Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 27.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.07.2010 - 4 W 277/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18301
OLG Jena, 05.07.2010 - 4 W 277/10 (https://dejure.org/2010,18301)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.07.2010 - 4 W 277/10 (https://dejure.org/2010,18301)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 4 W 277/10 (https://dejure.org/2010,18301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG
    Unstatthafte Streitwertbeschwerde bei (nur) vorläufiger Streiwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 24.11.1999 - 14 W 635/99

    Gebührenfreiheit nur bei statthaften GKG -Beschwerden

    Auszug aus OLG Jena, 05.07.2010 - 4 W 277/10
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind der Klägerin aufzuerlegen, da § 68 Abs. 3 GKG nur auf statthafte Streitwertbeschwerden Anwendung findet (vgl. THOLG 4 W 652/03; Beschluss v. 24.11.2003; ebenso OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1239).
  • BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag

    Da der Zahlungsantrag auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gestützt wird, ist der Feststellungsantrag, der die Realisierung des Anspruchs erleichtern soll und dem ein Teilwert der Deliktsforderung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, WM 2009, 767 Rn. 6), mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 186/11, n.v.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 708; OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 W 678/20

    Zivilprozessrecht

    Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG darf das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren aber erst dann endgültig festsetzen, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2019 - 13 WF 81/19- juris; vgl. OLG Frankfurt, AGS 2007, 256ff; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 499 OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG München, 09.01.2015 - 20 W 30/15

    Streitwert eines Feststellungsantrags bei Zahlungsverpflichtung aus unerlaubter

    b) Der Senat schließt sich in Fortführung seiner Rechtsprechung (OLG München, Beschluss vom 29.10.2014, 20 W 2094/14) entgegen der von den Beschwerdeführern zitierten Rechtsprechung insbesondere des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008, 7 W 79/08, NJW-RR 2009, 708, 709) der Auffassung des Landgerichts an, dass der mit der Leistungsklage kombinierten Feststellungsklage kein eigener Wert zukommt (im Ergebnis ebenso OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2010, 4 W 277/10, BeckRS 2010, 25429).
  • OLG Celle, 25.10.2010 - 10 WF 313/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Verfahrensbevollmächtigten gegen die vorläufige

    Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG setzt das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren aber erst dann endgültig fest, wenn eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat (vgl. OLG Frankfurt, AGS 2007, 256ff.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, AGS 2007, 258; OLG Karlsruhe, FamRZ 1669f.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, ZMGR 2008, 283ff.; OLG Koblenz NJW-RR 2009, 499 OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 4 W 287/10

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung des vorläufigen Gebührenstreitwerts

    Die Beschwerde gegen diese vorläufige Festsetzung des Gebührenstreitwertes ist gemäß § 63 I 2 GKG nicht statthaft (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2010 - 4 W 34/10 [juris]; Thüringer OLG, Beschluss vom 05.07.2010 - 4 W 277/10 [juris]; OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2010 - 5 W 9/10 [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2009 - 10 W 59/09 [juris]).
  • LG Coburg, 02.11.2010 - 23 O 100/10

    Finanzberater haftet aus Auskunftsvertrag mit Anleger bei Verschweigen des

    Insoweit handelt es sich bei Leistungsantrag und Feststellungsantrag nicht um eine echte Klagehäufung (Thüringer OLG, Beschluss vom 5.7.2010, 4 W 277/10, [...]Fundstelle, zugleich: MDR 2010, 1211).
  • AG Kassel, 15.07.2014 - 414 C 1451/14

    Anerkennung einer Forderung als "Delikt" per AGB ist unwirksam

    Denn regelmäßig kommt einem solchen Antrag kein eigener Wert zu, weil er lediglich einen Vollstreckungserleichterung zum Gegenstand hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.12.2008 - 7 W 79/08, zit. n. juris; OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2010 - 4 W 277/10, zit. n. juris).
  • BGH, 24.07.2012 - II ZR 186/11
    Da der Zahlungsantrag auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gestützt war, ist der Feststellungsantrag der die Realisierung der Hauptforderung erleichtern soll und dem ein Teilwert der Hauptforderung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZB 235/08, WM 2009, 767 Rn. 6), mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 708; OLG Jena, MDR 2010, 1211).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.10.2010 - 4 W 277/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23471
OLG Hamburg, 27.10.2010 - 4 W 277/10 (https://dejure.org/2010,23471)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2010 - 4 W 277/10 (https://dejure.org/2010,23471)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 4 W 277/10 (https://dejure.org/2010,23471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenerstattung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Berechnung der anwaltlichen Verfahrensgebühr im Falle eines erfolgreichen Kostenwiderspruchs des Antragsgegners

