Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4649
OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07 (https://dejure.org/2008,4649)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.01.2008 - 4 W 226/07 (https://dejure.org/2008,4649)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 4 W 226/07 (https://dejure.org/2008,4649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Insolvenzverwaltung: Mutwilligkeit bei Erhebung einer Teilklage durch den Insolvenzverwalter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO; § 116 S. 1 Nr. 1 ZPO
    Missbrauch der Möglichkeit zur Beantragung von Prozesskostenhilfe für eine Prozessführung der Insolvenzmasse im Spannungsfeld des berechtigten Interesses zur Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos der Prozessführung auf ein angemessenes Maß; Bewilligung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch der Möglichkeit zur Beantragung von Prozesskostenhilfe für eine Prozessführung der Insolvenzmasse im Spannungsfeld des berechtigten Interesses zur Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos der Prozessführung auf ein angemessenes Maß; Bewilligung von ...

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 114, 116 Satz 1 Nr. 1; InsO § 80
    PKH auch für eine Teilklage des Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; ; InsO § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; InsO § 80
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Teilklage des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 433
  • ZIP 2009, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 30.11.2006 - 9 W 90/06

    Prozesskostenhilfe für eine Teilklage des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
    (entgegen OLG Celle, 9. Zivilsenat, OLGR Celle 2007, 202).

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle (ZInsO 2007, 331. OLGR Celle 2007, 202), nach der es in der Regel ohne weiteres mutwillig sein soll, wenn der Insolvenzverwalter lediglich eine Teilklage erhebt, anstatt Klage auf Zahlung des höchst möglichen Betrages zu erheben, ausdrücklich nicht an (wie hier OLG Hamm, ZIP 2003, 42 = OLGR Hamm 2003, 12, dazu Pape, EWiR 2003, 139).

    Die Auffassung, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Teilklage des Insolvenzverwalters sei regelmäßig wegen Mutwilligkeit abzulehnen, weil sie zur Umgehung der Anforderungen des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO diene, es sei denn, der Verwalter habe triftige Gründe für die Erhebung einer Teilklage, die er dem Gericht im Einzelnen darlegen müsse (so OLG Celle, 9. Zivilsenat, OLGR Celle 2007, 202), ist abzulehnen.

    Zwar hat der 9. Zivilsenat des OLG Celle (OLGR 2007, 202) in seiner Entscheidung die Rechtsbeschwerde zugelassen.

  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 8 W 29/02

    Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter; Vergütung des

    Auszug aus OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle (ZInsO 2007, 331. OLGR Celle 2007, 202), nach der es in der Regel ohne weiteres mutwillig sein soll, wenn der Insolvenzverwalter lediglich eine Teilklage erhebt, anstatt Klage auf Zahlung des höchst möglichen Betrages zu erheben, ausdrücklich nicht an (wie hier OLG Hamm, ZIP 2003, 42 = OLGR Hamm 2003, 12, dazu Pape, EWiR 2003, 139).
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 142/03

    Pflichten des Insolvenzverwalters zur Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
    Zwar ist der Verwalter nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, bei seiner Prozessführung auf den Kostenerstattungsanspruch des Prozessgegners Rücksicht zu nehmen, weil er grundsätzlich nur dann für den Kostenerstattungsanspruch persönlich haftet, wenn seine Prozessführung als sittenwidrig i. S. d. § 826 BGB einzustufen ist (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.2004 - IX ZR 142/03, ZInsO 2005, 131; BGH, Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 175/02, ZInsO 2003, 657; BGH, Urt. v. 26.6.2001 - IX ZR 209/98, ZInsO 2001, 703).
  • BGH, 26.06.2001 - IX ZR 209/98

    Pflichten des Konkursverwalters bei Führung eines Aktivprozesses

    Auszug aus OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
    Zwar ist der Verwalter nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, bei seiner Prozessführung auf den Kostenerstattungsanspruch des Prozessgegners Rücksicht zu nehmen, weil er grundsätzlich nur dann für den Kostenerstattungsanspruch persönlich haftet, wenn seine Prozessführung als sittenwidrig i. S. d. § 826 BGB einzustufen ist (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.2004 - IX ZR 142/03, ZInsO 2005, 131; BGH, Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 175/02, ZInsO 2003, 657; BGH, Urt. v. 26.6.2001 - IX ZR 209/98, ZInsO 2001, 703).
  • BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger

    Auszug aus OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
    Die Heranziehung der Gläubiger zu Vorschussleistungen ist nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO nur dann geboten, wenn diese den Gläubigern zumutbar sind und die Gläubiger von der Prozessführung des Insolvenzverwalters profitieren (zu den Einzelheiten s. BGH, ZInsO 2006, 369 = NZI 2006, 348 = ZIP 2006, 682 = NJW-RR 2006, 1064).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 175/02

    Haftung einer Prozeßpartei für Schäden des Prozeßgegners aufgrund des Einleitens

    Auszug aus OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
    Zwar ist der Verwalter nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, bei seiner Prozessführung auf den Kostenerstattungsanspruch des Prozessgegners Rücksicht zu nehmen, weil er grundsätzlich nur dann für den Kostenerstattungsanspruch persönlich haftet, wenn seine Prozessführung als sittenwidrig i. S. d. § 826 BGB einzustufen ist (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.2004 - IX ZR 142/03, ZInsO 2005, 131; BGH, Urt. v. 25.3.2003 - VI ZR 175/02, ZInsO 2003, 657; BGH, Urt. v. 26.6.2001 - IX ZR 209/98, ZInsO 2001, 703).
  • OLG München, 14.02.1996 - 3 W 721/96

