Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 22.03.2012

Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.01.2012 - 4 W 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3684
OLG Jena, 23.01.2012 - 4 W 32/12 (https://dejure.org/2012,3684)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.01.2012 - 4 W 32/12 (https://dejure.org/2012,3684)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 4 W 32/12 (https://dejure.org/2012,3684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 485 Abs. 2 ZPO
    Beweissicherung in Arzthaftungsfällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Umfang eines selbständigen Beweisverfahrens zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2
    Zulässigkeit und Umfang eines selbständigen Beweisverfahrens zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Jena, 23.01.2012 - 4 W 32/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann im Bereich der Arzthaftung eine solche Frage nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden; das Beweissicherungsverfahren ist in diesem Bereich der Verletzung einer Person (Gesundheitsschaden) darauf beschränkt, den Zustand der Person (des Patienten), die Ursache des Personenschadens und den Aufwand für dessen Beseitigung festzustellen (s. Wortlaut des § 285 Abs. 2 ZPO; so auch mehrere Obergerichte, u.a. OLG Köln, Beschl. v. 28.10.2010 - 5 W 31/10, BeckRS 2010, 29880; OLG Saarbrücken GesR 2011, 422; KG GesR 2011, 421 unter Verweis auf BGH NJW 2003, 1741; s. ferner die Verweise in Zöller-Herget, ZPO-Komm., 28. Aufl., § 285 Rz 9).
  • OLG Köln, 28.10.2010 - 5 W 31/10

    Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der Verletzung

    Auszug aus OLG Jena, 23.01.2012 - 4 W 32/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann im Bereich der Arzthaftung eine solche Frage nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden; das Beweissicherungsverfahren ist in diesem Bereich der Verletzung einer Person (Gesundheitsschaden) darauf beschränkt, den Zustand der Person (des Patienten), die Ursache des Personenschadens und den Aufwand für dessen Beseitigung festzustellen (s. Wortlaut des § 285 Abs. 2 ZPO; so auch mehrere Obergerichte, u.a. OLG Köln, Beschl. v. 28.10.2010 - 5 W 31/10, BeckRS 2010, 29880; OLG Saarbrücken GesR 2011, 422; KG GesR 2011, 421 unter Verweis auf BGH NJW 2003, 1741; s. ferner die Verweise in Zöller-Herget, ZPO-Komm., 28. Aufl., § 285 Rz 9).
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - 1 W 8/11

    Selbstständiges Beweisverfahren im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Jena, 23.01.2012 - 4 W 32/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann im Bereich der Arzthaftung eine solche Frage nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden; das Beweissicherungsverfahren ist in diesem Bereich der Verletzung einer Person (Gesundheitsschaden) darauf beschränkt, den Zustand der Person (des Patienten), die Ursache des Personenschadens und den Aufwand für dessen Beseitigung festzustellen (s. Wortlaut des § 285 Abs. 2 ZPO; so auch mehrere Obergerichte, u.a. OLG Köln, Beschl. v. 28.10.2010 - 5 W 31/10, BeckRS 2010, 29880; OLG Saarbrücken GesR 2011, 422; KG GesR 2011, 421 unter Verweis auf BGH NJW 2003, 1741; s. ferner die Verweise in Zöller-Herget, ZPO-Komm., 28. Aufl., § 285 Rz 9).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.03.2012 - 4 W 32/12 - 6   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29383
OLG Saarbrücken, 22.03.2012 - 4 W 32/12 - 6 (https://dejure.org/2012,29383)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.03.2012 - 4 W 32/12 - 6 (https://dejure.org/2012,29383)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. März 2012 - 4 W 32/12 - 6 (https://dejure.org/2012,29383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08

    Streitwert: Grundlage für den Gebührenstreitwert der Nebenintervention bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2012 - 4 W 32/12
    Hiervon ausgehend war der Streitwert der Streithilfe gemäß §§ 48 I 1, 3 ZPO dem hiermit verfolgten wirtschaftlichen Eigeninteresse des Streithelfers zu bemessen und nicht nach dem Fremdinteresse der unterstützten Hauptpartei an ihrem darüber hinausgehenden Obsiegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2011 - 10 W 116/1 [juris Rn 2]; OLG Rostock, Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08 [juris Rn 31]; OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2011 - 13 W 129/10 [juris Rn 13]; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 31.01.2011 - 28 W 2759/10 Bau [juris Rn 20 ff.]).
  • OLG Celle, 03.03.2011 - 13 W 129/10

    Mögliche Auswirkungen auf den Streitwert bei Beitritt des Streithelfers;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2012 - 4 W 32/12
    Hiervon ausgehend war der Streitwert der Streithilfe gemäß §§ 48 I 1, 3 ZPO dem hiermit verfolgten wirtschaftlichen Eigeninteresse des Streithelfers zu bemessen und nicht nach dem Fremdinteresse der unterstützten Hauptpartei an ihrem darüber hinausgehenden Obsiegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2011 - 10 W 116/1 [juris Rn 2]; OLG Rostock, Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08 [juris Rn 31]; OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2011 - 13 W 129/10 [juris Rn 13]; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 31.01.2011 - 28 W 2759/10 Bau [juris Rn 20 ff.]).
  • OLG München, 31.01.2011 - 28 W 2759/10

    Bauprozess: Beschränkung des Beitritt eines Streithelfers auf eines Teilkomplex

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.03.2012 - 4 W 32/12
    Hiervon ausgehend war der Streitwert der Streithilfe gemäß §§ 48 I 1, 3 ZPO dem hiermit verfolgten wirtschaftlichen Eigeninteresse des Streithelfers zu bemessen und nicht nach dem Fremdinteresse der unterstützten Hauptpartei an ihrem darüber hinausgehenden Obsiegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2011 - 10 W 116/1 [juris Rn 2]; OLG Rostock, Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08 [juris Rn 31]; OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2011 - 13 W 129/10 [juris Rn 13]; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 31.01.2011 - 28 W 2759/10 Bau [juris Rn 20 ff.]).
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