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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 4 W 43/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6277
OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 4 W 43/10 (https://dejure.org/2011,6277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2011 - 4 W 43/10 (https://dejure.org/2011,6277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 4 W 43/10 (https://dejure.org/2011,6277)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 905 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 28 HessNachbarG
    Nachbarrecht: Hammerschlags- und Leiterrecht (hier: Baukran)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtstellung des Grundstücksnachbarn; Zulässigkeit der Arbeit mit einem Baukran

  • RA Kotz

    Benutzungsrecht am Nachbargrundstück - Hammerschlags- und Leiterrecht - Baukran

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hammerschlags- und Leiterrecht: Benutzungsrecht am Nachbargrundstücl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtstellung des Grundstücksnachbarn; Zulässigkeit der Arbeit mit einem Baukran

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Hammerschlags- und Leiterrecht (hier: Baukran)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts: Formelle Voraussetzungen? (IMR 2012, 1084)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baukran schwenkt über Nachbargrundstücke: 25.000 Euro Sicherheitsleistung! (IMR 2012, 1083)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1062
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2007 - 9 W 105/06

    Keine Besitzstörung durch Überschwenken eines Kranes auf Nachbargrundstück einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 4 W 43/10
    Eine Ausnahme nach § 905 S. 2 BGB ist nicht gegeben, weil der Ausleger nicht in erheblicher Höhe auf den Gebäuden geführt wurde und deshalb die abstrakte Gefahr eines Schadens bestand (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2007, 582 bejaht § 905 S. 2 BGB für einen in 25 m Höhe überschwenkenden Baukran).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.1991 - 6 U 121/91

    Turmdrehkran und Nachbarrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 4 W 43/10
    Ob den Verfügungsklägern daneben ein Anspruch gleichen Inhalts aus §§ 862, 858 BGB zustand, weil selbst bei einem Duldungsanspruch aus § 28 HessNachbarRG der bauende Nachbar nicht nicht berechtigt ist, im Wege der Selbsthilfe ohne Titel dass Nachbargrundstück in Anspruch zu nehmen (vgl. Rammert, Nachbarrecht Hessen, 2. Aufl., S. 57; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 91; and Auff.
  • BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 3 Z 117/88

    Keine Fortführung der Firma eines nicht eingetragenen Großhandwerkers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 4 W 43/10
    Das Einschwenken eines Baukrans im Luftraum über einem Grundstück stellt eine Beeinträchtigung des Eigentums im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB da, weil sich nach § 905 S. 1 BGB das Eigentumsrecht auch auf den Luftraum über dem Grundstück erstreckt und der Eigentümer deshalb nach § 903 S. 1 BGB jeden Dritten von der Einwirkung in diesem Bereich ausschließen darf (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 421; OLG Zweibrücken OLGR 1998, 100; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, 2. Aufl., § 905 Rz. 3).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.1997 - 1 W 51/97

    Darf Baukran über Nachbargrundstück schwenken?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 4 W 43/10
    Das Einschwenken eines Baukrans im Luftraum über einem Grundstück stellt eine Beeinträchtigung des Eigentums im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB da, weil sich nach § 905 S. 1 BGB das Eigentumsrecht auch auf den Luftraum über dem Grundstück erstreckt und der Eigentümer deshalb nach § 903 S. 1 BGB jeden Dritten von der Einwirkung in diesem Bereich ausschließen darf (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 421; OLG Zweibrücken OLGR 1998, 100; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, 2. Aufl., § 905 Rz. 3).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 4 W 43/10
    Eine Rechtsbeschwerde ist nämlich nicht statthaft, weil nach § 542 Abs. 2 S. 1 ZPO bei Arrest und einstweiliger Verfügung auch eine Revision in der Hauptsache ausgeschlossen ist (BGH NJW-RR 2003, 1075).
  • OLG München, 15.10.2020 - 8 U 5531/20

    Schwenken eines Baukrans über dem Luftraum eines Nachbargrundstücks in Bayern

    Es entspricht daher allgemeiner Meinung, der sich der Senat anschließt, dass die sog. "Überschwenkfälle" grundsätzlich unter Art. 46 b Abs. 1 BayAGBGB fallen (LG München I, Urteil vom 13.7.2018 - 11 O 2717/17, NJOZ 2019, 1221; Kichhof, ZfIR 2012, 777 [778]; Grziwotz/Saller, Bayerisches Nachbarrecht, 3. A. 2015, 4. Teil B. Rz. 13, beck-online; für Baden-Württemberg ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.12.1991 - 6 U 121/91, NJW-RR 1993, 91; für Hessen OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 11.01.2011 - 4 W 43/10, NJOZ 2011, 1015, beck-online).

    Das entspricht auch der, soweit ersichtlich, einhelligen Rspr. der anderen deutschen Obergerichte, in deren Ländern vergleichbare Regelungen bestehen (für Niedersachsen: OLG Braunschweig NdsRpfl 1971, 231, 232; für Berlin: KG, OLGZ 1977, 448 = NJW 1977, 2364 (LS); für Baden-Württemberg: OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 91; für Hessen: OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 11.01.2011 - 4 W 43/10, NJOZ 2011, 1015, beck-online).

    Allerdings spricht viel dafür, dass auch insoweit Art. 46 b Abs. 1 BayAGBGB die vorrangige Regelung darstellt (so LG München I, Urteil vom 13.7.2018 - 11 O 2717/17, NJOZ 2019, 1221; für Baden-Württemberg OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.12.1991 - 6 U 121/91, NJW-RR 1993, 91; für Hessen OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 11.01.2011 - 4 W 43/10, NJOZ 2011, 1015, beck-online).

  • OLG Stuttgart, 31.08.2022 - 4 U 74/22

    Nachbarschutz in Baden-Württemberg: Unterlassungsverfügung wegen Schwenkens eines

    Es liegt ein Eingriff in die tatsächliche Herrschaftsmacht und damit ein dem Inhalt des Besitzes widersprechender Zustand vor (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.01.2011, 4 W 43/10, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.12.1991 - 6 U 121/91, juris Rn. 17 ff; Staudinger/Bund, § 858 BGB Rn. 33).
  • AG Gießen, 16.06.2017 - 41 C 49/14

    Abstandsprivilegierung von als Hecken gepflanzten Baumreihen

    Für eine auf § 28 HNachbG gestützte Duldungsverpflichtung der Beklagten fehlt es bereits an dem erforderlichen Ablauf der nach den §§ 24 Abs. 1, 29 HNachbG zu wahrenden zweiwöchigen Anzeigepflicht (vgl. OLG Frankfurt, B.v. 11.01.2011 - 4 W 43/10).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 8 U 108/17

    Hammerschlags- und Leiterrecht (: hier Kranwagen)

    Der Zweck von § 28 HessNachbarG, nämlich in einem solchen Falle das Nachbargrundstück zeitweise benutzen zu dürfen, wenn dies für dessen Eigentümer zumutbar ist, gilt auch für diese Fallgestaltung (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.01.2011 - 4 W 43/10, NJOZ 2011, 1015, 1016; Albrecht, in: Staudinger, BGB, 2013, Art. 124 EGBGB, Rdnr. 30).
  • LG München I, 13.07.2018 - 11 O 2717/17

    Duldung von Beeinträchtigungen durch einen Baukran

    Unerheblich ist auch, dass die Einwirkung nicht auf das Grundstück der Beklagten zu 1) direkt, sondern auf den Luftraum erfolgen wird, Art. 46 b AGBGB ist insofern auch auf diesen Fall anzuwenden (vgl. OLG Frankfurt a. M., NJOZ 2011, 1015 für das hessische Hammerschlags- und Leiterrecht).
  • OLG Nürnberg, 19.01.2021 - 2 U 2451/20

    Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch Nutzung einer Brücke und

    Unabhängig davon gehört zu den abwehrbaren Beeinträchtigungen gemäß § 905 Satz 1 BGB grundsätzlich das Benutzen des Luftraums über einem Grundstück (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.01.2011 - 4 W 43/10 -, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2007 - 9 W 105/06 -, juris Rn. 2; Saller in: Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Aufl., 5. Kap. Rn. 19), wie es auch beim Betreten oder Befahren einer Brücke der Fall ist.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.04.2010 - 4 W 43/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3348
OLG Celle, 14.04.2010 - 4 W 43/10 (https://dejure.org/2010,3348)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.04.2010 - 4 W 43/10 (https://dejure.org/2010,3348)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. April 2010 - 4 W 43/10 (https://dejure.org/2010,3348)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Teilung des herrschenden Grundstücks hinsichtlich eines Wegerechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortbestand des Wegerechts nach Teilung des herrschenden Grundstücks an allen entstandenen Teilen

  • rechtsportal.de

    BGB § 1025; GBO § 22
    Rechtsfolgen der Teilung des herrschenden Grundstücks hinsichtlich eines Wegerechts

  • ibr-online

    Wegerecht besteht auch für abgetrennte Grundstücksteile fort

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 224
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 24.05.1974 - 1 W 1540/73
    Auszug aus OLG Celle, 14.04.2010 - 4 W 43/10
    So hat bereits das Kammergericht mit einem Beschluss vom 24. Mai 1974 (NJW 1975, 697) folgende Auffassung vertreten: "Sind von dem herrschenden Grundstück Teile abgeschrieben worden, so ist zur vollständigen Löschung der Grunddienstbarkeit - soweit nicht das Erlöschen des Rechts auf einem Teilstück nach § 1025 Satz 2 BGB in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen wird - die Löschungsbewilligung auch sämtliche Eigentümer der verselbständigten Grundstücksteile selbst dann erforderlich, wenn der Fortbestand der Grunddienstbarkeit für die Eigentümer der abgetrennten Teile im Grundbuch nicht vermerkt ist." Der Senat hält diese Ansicht für zutreffend.

