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   OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20260
OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21 (https://dejure.org/2021,20260)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.06.2021 - 4 W 235/21 (https://dejure.org/2021,20260)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 4 W 235/21 (https://dejure.org/2021,20260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • online-und-recht.de

    Keine vorbeugender Unterlassungsanspruch

  • Betriebs-Berater

    Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Fehlende Erstbegehungsgefahr bei behaupteter künftiger Rufschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch; Aufstellen von rufschädigenden unwahren Tatsachenbehauptungen in der Zukunft

  • rechtsportal.de

    Die Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch liegt nicht vor, wen lediglich behauptet wird, der Antragsgegner werde "demnächst rufschädigende unwahre Tatsachenbehauptungen" über den Antragsteller aufstellen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kampagne ante portas? Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen angekündigte Kritik

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Marketing-Agentur hat gegen negative Kritik eines Kunden keinen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behauptetes Inaussichtstellen von rufschädigenden unwahren Tatsachen rechtfertigt keine vorbeugende Unterlassungsklage - Fehlen einer Erstbegehungsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 814
  • afp 2021, 358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21
    Dabei genießt die Antragstellerin als juristische Person privaten Rechts Persönlichkeitsschutz in dem Umfang, in dem durch ihr Wesen als Zweckschöpfung des Rechts ihre satzungsgemäßen Funktionen und ihre soziale Wertgeltung beschränkt wird (BGH, NJW 16, 1584, Rz. 11; Palandt-Sprau, a.a.O., § 823 Rz. 91 m.w.N.; Senat, Urteil vom 01.06.2018 - 4 U 217/18 und 4 U 218/18 - juris, Rz. 18).

    Aus diesem Grunde haben juristische Personen des Privatrechts auch unsachliche Kritik grundsätzlich hinzunehmen (Senatsurteil vom 01.06.2018 - 4 U 217/18 und 218/18, Rz. 18).

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Auszug aus OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21
    Hinzutreten muss vielmehr eine das sachliche Anliegen der Äußerung völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (Senatsurteil, a.a.O.; BGH, Urteil vom 27.02.2018, VI ZR 489/16, Rz. 37).
  • OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 129/98

    Streit über die Höhe der Kostenrechnung für die Beurkundung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21
    Sofern die Äußerungen des Antragsgegners dahin gehen sollten, der Antragstellerin ein betrügerisches Geschäftsgebaren vorzuwerfen, sind solche Äußerungen im allgemeinen Meinungsäußerungen und keine Tatsachenaussagen (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 151 - "Bestechung"; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadenersatz in den Medien, 3. Aufl. Rz. 602 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21
    Ein Unterlassungsanspruch setzt aber voraus, dass die Antragstellerin zumindest glaubhaft macht, der Antragsgegner werde sich in naher Zukunft in der bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (statt vieler: BGH, Urteil vom 09.10.1986 - I ZR 158/84; Wenzel, Handbuch des Äußerungsrechts, 6. Aufl., Kap. 12 Rz. 33 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21
    Es handelt sich hierbei um einen offenen Auffangtatbestand, der eine sonst bestehende Lücke, insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz schließen soll (BGH, NJW 2006, 830; Palandt-Sprau, BGB, 80. Aufl., § 823 Rz. 20).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21
    Anhaltspunkte für eine Erstbegehungsgefahr können deshalb nur dann vorliegen, wenn der Betroffene bereits den konkreten Inhalt der beabsichtigten Mitteilung kennt und dem Gericht entsprechende Unterlagen vorlegen und glaubhaft machen kann (Senatsbeschluss vom 18.12.2020 - 4 W 842/20 m. w. N.) Die rechtswidrige Störung muss als unmittelbar bevorstehend anzusehen sein (BGHZ 2, 394, 395; Götting/Schertz/Seitz, Handbuch Persönlichkeitsrecht, 2. Aufl., Kap. 42, Rz. 14 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20

    Zulässigkeit eines Filmberichts über Missstände in einem Schlachthof

    Auszug aus OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21
    Anhaltspunkte für eine Erstbegehungsgefahr können deshalb nur dann vorliegen, wenn der Betroffene bereits den konkreten Inhalt der beabsichtigten Mitteilung kennt und dem Gericht entsprechende Unterlagen vorlegen und glaubhaft machen kann (Senatsbeschluss vom 18.12.2020 - 4 W 842/20 m. w. N.) Die rechtswidrige Störung muss als unmittelbar bevorstehend anzusehen sein (BGHZ 2, 394, 395; Götting/Schertz/Seitz, Handbuch Persönlichkeitsrecht, 2. Aufl., Kap. 42, Rz. 14 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.06.2021 - 4 W 235/21
    Dabei genießt die Antragstellerin als juristische Person privaten Rechts Persönlichkeitsschutz in dem Umfang, in dem durch ihr Wesen als Zweckschöpfung des Rechts ihre satzungsgemäßen Funktionen und ihre soziale Wertgeltung beschränkt wird (BGH, NJW 16, 1584, Rz. 11; Palandt-Sprau, a.a.O., § 823 Rz. 91 m.w.N.; Senat, Urteil vom 01.06.2018 - 4 U 217/18 und 4 U 218/18 - juris, Rz. 18).
  • OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 779/23

    Vollzug einer einstweiligen Verfügung über beA: Keine weitere Beglaubigung

    Anhaltspunkte für eine Erstbegehungsgefahr können deshalb nur dann vorliegen, wenn der Betroffene bereits den konkreten Inhalt der beabsichtigten Mitteilung kennt und dem Gericht entsprechende Unterlagen vorlegen und glaubhaft machen kann (Senat, Beschluss vom 7. Juni 2021 - 4 W 235/21 -, Rn. 11, juris; vom 18.12.2020 - 4 W 842/20 m. w. N.).
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