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   OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14   

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https://dejure.org/2014,19059
OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14 (https://dejure.org/2014,19059)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.04.2014 - 4 W 3/14 (https://dejure.org/2014,19059)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 (https://dejure.org/2014,19059)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts im Zivilprozess

  • RA Kotz

    Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess aus sachlichen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts im Zivilprozess

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen und Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts im Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Saarbrücken, 18.10.2016 - 2 KLs 1/16
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14
    Er hat dabei insbesondere auf das noch laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (Az.: 5 Js 897/11) gegen ihn verwiesen.

    Zum anderen ermittle die Staatsanwaltschaft Saarbrücken (Az.: 5 Js 897/11) wegen Untreue auf Grund desselben Sachverhalts.

    Insoweit habe sich das Landgericht zu Unrecht auf ein der Klägerin unbekanntes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (Az.: 5 Js 897/11) gestützt (Bl. 609 d. A.).

    Hinsichtlich des Sachverhalts und des Parteivortrages im Einzelnen wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die Beweisbeschlüsse des Landgerichts vom 15.04.2013 (Bl. 394 d. A.) und vom 15.07.2013 (Bl. 519 d. A.), die Sitzungsniederschrift des Landgerichts vom 16.10.2013 (Bl. 553 d. A.), sowie auf das Zwischenurteil des Landgerichts vom 21.11.2013 (Bl. 576 d. A.) und die Beiakte 5 Js 897/11 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (in Auszügen in Kopie hinten in der Akte liegend) Bezug genommen.

    Nicht zu beanstanden ist, dass das Landgericht davon ausgegangen ist, dass die Gefahr einer Strafverfolgung bzw. einer Beweiserleichterung in dem bereits anhängigen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (5 Js 897/11) wegen Verdachts der Untreue gegen den Beschwerdegegner besteht.

    d) der Vergabe der Stufen 4 und 5 an die Klägerin ohne ein kostengünstigeres Angebot einzuholen, also ohne vorherige Ausschreibung (Bl. 2 der in Auszügen vorliegenden Ermittlungsakte 5 Js 897/11 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken).

    Der Abschluss der Verträge sei von dem Handlungsspielraum des Beschwerdegegners gedeckt, solange die Grenzen nicht überschritten seien, in denen sich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes Handeln bewegen müsse (Bl. 2 der in Auszügen vorliegenden Ermittlungsakte 5 Js 897/11 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken).

  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14
    Nach § 384 Nr. 1 ZPO, dessen Sinn und Zweck es ist, den Zeugen vor nachteiligen Folgen seiner eigenen wahrheitsgemäßen Aussage zu schützen, indem er nicht zu selbstschädigenden Handlungen gezwungen werden darf (vgl. BGH, Beschl. v. 26.10.2006 - III ZB 2 /06, NJW 2007, 155 - 156, juris Rdn. 7), muss als Folge der Aussage ein unmittelbarer Vermögensschaden drohen.

    Hierfür ist es erforderlich, dass durch die Aussage entweder die tatsächlichen Voraussetzungen einer Haftung des Zeugen erst begründet werden können oder dass hierdurch die Durchsetzung einer bereits bestehenden Schuldverpflichtung des Zeugen nur erleichtert wird (vgl. BGH, Beschl. v. 26.10.2006 - III ZB 2/06, NJW 2007, 155 156, juris Rdn. 7).

    Ausreichend ist es dagegen, wenn die Aussage des Zeugen die Geltendmachung einer Forderung gegen den Zeugen erleichtert (vgl. BGH, Beschl. v. 26.10.2006 - III ZB 2/06, NJW 2007, 155 156, juris Rdn. 7; MünchKomm(ZPO)-Damrau, aaO., § 384 ZPO, Rdn. 7).

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14
    Bringt auch nur eine dieser Möglichkeiten den Zeugen in die Gefahr eines Vermögensschadens oder einer Strafverfolgung, ist die Auskunftsverweigerung in der Regel gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschl. v. 13.11.1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413 - 1414, juris Rdn. 10).

    Es kommt insbesondere nicht darauf an, auf welche Weise das Ermittlungsverfahren voraussichtlich nach der Durchführung von Ermittlungen abgeschlossen werden wird (vgl. BGH, Beschl. v. 13.11.1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413 - 1414, juris Rdn. 12 - zu § § 55 StPO).

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14
    Es ist daher zu prüfen, ob sachdienliche Fragen zu einem bestimmten Beweisthema an den Zeugen gerichtet werden können, die nicht von einem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 384 ZPO umfasst sind (vgl. OLG Celle, Urt. v. 14.06.2010 - 8 U 21/09, juris Rdn. 13).

    Ausreichend ist die Gefahr einer Beweiserleichterung für ein bereits anhängiges Strafverfahren (vgl. OLG Celle, Urt. v. 14.06.2010 - 8 U 21/09, juris Rdn. 13; Zöller-Greger, aaO., § 384 ZPO, Rdn. 6).

