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   OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20   

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https://dejure.org/2020,14459
OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20 (https://dejure.org/2020,14459)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.04.2020 - 4 W 3/20 (https://dejure.org/2020,14459)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. April 2020 - 4 W 3/20 (https://dejure.org/2020,14459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht bei "farbenfrohen" Pressedarstellungen

In Nachschlagewerken (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 365
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 2088/19

    Unterlassungsanspruch für Äußerungen nach Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 -, juris m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 3, juris m.w.N.; vom 19.11.2019 - 4 U 2088/19 m.w.N.; vom 26.03.2019 - 4 U 184/19 m.w.N. - alle nach juris).

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241-254; Senat Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 2088/19 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Schleswig, 21.01.2014 - 2 AR 4/14

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten eines Mitglieds der monegassischen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20
    Die Grenze zum Rechtsmissbrauch ist erst dann überschritten, wenn die Rechtswahl aus sachfremden Erwägungen erfolgt - beispielsweise um den Gegner zu schädigen (OLG Schleswig, B.v. 21.04.14 2 AR 4/14 juris Rz. 33 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13

    Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20
    Hat vor diesem Hintergrund der Antragsteller die Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen, so steht es ihm grundsätzlich offen, denjenigen Gerichtsstand zu wählen, von dem er sich die größten Chancen bei der Rechtsverfolgung erhofft (BGH, B. v. 12.09.2013, I ZB 39/13 juris Rz. 11 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 1282/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20
    Maßgeblich ist insoweit das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten; auszugehen ist vom Wortlaut, der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann; bei der Deutung sind daher der sprachliche Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, zu berücksichtigen, soweit diese für die Leser, Hörer oder Zuschauer erkennbar sind (Senatsurteil vom 27. November 2018 - 4 U 1282/18 -, Rn. 13, juris).
  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20
    Wer sich mit harten, auf die Person abzielenden Stellungnahmen in den öffentlichen Diskurs einschaltet, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10

    Gerichtsstand bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20
    Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falles im Inland erheblich näher liegt, als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Antragsteller behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch im Inland eintreten würde (BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2011 - 25 W 41/10 Leitsatz 1, jeweils m.w.N. - nach juris).
  • OLG Dresden, 16.01.2018 - 4 W 1066/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch angebliche Schmähkritik

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 -, juris m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 3, juris m.w.N.; vom 19.11.2019 - 4 U 2088/19 m.w.N.; vom 26.03.2019 - 4 U 184/19 m.w.N. - alle nach juris).
  • OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11

    Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241-254; Senat Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 2088/19 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19

    Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 -, juris m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 2018 - 4 W 1066/17 -, Rn. 3, juris m.w.N.; vom 19.11.2019 - 4 U 2088/19 m.w.N.; vom 26.03.2019 - 4 U 184/19 m.w.N. - alle nach juris).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241-254; Senat Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 2088/19 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

  • OLG Stuttgart, 10.06.2020 - 4 U 86/20

    Eingriff in die Sozialsphäre einer Person durch unternehmensbezogene Kritik in

    Zutreffend habe auch das OLG Dresden in einer Parallelsache des in der angegriffenen Äußerung ebenfalls benannten Herrn B... gegen die Verfügungsbeklagte am 28. April 2020 zu ihren Gunsten entschieden (Az. 4 W 3/20).
  • OLG Dresden, 26.02.2021 - 4 W 77/21
    Nach der vom Landgericht in Bezug genommenen, soweit ersichtlich einhelligen Rechtsprechung ist ein Erfolgsort im Sinne des § 32 ZPO bei Internetveröffentlichungen vielmehr nur dort anzunehmen, wo ein deutlicher inhaltlicher Bezug der Meldung zum Gerichtsstandort besteht, was sich insbesondere aus dem Sitz des Verletzers oder des Verletzten (BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 111/10 -, juris BGH NJW 2010, 1752 - New York Times; OLG Frankfurt ZUM-RD 2012, 85-88) aber auch aus der überregionalen Bekanntheit der Personen, über die berichtet wird (Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 4 W 3/20 -, juris), ergeben kann.
  • OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20

    Einstweilige Verfügung abgelehnt: Beschwerdeentscheidung als Beschluss oder

    Wer sich mit harten, auf die Person abzielenden Stellungnahmen in den öffentlichen Diskurs einschaltet, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10; Senat, Beschluss vom 28.4.2020 - 4 W 3/20, juris).
  • LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22
    Richtet sich indes die Veröffentlichung wegen der allgemeinen Bekanntheit des Geschädigten erkennbar an ein bundesweites Publikum, begründet dies wie beim Pressedelikt aber einen sogenannten fliegenden Gerichtsstand (OLG Dresden GRURPrax 2020, 416; zitiert nach: Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022, § 32 ZPO, Rn. 20_10).
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