürfnis des Grundschuldbestellers für Vollstreckungsgegenklage auch bei anfänglicher Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf nicht verjährte Grundschuldzinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767 Abs. 1
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage gegen die verjährten Teile titulierter Zinsen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsgegenklage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 21.12.2012 - 7 U 16/12

    Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsschutzinteresse des Titelschuldners bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.05.2013 - 4 W 19/13
    Der Umstand, dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde explizit auf die Beitreibung der noch nicht verjährten Zinsansprüche beschränkt, nimmt der Vollstreckungsgegenklage, die sich gegen die bereits verjährten Zinsansprüche richtet, nicht das Rechtsschutzbedürfnis (Anschluss an OLG Zweibrücken, Urt. v. 21. Dezember 2012, 7 U 16/12; OLG Nürnberg, Beschl. v. 15. November 2012, 16 U 1600/12).(Rn.8).

    Ergänzend bleibt anzumerken, dass auch die obergerichtliche Rechtsprechung die beschränkte Einleitung der Zwangsvollstreckung für den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nicht für hinreichend erachtet (OLG Zweibrücken, Urt. v. 21.12.2012 - 7 U 16/12; OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.11.2012 - 16 U 1600/12).

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 362/87

    Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.05.2013 - 4 W 19/13
    Das Landgericht hat den zutreffenden rechtlichen Ausgangspunkt gewählt: Demnach fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage erst dann, wenn eine Zwangsvollstreckung nach den Umständen des Einzelfalles unzweifelhaft nicht mehr droht (BGH, Urt. v. 16.6.1992 - VI ZR 166/91, NJW 1992, 2148; Urt. v. 19.9.1988 - II ZR 362/87, MDR 1989, 44; vgl. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 767 Rdnr. 42; MünchKomm(ZPO)/K. Schmidt, 3. Aufl., § 767 Rdnr. 43; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 767 Rdnr. 18).
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.05.2013 - 4 W 19/13
    Das Landgericht hat den zutreffenden rechtlichen Ausgangspunkt gewählt: Demnach fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage erst dann, wenn eine Zwangsvollstreckung nach den Umständen des Einzelfalles unzweifelhaft nicht mehr droht (BGH, Urt. v. 16.6.1992 - VI ZR 166/91, NJW 1992, 2148; Urt. v. 19.9.1988 - II ZR 362/87, MDR 1989, 44; vgl. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 767 Rdnr. 42; MünchKomm(ZPO)/K. Schmidt, 3. Aufl., § 767 Rdnr. 43; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 767 Rdnr. 18).
  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

    aa) Unter Beachtung der oben dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die erhobenen Vollstreckungsabwehrklagen teilweise als begründet angesehen worden (so OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 4 W 19/13, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 9 W 265/13, unveröffentlicht; OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 7 U 16/12, unveröffentlicht; LG Hamburg, Urteil vom 26. Oktober 2012 - 313 O 121/12, unveröffentlicht; Nachweise zu weiteren unveröffentlichten Entscheidungen bei Clemente, ZfIR 2013, 559).
  • LG Hagen, 21.06.2013 - 2 O 288/13

    Vollstreckungsabwehrklage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckungbwegen

    Diesbezüglich schließt sich die Kammer der obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. des OLG Saarbrücken (vgl. Beschluss vom 13.05.2013, 4 W 19/13, zit. nach juris) an, dass auch dann der Schuldner noch schutzwürdig ist.
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