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   OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13   

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https://dejure.org/2013,32280
OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13 (https://dejure.org/2013,32280)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.11.2013 - 4 W 192/13 (https://dejure.org/2013,32280)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. November 2013 - 4 W 192/13 (https://dejure.org/2013,32280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verwirrung bei Bestandteilszuschreibung wegen unterschiedlicher Belastung zuzuschreibendem zu aufnehmendem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 6 Abs. 1 S. 1; BGB § 890 Abs. 2; BGB § 1131
    Zulässigkeit einer Bestandteilszuschreibung bei unterschiedlicher Belastung der Grundstücke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besorgnis der Verwirrung bei Bestandteilszuschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirrung bei einer Bestandteilszuschreibung

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 21
  • FGPrax 2014, 104
  • Rpfleger 2014, 189
  • BauR 2014, 1049
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 78/96

    Behandlung eines Vereinigungs- und/oder Bestandteilszuschreibungsantrages bei

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13
    Eine Verwirrung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 GBO ist zu besorgen, wenn die Eintragungen im Grundbuch durch die Vereinigung derart unübersichtlich und/oder schwer verständlich würden, dass die Rechtslage nicht mehr mit der gebotenen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und deshalb die Gefahr von Streitigkeiten eingetragener Berechtigter untereinander mit Dritten oder von Verwicklungen im Fall der Zwangsversteigerung besteht (vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 W 150/13, nicht veröffentlicht; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2009 - 5 Wx 9/09, juris Rn. 5; BayObLG, Beschluss vom 25. September 1996 - 2Z BR 78/96, juris Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2009 - 5 Wx 9/09

    Grundbuchänderung: Zulässigkeit der Zusammenfassung zweier Grundstücke bei

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13
    Eine Verwirrung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 GBO ist zu besorgen, wenn die Eintragungen im Grundbuch durch die Vereinigung derart unübersichtlich und/oder schwer verständlich würden, dass die Rechtslage nicht mehr mit der gebotenen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und deshalb die Gefahr von Streitigkeiten eingetragener Berechtigter untereinander mit Dritten oder von Verwicklungen im Fall der Zwangsversteigerung besteht (vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 W 150/13, nicht veröffentlicht; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2009 - 5 Wx 9/09, juris Rn. 5; BayObLG, Beschluss vom 25. September 1996 - 2Z BR 78/96, juris Rn. 19).
  • OLG Nürnberg, 09.07.2012 - 10 W 2296/11

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungshindernis drohender Verwirrung bei

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13
    Für die Frage der Beurteilung der Verwirrungsgefahr kommt es dabei auf den Stand des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Eintragung der gewünschten Verbindung unter Berücksichtigung gleichzeitig gestellter Anträge an; derzeit nicht beantragte oder in Aussicht stehende Verschmelzungen von Flurstücken - die gegebenenfalls die Annahme der Besorgnis der Verwirrung rechtfertigen könnten -, bleiben für die Beurteilung außer Betracht (vgl. Senat, a. a. O; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 10 W 2296/11, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf die dortige - nicht veröffentlichte - Entscheidung vom 28. Dezember 2011 zum Az. 10 W 2043/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 3 Wx 438/99, juris Rn. 14 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Februar 1982 - 2 W 4/82, juris Rn. 31 f.; Waldner in Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl., § 6 Rn. 28; anderer Ansicht: Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 636).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99

    Grundbuchmäßige Vereinigung dreier unterschiedlich belasteter Flurstücke

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13
    Für die Frage der Beurteilung der Verwirrungsgefahr kommt es dabei auf den Stand des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Eintragung der gewünschten Verbindung unter Berücksichtigung gleichzeitig gestellter Anträge an; derzeit nicht beantragte oder in Aussicht stehende Verschmelzungen von Flurstücken - die gegebenenfalls die Annahme der Besorgnis der Verwirrung rechtfertigen könnten -, bleiben für die Beurteilung außer Betracht (vgl. Senat, a. a. O; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 10 W 2296/11, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf die dortige - nicht veröffentlichte - Entscheidung vom 28. Dezember 2011 zum Az. 10 W 2043/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 3 Wx 438/99, juris Rn. 14 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Februar 1982 - 2 W 4/82, juris Rn. 31 f.; Waldner in Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl., § 6 Rn. 28; anderer Ansicht: Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 636).
  • BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08

    Rechtstellung des Inhabers eines Altenteils nach dem Versterben eines von

    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13
    Wer das ist, bestimmt sich nach dem materiellen Recht, das von dem Gericht von Amts wegen zu prüfen und zu ermitteln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009 - BLw 12/08, juris Rn. 6, 7).
  • OLG Schleswig, 17.02.1982 - 2 W 4/82
    Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13
    Für die Frage der Beurteilung der Verwirrungsgefahr kommt es dabei auf den Stand des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Eintragung der gewünschten Verbindung unter Berücksichtigung gleichzeitig gestellter Anträge an; derzeit nicht beantragte oder in Aussicht stehende Verschmelzungen von Flurstücken - die gegebenenfalls die Annahme der Besorgnis der Verwirrung rechtfertigen könnten -, bleiben für die Beurteilung außer Betracht (vgl. Senat, a. a. O; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 10 W 2296/11, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf die dortige - nicht veröffentlichte - Entscheidung vom 28. Dezember 2011 zum Az. 10 W 2043/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 3 Wx 438/99, juris Rn. 14 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Februar 1982 - 2 W 4/82, juris Rn. 31 f.; Waldner in Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl., § 6 Rn. 28; anderer Ansicht: Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 636).
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