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   OLG Nürnberg, 06.04.2010 - 4 W 535/10   

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https://dejure.org/2010,8699
OLG Nürnberg, 06.04.2010 - 4 W 535/10 (https://dejure.org/2010,8699)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.04.2010 - 4 W 535/10 (https://dejure.org/2010,8699)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. April 2010 - 4 W 535/10 (https://dejure.org/2010,8699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Hemmungswirkung eines der Gegenseite erst nach 12 Tagen bekannt gegebenen Prozesskostenhilfeantrags bei späterer Nachreichung der Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14; ZPO § 117; ZPO § 167
    Verjährungshemmung durch Bekanntgabe des Prozesskostenhilfeantrags trotz späterer Einreichung der Unterlagen gem. § 117 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14; ZPO § 117; ZPO § 167
    Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1079
  • VersR 2010, 1468
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 17.11.2009 - 3 UF 108/09

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.04.2010 - 4 W 535/10
    In dem vom OLG Sachsen-Anhalt entschiedenen Fall (Urteil vom 17.11.2009, 3 UF 108/09) hatte der Kläger vor Ablauf der Verjährungsfrist einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag eingereicht, so dass sich die Frage, ob die rechtzeitige Einreichung der Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich ist, um die Verjährung zu hemmen, nicht stellte.
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06

    Wahrung der Frist zur Stellung eines Antrags auf Entschädigung für eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.04.2010 - 4 W 535/10
    c) Die Entscheidung steht nicht in Widerspruch zu dem vom Landgericht zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.11.2006 (III ZB 23/06, NJW 2007, 441).
  • OLG Schleswig, 29.01.2009 - 11 W 61/08

    Verjährungshemmung bei verzögerter Bekanntgabe eines PKH-Antrages infolge

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.04.2010 - 4 W 535/10
    Das OLG Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 29.01.2009 (11 W 61/08) entschieden, dass die Bekanntgabe eines Prozesskostenhilfeantrags acht Wochen nach dessen Eingang unter den dort vorliegenden Umständen nicht mehr als "demnächst" i. S. v. § 167 ZPO angesehen werden könne, während im vorliegenden Fall die Bekanntgabe 12 Tage nach Eingang erfolgte, was nach allgemeiner Meinung in jedem Fall als "demnächst" gilt.
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 195/06

    Verjährungshemmung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.04.2010 - 4 W 535/10
    Dadurch wird sichergestellt, dass der Schuldner Kenntnis von der Hemmung erlangt (vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2008, NJW 2008, 1939).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05

    Verjährung einer Zugewinnausgleichsforderung - Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.04.2010 - 4 W 535/10
    Die Formulierung in § 204 Abs. 1 Nr. 14 2.HS BGB lehnt sich an die des § 167 ZPO an, so dass die zu § 167 ZPO ergangene Rechtsprechung zur Auslegung der Frage herangezogen werden kann, wann eine Bekanntgabe noch als demnächst angesehen werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.02.2005, NJW-RR 2005, 871).
  • OLG Dresden, 20.05.2022 - 4 W 245/22

    Die Hemmung der Verjährung durch einen Prozesskostenhilfeantrag tritt auch dann

    b) Nach der wohl überwiegenden Auffassung (OLG Nürnberg VersR 2010, 1468 f; OLG München ZErb 2012, 183 ff; Groß in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 117 Antrag, Rn. 13; Staudinger/Peters/Jacoby (2019) BGB § 204, Rn. 116; Grüneberg/Ellenberger, BGB 81. Aufl. § 204 Rn 30) sind die Angaben nach § 117 Abs. 2 ZPO über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse demgegenüber entbehrlich, um die rückwirkende Hemmung auszulösen.

    Da die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers gemäß § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO dem Antragsgegner grundsätzlich nicht mitgeteilt wird, hat der Zeitpunkt, wann diese eingereicht wird, grundsätzlich keinen Einfluss auf die Bekanntgabe des Prozesskostenhilfeantrags gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB und damit auf die Hemmung der Verjährung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. April 2010 - 4 W 535/10 -, Rn. 13 - 16, juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2017 - 12 W 19/17

    Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines später abgelehnten

    Der Antrag muss weder ordnungsgemäß begründet, vollständig, von den erforderlichen Unterlagen begleitet noch von der subjektiven Ansicht der Bedürftigkeit getragen sein (vgl. BT-Drs. 14/6040, S. 116; BeckOK BGB/Henrich, 43. Ed., § 204 Rn. 45; MüKoBGB/Grothe, 7. Aufl., § 204 Rn. 67; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 15. Aufl., § 204 Rn. 35; BGH, a.a.O. Rn. 12; OLG München, Urt. v. 09.05.2012 - 3 U 4857/11, juris Rn. 24; OLG Nürnberg, Beschl. v. 06.04.2010 - 4 W 535/10, juris Rn. 14 ff.).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13

    Hemmung der Verjährung bereits mit Veranlassung der Bekanntgabe der PKH

    Das OLG Nürnberg formuliert: § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB macht die Hemmung der Verjährung gerade nicht von der rechtzeitigen Zustellung der Klage abhängig, sondern verlegt den Zeitpunkt der Hemmung auf die Bekanntgabe des Prozesskostenhilfeantrags vor (OLG Nürnberg 6.4.10 - 4 W 535/10 -).
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