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   OLG Koblenz, 16.10.2008 - 4 W 529/08   

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https://dejure.org/2008,25778
OLG Koblenz, 16.10.2008 - 4 W 529/08 (https://dejure.org/2008,25778)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.10.2008 - 4 W 529/08 (https://dejure.org/2008,25778)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 4 W 529/08 (https://dejure.org/2008,25778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Werbung für Lotto-Angebot darf nicht blickfangmäßig gestaltet sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für Lotto-Angebot darf nicht blickfangmäßig gestaltet sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für Lotto-Angebot darf nicht blickfangmäßig gestaltet sein

Besprechungen u.ä.

  • hoeller.info (Entscheidungsanmerkung)

    Verbot einer Internetjackpotwerbung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08

    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2008 - 4 W 529/08
    Lediglich die rechtliche Ausgestaltung der Teilnahme an der Aus.spielung ist unterschiedlich (OLG Oldenburg, Urteil vom 18. September 2008, 1 W 66/08).
  • OLG München, 31.07.2008 - 29 U 3580/07

    Unlautere Werbung: Einseitige Hervorhebung der Möglichkeit eines besonders hohen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2008 - 4 W 529/08
    Insoweit kommt es allein auf das tatsächliche Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses an, es ist unerheblich, ob die eigene Tätigkeit des Anspruchstellers, die das Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig ist (BGH GRUR 2005 519; BayOLG Munchen, Urteil vom 31.7.2008,29 U 3580/07, zit. n. juris).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2008 - 4 W 529/08
    Insoweit kommt es allein auf das tatsächliche Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses an, es ist unerheblich, ob die eigene Tätigkeit des Anspruchstellers, die das Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig ist (BGH GRUR 2005 519; BayOLG Munchen, Urteil vom 31.7.2008,29 U 3580/07, zit. n. juris).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2008 - 4 W 529/08
    Werbung ist "jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern" (BGH, NJW 2005, 3716f.).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2008 - 4 W 529/08
    Die Parteien betätigen sich auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt (BGH GRUR 2001, 78).
  • OLG Koblenz, 06.05.2009 - 9 U 117/09

    Der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH wird bestimmte Werbung mit einem

    Auf die Begründung wird insoweit Bezug genommen, sie entspricht der Auffassung des Senats (vgl. auch Beschluss des 4. Zivilsenats des OLG Koblenz vom 30.07.2008, 4 W 529/08).
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