Rechtsprechung
KG, 16.09.1998 - 4 W 6134/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05
Keine Klärung von schwierigen Urheberrechtsfragen im Verfügungsverfahren
Soweit die Verfügungsbeklagte "Widerklage" erhoben hat, wäre eine solche mangels Übereinstimmung der Prozessarten ersichtlich unzulässig gewesen, weil § 33 ZPO in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach allgemeiner Ansicht unanwendbar ist (…vgl. Putzo , in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 33 Rn. 27; Zöller/ Vollkommer , a.a.O., § 33 Rn. 19 und für den ähnlichen Fall der Erhebung einer einstweiligen Verfügung als Widerklage in einem Hauptsacheprozess auch KG, Beschl. v. 16.9.1998 - 4 W 6134/98, KGReport 1998, 421).