  • KG, 12.10.1982 - 21 W 4957/82
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14
    Ein schwebendes Strafverfahren berechtigt nicht dazu, den Zivilprozess bis zum Abschluss des Strafverfahrens auszusetzen, um dann den Zeugen vernehmen zu können (vgl. KG, MDR 1983, 139; MünchKomm(ZPO)-Damrau, aaO., § 384 ZPO, Rdn. 10).
  • RG, 02.12.1902 - II 282/01

    Zeugenbeeidigung.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14
    Dies verneint die überwiegende Auffassung (vgl. MünchKomm(ZPO)-Damrau, aaO., § 385 ZPO, Rdn. 5 unter Bezugnahme auf RGZ 53, 111 (112); Stein/Jonas-Berger, Zivilprozessordnung, 22. Auflage, § 385 ZPO, Rdn. 6; Zöller-Greger, aaO., § 385 ZPO, Rdn. 6.
  • RG, 13.11.1893 - VI 153/93

    Zeugnisverweigerung.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14
    Eine bloße vage Möglichkeit oder ein nur mittelbarer Schaden, etwa wegen des Prozessausgangs, genügen hingegen nicht (vgl. RGZ 32, 381; OVG Lüneburg, NJW 1978, 1493 (1494); MünchKomm(ZPO)-Damrau, aaO., § 384 ZPO, Rdn. 7; Zöller-Greger, Zivilprozessordnung, 29. Auflage, § 384 ZPO, Rdn. 4).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.09.1977 - V B 128/76

    Zeugnisverweigerung; Sachlicher Grund; Unehre; Ansehen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14
    Eine bloße vage Möglichkeit oder ein nur mittelbarer Schaden, etwa wegen des Prozessausgangs, genügen hingegen nicht (vgl. RGZ 32, 381; OVG Lüneburg, NJW 1978, 1493 (1494); MünchKomm(ZPO)-Damrau, aaO., § 384 ZPO, Rdn. 7; Zöller-Greger, Zivilprozessordnung, 29. Auflage, § 384 ZPO, Rdn. 4).
  • OLG Saarbrücken, 17.08.2016 - 1 U 159/14

    Kollusionsvergabe - Vertragsabschluss unter bewusster und gewollter

    Hierzu ist der Zeuge Dr. M. berechtigt, denn nach dem vom Saarländischen Oberlandesgericht (4 W 3/14, GA 659 ff.) bestätigten Zwischenurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21.11.2013 steht ihm jedenfalls gemäß § 384 Nr. 2 ZPO im Hinblick auf das gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken (8 Js 897/11) ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zu.
  • OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 41/18

    Anordnung der Vorlage von Unterlagen gegenüber Dritten: Zeugnisverweigerungsrecht

    aa) Ein unmittelbarer Schaden droht, wenn die Beantwortung der Frage - oder hier die Vorlage der Unterlagen - die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Anspruch gegen den Zeugen schaffen oder die Durchsetzung einer bereits bestehenden Schuldverpflichtung erleichtern könnte; in diesen Fällen ist eine die Zeugnisverweigerung rechtfertigende Vermögensgefährdung gegeben (vgl. BGH NJW 2007, 155 Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2014 - 4 W 3/14 -, juris Rn. 65 f.; OLG Frankfurt, WM 2000, 2359, 2360; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 2758; Ahrens, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2014, § 384 Rn. 24 f.).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Für ein Zeugnisverweigerungsrecht genügt, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, auch nur mittelbar, gegebenenfalls auch nur als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" einen Tatverdacht begründen können und sich das Zeugnisverweigerungsrecht materiell daher auf solche Angaben erstreckt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19 und vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12 -, juris, Rn. 9 zu § 55 Abs. 1 StPO; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 139; jeweils m. w. N.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 384, Rn. 8; die insoweit zu § 55 StPO ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung gilt auch für § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO , vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 14 a. E.; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16).

    Wenn eine Strafverfolgungsbehörde bereits eine Ermittlungstätigkeit aufgenommen hat, reicht dies regelmäßig aus, um ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO zu begründen, sofern die Gefahr einer Strafverfolgung nicht - etwa auf Grund des Doppelverfolgungsverbots - ausgeschlossen ist ( OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 105).

  • BAG, 02.08.2017 - 9 AZB 39/17

    Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 1 ZPO

    Der vermögensrechtliche Schaden für den Zeugen muss eine unmittelbare Folge der Beantwortung der Frage sein (Saarländisches OLG 22. April 2014 - 4 W 3/14 - zu II 1 a der Gründe; Stein/Jonas/Berger ZPO 23. Aufl. § 384 Rn. 3; Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 384 Rn. 4; MüKoZPO/Damrau 5. Aufl. § 384 Rn. 7) .
  • OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18

    Anordnung der Vorlage von Unterlagen gegenüber Dritten: Zeugnisverweigerungsrecht

    aa) Ein unmittelbarer Schaden droht, wenn die Beantwortung der Frage - oder hier die Vorlage der Unterlagen - die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Anspruch gegen den Zeugen schaffen oder die Durchsetzung einer bereits bestehenden Schuldverpflichtung erleichtern könnte; in diesen Fällen ist eine die Zeugnisverweigerung rechtfertigende Vermögensgefährdung gegeben (vgl. BGH NJW 2007, 155 Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.4.2014 - 4 W 3/14 -, juris Rn. 65 f.; OLG Frankfurt, WM 2000, 2359, 2360; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 2758; Ahrens, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2014, § 384 Rn. 24 f.).
  • LG Köln, 28.07.2017 - 34 T 22/17

    Erhebung und Verwendung von erteilten Auskünften des Schuldners nur mit seiner

    Details zur Begründung sind nicht erforderlich, wohl aber Angaben, die dem Gericht ein Urteil über das Zeugnisverweigerungsrecht ermöglichen; Ermittlungen von Amts wegen hat das Gericht nicht anzustellen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.04.2014, Az. 4 W 3/14, Rn. 104, 133; - juris).

    Für den unmittelbaren Vermögensschaden ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass durch die Aussage entweder die tatsächlichen Voraussetzungen einer Haftung des Zeugen erst begründet werden können oder dass durch sie die Geltendmachung einer bereits bestehenden Schuldverpflichtung des Zeugen erleichtert wird (BGH NJW 2007, 155; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.04.2014, Az. 4 W 3/14, juris, Rn. 65).

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