    Prozeßkostenhilfe für den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
    Ebenso wie "normalen" bedürftigen Parteien nicht ohne weiteres im Hinblick auf die Beantragung von Prozesskostenhilfe aufgegeben werden kann, sich auf Teilklagen zu beschränken (dazu Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 114 Rn. 34) und auch der Insolvenzverwalter nicht darauf verwiesen werden darf, lediglich eine Teilklage zu erheben (vgl. OLG München, ZIP 1996, 512. Hamburger Kommentar zur Insolvenzordnung-Kuleisa, 2. Aufl., § 80 Rn. 49. Uhlenbruck-Uhlenbruck, InsO, § 80 Rn. 79), kann ihm auch nicht umgekehrt aufgegeben werden, stets das uneingeschränkte Risiko einer Prozessführung zu tragen, die auf Zahlung des größtmöglichen Betrages gerichtet ist.
  • OLG Hamm, 24.07.2001 - 15 W 11/01

    Notargebühren - Unterschriftbeglaubigung und Versand der Urkunde

    Auszug aus OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
    Im Hinblick auf eine Entscheidung des OLG Hamm (OLGR 2001, 374) sei seine Rechtsverfolgung deshalb als mutwillig anzusehen.
  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Bedürftigkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
    So ist die eigene Erklärung der Antragsgegner, im Fall der Verurteilung zur Zahlung des vollen Mietzinses, den der Verwalter theoretisch geltend machen könnte, selbst insolvent zu werden, ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Bedenken des Insolvenzverwalters bezüglich der Vollstreckbarkeit eines obsiegenden Urteils vollauf gerechtfertigt sind (zur Berücksichtigung der Vollstreckungsaussichten des Verwalters bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO s. auch BGH, ZInsO 2007, 1225, 1226).
  • OLG Celle, 23.08.2006 - 9 W 75/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle (ZInsO 2007, 331. OLGR Celle 2007, 202), nach der es in der Regel ohne weiteres mutwillig sein soll, wenn der Insolvenzverwalter lediglich eine Teilklage erhebt, anstatt Klage auf Zahlung des höchst möglichen Betrages zu erheben, ausdrücklich nicht an (wie hier OLG Hamm, ZIP 2003, 42 = OLGR Hamm 2003, 12, dazu Pape, EWiR 2003, 139).
  • BGH, 06.12.2010 - II ZB 13/09

    Prozesskostenhilfe für eine Teilklage des Insolvenzverwalters

    Ein anderer Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur vertritt den Standpunkt, dass allein die Erhebung einer Teilklage durch den Insolvenzverwalter als solche ohne Vorliegen zusätzlicher Gesichtspunkte nicht als mutwillig im Sinne des § 114 ZPO (OLG Hamm, ZIP 2003, 42, 43 mit zustimmender Anm. Pape, EWiR § 116 ZPO 1/03, 139, 140; OLG Celle, ZIP 2008, 433 mit zustimmender Anm. Baumert, Fachdienst Insolvenzrecht 2008, 255780; ebenso Werres, KTS 61 (2000), 251, 256; Gundlach/Frenzel/Schmidt, NJW 2003, 2412, 2416 Fn. 46; Musielak/Fischer, ZPO, 7. Aufl., § 114 Rn. 42; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 114 Rn. 8; Hk-ZPO/Pukall, 2. Aufl., § 116 Rn. 11; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 80 Rn. 120; Huber in Gottwald, Insolvenzrechtshandbuch, 4. Aufl., § 51 Rn. 37) oder als in der unlauteren Absicht erhoben angesehen werden könne, die Voraussetzungen des § 116 ZPO zu umgehen (OLG Celle, ZIP 2008, 433; OLG Hamburg, ZIP 2009, 1636).

    Aber auch diese Auffassung lässt im Einzelfall nicht unberücksichtigt, ob der Insolvenzverwalter vernünftige oder triftige Gründe darlegt, die für die Erhebung einer Teilklage sprechen (OLG Celle, ZIP 2008, 433, 434; OLG Hamburg, ZIP 2009, 1636, 1637; Pluta/Heidrich, jurisPR-InsR 12/2008 Anm. 5 unter D.; sehr weitgehend OLG Hamm, ZIP 2003, 42, 43).

    Dem Insolvenzverwalter muss die Erhebung einer Teilklage schon deshalb möglich sein, weil die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auf den Kostenerstattungsanspruch des Gegners keinen Einfluss hat (§ 123 ZPO) und als Folge der Prozessführung die Masse daher mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko belastet wird (vgl. OLG Celle, ZIP 2008, 433, 434; OLG Hamburg, ZIP 2009, 1636).

    Nachvollziehbare Sachgründe können begründete Zweifel sein, ob der erstrebte Titel in vollem Umfang durchgesetzt werden kann (OLG Hamm, ZIP 2003, 42, 43; OLG Celle, ZIP 2008, 433, 434; OLG Hamburg, ZIP 2009, 1636).

  • OLG Celle, 17.09.2008 - 4 W 53/08

    Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

    Der vom Antragsteller zitierte Beschluss des Senats vom 21. Januar 2008, Az: 4 W 226/07, ändert hieran nichts.

    Dies - und nicht etwa eine generalisierende Aussage, dass erst ab einer bestimmten abstrakten Prozentzahl der Quotenverbesserung die Heranziehung zur Aufbringung von Prozesskosten zumutbar sei - war der tragende Grund des Beschlusses vom 21. Januar 2008 - 4 W 226/07 -.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht