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   OLG Rostock, 02.06.2020 - 4 W 4/20   

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https://dejure.org/2020,23736
OLG Rostock, 02.06.2020 - 4 W 4/20 (https://dejure.org/2020,23736)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.06.2020 - 4 W 4/20 (https://dejure.org/2020,23736)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 4 W 4/20 (https://dejure.org/2020,23736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbsverbot eines Geschäftsführers analog § 88 Abs. 1 S. 1 AktG in der Insolvenz der GmbH

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Haftung für Wettbewerbsverstöße, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Schadensersatz bei Wettbewerbsverstoss, Unterlassungsanspruch bei Wettbewerbsverstoss, Verstoß gegen Wettbewerbsverbot, Wettbewerbsverbot, Wettbewerbsverbot der Geschäftsführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wegfall eines Wettbewerbsverbots durch Beendigung einer Organstellung Fortbestand der organschaftlichen Pflichten eines Geschäftsführers gegenüber einer insolventen Gesellschaft Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wettbewerbsverbot für GmbH-Geschäftsführer auch nach Gesellschaftsinsolvenz bis zum Verlust der Organstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kein Wegfall des Wettbewerbsverbots eines GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der Gesellschaft

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot auch nach Gesellschaftsinsolvenz bis zum Verlust der Organstellung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Insolvenzrecht: Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers in der Insolvenz der Gesellschaft

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Das gesetzliche Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers in der Gesellschaftsinsolvenz

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot und Geschäftschancen in der Insolvenz - Vorstand, Geschäftsführer und Insolvenzverwalter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot Geschäftsführer in Insolvenz?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers in der Insolvenz der Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2067
  • NZI 2020, 900
  • BB 2020, 2196
  • NZG 2020, 1152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2015 - IX ZR 174/13

    Insolvenzmassebestandteil: Annahme eines Abtretungsangebots für ehemals

    Auszug aus OLG Rostock, 02.06.2020 - 4 W 4/20
    Die Überleitung der Verfügungsmacht auf den Verwalter gemäß § 80 Abs. 1 InsO bewirkt nicht, dass der Schuldner sich selbst - im Fall einer juristischen Person durch sein jeweiliges Organ - rechtsgeschäftlich gegenüber Dritten generell nicht mehr betätigen könnte, sondern lediglich, dass ein durch den Schuldner bzw. sein Organ abgeschlossenes Geschäft keinen Anspruch des Dritten gegen die Masse begründet (BGH, Urteil vom 26.02.2015 - IX ZR 174/13, ZInsO 2015, 688 = NZI 2015, 376 [Juris; Tz. 8]; Kayser/Thole, a.a.O., Rn. 19).
  • BVerfG, 22.03.2013 - 1 BvR 791/12

    Zum Umfang der Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters sowie zum Fortbestehen

    Auszug aus OLG Rostock, 02.06.2020 - 4 W 4/20
    Das muss umso mehr gelten, wenn man weiterhin berücksichtigt, dass auch eine juristische Person Inhaber höchstpersönlicher Rechtspositionen sein kann, die als solche dem Insolvenzbeschlag nicht unterliegen und damit nicht durch den Verwalter wahrgenommen werden können, sondern unverändert in den alleinigen Zuständigkeits- und Befugnisbereich des Organs fallen (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2013 - 1 BvR 791/12, ZIP 2013, 986 [Juris; Tz. 10 f.]; BSG, Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R, GesR 2012, 539 [Juris; Tz. 3 i.V.m. Tz. 21], m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2017 - IX ZR 253/15

    Haftung des Insolvenzverwalters für eine unternehmerische Fehlentscheidung;

    Auszug aus OLG Rostock, 02.06.2020 - 4 W 4/20
    Zurecht geht das Landgericht davon aus, das kraft Gesetzes - analog § 88 Abs. 1 Satz 1 AktG (BGH, Urteil vom 16.03.2017 - IX ZR 253/15, NJW 2017, 1749 = GmbHR 2017, 583 [Juris; Tz. 20] m.w.N.) - aus der Organstellung des GmbH-Geschäftsführers folgende Wettbewerbsverbot erlösche nicht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, sondern erst mit der Beendigung der Organstellung.
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Auszug aus OLG Rostock, 02.06.2020 - 4 W 4/20
    Das muss umso mehr gelten, wenn man weiterhin berücksichtigt, dass auch eine juristische Person Inhaber höchstpersönlicher Rechtspositionen sein kann, die als solche dem Insolvenzbeschlag nicht unterliegen und damit nicht durch den Verwalter wahrgenommen werden können, sondern unverändert in den alleinigen Zuständigkeits- und Befugnisbereich des Organs fallen (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2013 - 1 BvR 791/12, ZIP 2013, 986 [Juris; Tz. 10 f.]; BSG, Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R, GesR 2012, 539 [Juris; Tz. 3 i.V.m. Tz. 21], m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 247/21

    Kündigung; Massenentlassungsanzeige

    Sie bleibt rechts- und geschäftsfähig (vgl. BGH v. 06.02.2015 - IX ZR 174/13, Rn. 8; OLG Rostock v. 02.06.2020 - 4 W 4/20, Rn. 11 für die Fähigkeit Verträge abzuschließen), mit der Besonderheit, dass dem Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übertragen wird (§ 80 InsO).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4775
OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20 (https://dejure.org/2020,4775)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2020 - 4 W 4/20 (https://dejure.org/2020,4775)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 4 W 4/20 (https://dejure.org/2020,4775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Unechte Hilfsanträge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 22.01.2016 - 10 W 53/15

    Streitwertbeschwerde durch kostenerstattungsberechtigte Partei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
    Die Beklagte ist jedoch schon deshalb durch eine zu hohe Streitwertfestsetzung beschwert, weil sie - unabhängig von einem Kostenerstattungsanspruch gegen die Klägerin - gegenüber ihrem eigenen Prozessbevollmächtigten aus dem Anwaltsvertrag vergütungspflichtig ist und sich die danach geschuldeten Gebühren nach dem für die Gerichtsgebühren gerichtlich festgesetzten Streitwert richten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2016 - 10 W 53/15 - Rn. 5; juris).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
    Eine Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 70/08, Rn. 31, juris; Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05, Rn. 22, juris).
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
    Sie sind nicht unzulässig, weil die Prozesspartei, die ihre Anträge auf diese Weise verknüpft, im Umfange des Hilfsantrags vom Prozess- und Kostenrisiko befreit wird (BGH, Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 275/94, Rn. 25, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.12.2019, a. a. O., Rn. 30).
  • BGH, 10.03.2015 - XI ZR 121/14

    Bemessung des Gesamtstreitwerts in Fällen finanzierter Kapitalanlagegeschäfte im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
    Der Streitwert bemisst sich deshalb - dies hat das Landgericht zutreffend gesehen und wird auch von den Parteien nicht beanstandet - in erster Linie nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages (vgl. BGH, Beschluss vom 07.04.2015 - XI ZR 121/14 - Rn. 3, juris; BGH, Beschluss vom 10.03.2015 - XI ZR 121/14, juris).
  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 335/12

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
    § 45 Abs. 1 S. 2 GKG ist auch auf unechte Hilfsanträge, die unter die Bedingung des Obsiegens mit dem Hauptantrag gestellt werden, anwendbar (BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335/12; BAG, Beschluss vom 13.08.20114 - 2 AZR 871/12, Rn. 3, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17, Rn. 4).
  • OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
    § 45 Abs. 1 S. 2 GKG ist auch auf unechte Hilfsanträge, die unter die Bedingung des Obsiegens mit dem Hauptantrag gestellt werden, anwendbar (BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335/12; BAG, Beschluss vom 13.08.20114 - 2 AZR 871/12, Rn. 3, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17, Rn. 4).
  • BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
    § 45 Abs. 1 S. 2 GKG ist auch auf unechte Hilfsanträge, die unter die Bedingung des Obsiegens mit dem Hauptantrag gestellt werden, anwendbar (BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335/12; BAG, Beschluss vom 13.08.20114 - 2 AZR 871/12, Rn. 3, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17, Rn. 4).
  • KG, 09.11.2017 - 4 W 35/17

    Feststellungsklage nach Widerruf eines grundpfandrechtlich gesicherten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
    Für eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs der Vorschrift, wie sie das Kammergericht (Beschluss vom 09.11.2017 - 4 W 35/17) vorgenommen hat, sind die Voraussetzungen nicht gegeben.
  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
    Hinzu kommt ggf. eine an den Vertragspartner des Kaufvertrages geleistete Anzahlung (vgl. BGH, Beschluss vom 29.05.2015 - XI ZR 335/13 - Rn. 3, juris; Senat, Beschluss vom 18.02.2020 - 4 U 163/19 - m.w.N.).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
    Eine Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 70/08, Rn. 31, juris; Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05, Rn. 22, juris).
  • OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19

    Anforderungen an die Erschütterung der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 4 U 71/20
    Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 27.317,81 EUR festgesetzt, dem Nettodarlehensbetrag (BGH, Beschlüsse vom 21. September 2020 - XI ZR 648/18 - Rn 3 und vom 26. Mai 2020 - XI ZR 414/19, Senat, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 4 W 4/20).
  • OLG Brandenburg, 09.12.2020 - 4 U 76/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherkreditvertrages; Hinreichende

    Der (ursprüngliche) Feststellungsantrag war mit dem Nettodarlehensbetrag über 24.855,00 EUR zuzüglich der Anzahlung von 8.000,00 EUR, insgesamt 32.855,00 EUR zu bemessen (vgl. nur Senat Beschluss vom 18.02.2020 - 4 W 4/20 -).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2021 - 4 U 171/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

    Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.782,38 EUR festgesetzt, dem Nettodarlehensbetrag (BGH, Beschlüsse vom 21. September 2020 - XI ZR 648/18 - Rn 3 und vom 26. Mai 2020 - XI ZR 414/19, Senat, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 4 W 4/20).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2021 - 4 U 93/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags zur Finanzierung eines

    Der Feststellungsantrag (Berufungsantrag zu 1) ist mit dem Nettodarlehensbetrag von 11.264, 98 EUR zuzüglich der durch die Klägerin geleisteten Anzahlung bzw. dieser gleichzustellenden Inzahlungnahme von 2.501 EUR zu bemessen (BGH, Beschlüsse vom 21. September 2020 - XI ZR 648/18 - Rn. 3 und vom 26. Mai 2020 - XI ZR 414/19, Senat, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 4 W 4/20).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2020 - 17 W 25/19

    Gesamtstreitwert für negative Feststellungsklage bei Widerruf von verbundenem

    Dies gilt auch im Fall einer negativen Feststellungsklage (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 6 W 47/19 - juris Rn. 13f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 11 W 41/19 - juris, Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 - juris Rn. 12; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 4 W 4/20 -, juris Rn. 3; aA OLG Köln, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 12 U 20/17 -, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. März 2020 - 14 W 17/20 -, juris Rn. 15 ff).
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