  • Justiz Hamburg

    Nr 3100 RVG-VV, Nr 3101 Nr 1 RVG-VV, § 91 Abs 1 ZPO
    Kostenerstattung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Berechnung der anwaltlichen Verfahrensgebühr im Falle eines erfolgreichen Kostenwiderspruchs des Antragsgegners

  • Wolters Kluwer

    Streitwert bei Kostenwiderspruch des Antragsgegners im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Streitwert bei Kostenwiderspruch des Antragsgegners im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im einstweiligen Verfügungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.2003 - I ZB 38/02

    Prozeßgebühr beim Kostenwiderspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 4 W 277/10
    Hat die Antragsgegnerseite ihrem Verfahrensbevollmächtigten zunächst ein uneingeschränktes Mandat erteilt, sind jene Kosten der anwaltlichen Beratung nicht erstattungsfähig, denn sie dienen nicht dem Führen, sondern der Vermeidung eines Rechtsstreits und sind daher nicht als i.S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig anzusehen (vgl. BGH vom 22.5.2003, NJW-RR 2003, 1293 f. - Prozessgebühr bei Kostenwiderspruch; HansOLG vom 7.7.2008 - 8 W 118/08 - MDR 2009, 174; Senat vom 19.7.2010 - 4 W 179/10).

    Die Prüfung, ob ein Widerspruch nur beschränkt auf die Kosten oder aber auch wegen des Verfügungsanspruches eingelegt werden soll, ist der Tätigkeit im gerichtlichen Widerspruchsverfahren unabhängig davon vorgelagert, ob dem Anwalt zunächst ein unbeschränktes Mandat erteilt worden ist (BGH v. 22.5.2003, a.a.O.).

  • BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06

    Kosten der Schutzschrift II

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 4 W 277/10
    Allerdings verweist die Antragsgegnerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.11.2006 (NJW-RR 2007, 1575 ff. - Kosten der Schutzschrift II) zu den Kosten einer vor der Stellung eines Verfügungsantrages in Auftrag gegebenen, aber erst nach Zurücknahme des Verfügungsantrages eingereichten Schutzschrift.
  • OLG Hamburg, 07.07.2008 - 8 W 118/08

    Kostenerstattung: Rechtsanwaltskosten nach Kostenwiderspruch gegen eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 4 W 277/10
    Hat die Antragsgegnerseite ihrem Verfahrensbevollmächtigten zunächst ein uneingeschränktes Mandat erteilt, sind jene Kosten der anwaltlichen Beratung nicht erstattungsfähig, denn sie dienen nicht dem Führen, sondern der Vermeidung eines Rechtsstreits und sind daher nicht als i.S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig anzusehen (vgl. BGH vom 22.5.2003, NJW-RR 2003, 1293 f. - Prozessgebühr bei Kostenwiderspruch; HansOLG vom 7.7.2008 - 8 W 118/08 - MDR 2009, 174; Senat vom 19.7.2010 - 4 W 179/10).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZB 68/12

    Kostenerstattung nach erfolgreichem Kostenwiderspruch im einstweiligen

    Weder die Begründung des Beschwerdegerichts noch die Neuregelung des anwaltlichen Vergütungsrechts geben Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, die auch von der ganz herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum geteilt wird (vgl. OLG Karlsruhe, WRP 2007, 1501, 1502; OLG Hamburg, MDR 2009, 174; OLG Hamburg, AGS 2011, 621, 622; Ahrens/Scharen, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 51 Rn. 56 Fn. 171; Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 91 Rn. 50; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rn. 13 "Kostenwiderspruch"; aA Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., Anhang II Rn. 84).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht