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   OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 4 W 49/04   

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https://dejure.org/2004,9847
OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 4 W 49/04 (https://dejure.org/2004,9847)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2004 - 4 W 49/04 (https://dejure.org/2004,9847)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 4 W 49/04 (https://dejure.org/2004,9847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit durch übertriebenes Anlocken gemäß § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der alten Fassung (UWG a.F.); Vermeintliche Rabattgewährung als irreführende Werbung; Beweislast eines Unternehmers bezüglich früher geforderter Preise bei ...

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast bei Preissenkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Werbender muss tatsächliche Preissenkung beweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 5 Abs. 4
    Darlegungs- und Beweislast bei Mondpreiswerbung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.1983 - I ZR 170/80

    Anspruch auf Unterlassung einer Werbung wegen Irreführung des Publikums -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 4 W 49/04
    Außerdem wird er erwarten, dass das Höchstmaß der Herabsetzung von 30% nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Leistungen, erreicht wird und das Ausmaß der Herabsetzung bei den übrigen Leistungen nicht erheblich hinter diesem Hundertsatz zurückbleibt (BGH GRUR 1966, 382 - Jubiläum; GRUR 1983, 257 - bis zu 40%; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, UWG, 23. Aufl., § 5 Rdn. 7.88).

    Eine möglicherweise fehlende Transparenz des Rabattangebots ist nicht Gegenstand des Unterlassungsbegehrens (vgl. dazu Harte/Denning/Bruhn, a.a.O. § 4 Nr. 4 Rdn. 45 ff.: BGH GRUR 1983, 257 - bis zu 40%).

  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 4 W 49/04
    Der Bundesgerichtshof hat in jüngerer Zeit wiederholt entschieden, dass die Anlockwirkung, die von einem attraktiven Angebot ausgeht, grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig sondern Folge des Wettbewerbs ist (BGH GRUR 2004, 960 - 500 DM-Gutschein für Autokauf; Harte/Henning/Stuckel, UWG, § 4 Nr. 1 Rdn. 86).
  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 4 W 49/04
    Soweit danach der Beklagte nach der Verkehrsauffassung mit einem Vergleich seiner eigenen Preise geworben hat, oblag ihm nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum UWG a.F. die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die nicht herabgesetzten Preise früher - auch ernsthaft - gefordert hatte (BGH GRUR 1975, 78 - Preisgegenüberstellung I; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., Vor. § 13 Rdn. 337).
  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 185/00

    "Foto-Aktion"; Wettbewerbswidriges Anlocken durch Abgabe von Farbbildabzügen zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 4 W 49/04
    Ein Ausnahmefall, der eine hiervon abweichende Beurteilung rechtfertigen würde, ist nicht dargetan (vgl. dazu BGH a.a.O. - 500 DM Gutschein für Autokauf; GRUR 2003, 804 - Foto-Aktion).
  • BGH, 16.02.1966 - Ib ZR 16/64
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 4 W 49/04
    Außerdem wird er erwarten, dass das Höchstmaß der Herabsetzung von 30% nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Leistungen, erreicht wird und das Ausmaß der Herabsetzung bei den übrigen Leistungen nicht erheblich hinter diesem Hundertsatz zurückbleibt (BGH GRUR 1966, 382 - Jubiläum; GRUR 1983, 257 - bis zu 40%; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, UWG, 23. Aufl., § 5 Rdn. 7.88).
  • LG Karlsruhe, 23.12.2015 - 15 O 12/15

    Irreführung durch Streichpreise - Wettbewerbsverstoß im Internet: Hinreichende

    Danach genügt es, dass der Angreifer den nachvollziehbaren Verdacht äußert, dass die früher geforderten Preise nicht ernsthaft verlangt wurden; es obliegt dann dem Werbenden, die früher ernsthaft verlangten Preise und die Einräumung der behaupteten "Rabatte" in der Praxis zu beweisen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2004 - 4 W 49/04, BeckRS 2004, 16173, Rn. 26).
  • LG Potsdam, 31.08.2006 - 51 O 89/06

    Unlauterer Wettbewerb: Irreführende Werbung mit einer Preisherabsetzung

    Deuten die Umstände darauf hin, dass der frühere Preis möglicherweise ein solcher "Mondpreis" ist, obliegt es dem Werbenden darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass er den früheren Preis ernsthaft verlangt hat (vgl. OLG Karlsruhe WRP 2005, 637).
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