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   OLG Saarbrücken, 04.09.2009 - 4 W 220/09 - 36   

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https://dejure.org/2009,9531
OLG Saarbrücken, 04.09.2009 - 4 W 220/09 - 36 (https://dejure.org/2009,9531)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.09.2009 - 4 W 220/09 - 36 (https://dejure.org/2009,9531)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. September 2009 - 4 W 220/09 - 36 (https://dejure.org/2009,9531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 320
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Urteilsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sofortige Beschwerde nur, wenn Berichtigungsantrag sachlich nicht beschieden wurde (IBR 2010, 1449)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 30.10.2006 - 1 W 51/06

    Tatbestandsberichtigung: Anfechtbarkeit eines ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2009 - 4 W 220/09
    Zusammenfassend bleibt im Anwendungsbereich der §§ 319, 320 ZPO für die Anerkennung außerordentlicher Rechtsmittel kein Raum (vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 320 Rdnr. 30; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 320 Rdnr. 6; Musielak/Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 319 Rdnr. 21; OLGR Stuttgart 2005, 485; aA. OLGR Frankfurt 2007, 216, das - freilich ohne auf die durchgreifenden Bedenken gegen die Zulassung außerordentlicher Rechtsmittel nach der Reform des Zivilprozesses einzugehen - den außerordentlichen Rechtsbehelf auch bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten eröffnen will).
  • OLG Stuttgart, 20.01.2005 - 5 W 4/05

    Tatbestandsberichtigung: Rechtsmittel gegen Antragsablehnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2009 - 4 W 220/09
    Zusammenfassend bleibt im Anwendungsbereich der §§ 319, 320 ZPO für die Anerkennung außerordentlicher Rechtsmittel kein Raum (vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 320 Rdnr. 30; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 320 Rdnr. 6; Musielak/Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 319 Rdnr. 21; OLGR Stuttgart 2005, 485; aA. OLGR Frankfurt 2007, 216, das - freilich ohne auf die durchgreifenden Bedenken gegen die Zulassung außerordentlicher Rechtsmittel nach der Reform des Zivilprozesses einzugehen - den außerordentlichen Rechtsbehelf auch bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten eröffnen will).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2009 - 4 W 220/09
    Auf der Grundlage des geltenden Rechts ist jedoch für außerordentliche Rechtsmittel kein Raum, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (BGHZ 150, 133, 135 ff.; Beschl. v. 14.7.2004 - XII ZB 268/03, NJW-RR 2005, 214): aa) Der Gesetzgeber des Zivilprozessreformgesetzes hat die Problematik der Verletzung von Verfahrensgrundrechten gesehen.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2009 - 4 W 220/09
    Diese Grundentscheidung des Gesetzgebers ist von den Gerichten zu beachten (BVerfG, Beschl. v. 30.04.2003 -1 PBvU 1/02 - NJW 2003, 1924, 1928).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2009 - 4 W 220/09
    Auf der Grundlage des geltenden Rechts ist jedoch für außerordentliche Rechtsmittel kein Raum, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (BGHZ 150, 133, 135 ff.; Beschl. v. 14.7.2004 - XII ZB 268/03, NJW-RR 2005, 214): aa) Der Gesetzgeber des Zivilprozessreformgesetzes hat die Problematik der Verletzung von Verfahrensgrundrechten gesehen.
  • OLG Bamberg, 27.02.2013 - 1 W 11/13

    Tatbestandsberichtigung - Rechtsschutzbedürfnis - sofortige Beschwerde

    Eine Anfechtung ist jedoch dann statthaft, wenn der Berichtigungsantrag im Anwendungsbereich des § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ohne sachliche Prüfung zurückgewiesen wurde (vgl. BFH, Beschluss vom 29.06.2009, Az. IX B 89/09 - über juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.09.2009, Az. 4 W 220/09 - über juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.11.2008, Az. 12 W 57/08 - über juris; OLGR München 2003, 110, jeweils m.w.N.; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 320 Rn. 14).
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