    In diesem Fall besteht nach den grundsätzlichen Regeln des § 1025 Satz 1 BGB die Grunddienstbarkeit für die einzelnen Grundstücksteile fort; die Regelung des § 1025 Satz 2 BGB ist als Ausnahmeregelung zu verstehen (KG NJW 1975, 697, 698).

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 93/07

    Rechtsfolgen der Teilung des herrschenden Grundstücks hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG Celle, 14.04.2010 - 4 W 43/10
    Es kommt ferner nicht darauf an, dass sich die Teilung des herrschenden Grundstücks nicht aus den das dienende Grundstück betreffenden Grundbucheintragungen ergibt; die Eintragung der Dienstbarkeit auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks wirkt auch dann zugunsten der Eigentümer der getrennten Teile fort (vgl. BGH WM 2008, 2067 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2018 - 5 W 86/18

    Teilung des herrschenden Grundstücks einer Grunddienstbarkeit: Nachweis des

    An diesen Unrichtigkeitsnachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, dies zumal es sich bei § 1025 Satz 2 BGB um eine Ausnahmeregelung handelt; außerdem muss der Wegfall des Vorteils in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (OLG München, FGPrax 2015, 61; RNotZ 2018, 583; OLG Celle, FGPrax 2010, 224; KG, NJW 1975, 697; FGPrax 1997, 212; Demharter, Grundbuchordnung 31. Aufl., § 7 Rn. 14 und § 22 Rn. 42; vgl. auch zu § 1026 BGB: Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978).

    Eine Eingrenzung des Wegerechts im Wege der Auslegung dahingehend, dass dies nur für das herrschende Grundstück gelten solle, soweit es mit seinen Grenzen unmittelbar an das dienende Grundstück stoßen sollte (vgl. OLG Celle, FGPrax 2010, 224; OLG München, RNotZ 2018, 583), ist der Eintragung und der zugrunde liegenden Bewilligung nicht zu entnehmen.

  • OLG München, 10.11.2014 - 34 Wx 346/14

    Grundbuchberichtigung: Voraussetzungen für die Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Die Bestimmung ist als Ausnahmeregelung zu verstehen (KG NJW 1975, 697/698; OLG Celle FGPrax 2010, 224/225).
  • OLG München, 29.05.2018 - 34 Wx 97/18

    Ablehnung von Berichtigungsantrag - Antrag auf Löschung von Gehrecht

    Die Bestimmung ist als Ausnahmeregelung zu verstehen (KG NJW 1975, 697/698; OLG Celle FGPrax 2010, 224/225).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2016 - 20 W 74/16

    Erforderlichkeit eines gemeinschaftlichen Antrags für Aufgebotsverfahren

    Nach der Rechtsprechung ist unter einem Grundstück im Rechtssinn ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der auf einem besonderen Grundbuchblatt allein oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einen besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist (vgl. OLG München Rpfleger 2009, 673 [OLG München 24.07.2009 - 34 Wx 27/09] ; OLG Celle FGPrax 2010, 224 [OLG Celle 14.04.2010 - 4 W 43/10] ; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 2 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 24.05.2022 - 2 Wx 19/22

    Verzichtserklärung des Fiskus auf sein Aneignungsrecht gemäß § 928 Abs. 2 BGB

    Ein Grundstück im Rechtssinn (§ 2 Abs. 2 GBO) ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt allein (§ 3 Abs. 1 GBO) oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt (§ 4 Abs. 1 GBO) unter einer besonderen Nummer im Bestandsverzeichnis gebucht ist (OLG Celle FGPrax 2010, 224; OLG München Rpfleger 2009, 673; BayObLG Rpfleger 1981, 190; Demharter, Grundbuchordnung, 32. Aufl., § 2 Rn. 15; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 561).
  • OLG Naumburg, 18.01.2017 - 12 Wx 22/16

    Voraussetzungen der Eintragung der Erweiterung einer Grunddienstbarkeit zu

    Bei einer Teilung des herrschenden Grundstücks bleibt nach § 1025 Satz 1 BGB eine Grunddienstbarkeit für alle Teile des Grundstücks fortbestehen (z. B. OLG Celle, FGPrax 2010, 224 ; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdn. 1166).
  • OLG Naumburg, 23.01.2017 - 12 Wx 22/16

    Grundbuchsache: Erweiterung einer eingetragenen Grunddienstbarkeit zugunsten

    Bei einer Teilung des herrschenden Grundstücks bleibt nach § 1025 Satz 1 BGB eine Grunddienstbarkeit für alle Teile des Grundstücks fortbestehen (z. B. OLG Celle, FGPrax 2010, 224; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdn. 1166).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.04.2010 - 4 W 43/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36024
OLG Hamburg, 20.04.2010 - 4 W 43/10 (https://dejure.org/2010,36024)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2010 - 4 W 43/10 (https://dejure.org/2010,36024)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2010 - 4 W 43/10 (https://dejure.org/2010,36024)
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