Rechtsprechung
OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Sachsen
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- rewis.io
Zum Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei der automatischen Löschung von Beiträgen aus sozialen Medien.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Automatisierte Löschung eines Facebook-Beitrags durch Algorithmus allein begründet keine Wiederholungsgefahr
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Löschung von Post durch Facebook Algorithmus
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch, wenn Algorithmus Posting in sozialem Netzwerk automatisch löscht
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 19.08.2021 - 7 O 571/21
- OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
Papierfundstellen
- MDR 2021, 1521
- GRUR-RR 2022, 252
- MMR 2022, 139
- afp 2022, 166
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 29.09.2022 - 15 U 43/22
Löschung eines Kommentars auf der Plattform "facebook" "Sperre" durch …
Dass die Maßnahmen gegen den Verfügungskläger, was der Annahme einer Wiederholungsgefahr möglicherweise entgegenstehen könnte, durch eine einmalige "Sondersituation" veranlasst worden waren (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.4.2021 - VI ZR 166/19 und insbesondere OLG Dresden, Beschl. v. 5.10.2021 - 4 U 1407/21, MMR 2022, 139 zur Korrektur einer durch den Algorithmus erfolgten Sperre), hat die Verfügungsbeklagte damit weder glaubhaft gemacht noch ist dies aus den Akten ersichtlich. - OLG Dresden, 18.10.2021 - 4 U 1407/21
Zur Wiederholungsgefahr bei Löschung von Posts in sozialen Netzwerken
(Festhaltung Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2021, Az.: 4 W 625/21).Wird ein solches Verfahren eingesetzt, lässt eine automatisierte Löschung für sich genommen noch keinen Rückschluss auf ein zukünftiges Verhalten der Beklagten zu (vgl. Senat, Beschluss vom 04.10.2021 - 4 W 625/21 - noch nicht veröffentlicht).
- OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1050/21
Vollständige Sperrung und Deaktivierung eines Nutzerkontos in einem sozialen …
Die bloße Löschung eines Beitrages oder einer Verlinkung hat daher eine so geringe Aussagekraft, dass sich hieraus ohne weiteres nicht einmal die Wiederholungsgefahr für einen gegen die Beklagte gerichteten Unterlassungsanspruch ableiten lässt (Senat, Beschlüsse vom 4.10.2021 4 W 625/21 und vom 5.10.2021 1407/21 beide juris). - OLG Dresden, 05.10.2021 - 4 U 1407/21 (Festhaltung Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2021, Az.: 4 W 625/21).
Sie ist ausnahmsweise dann als widerlegt anzusehen, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (BGH…, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23, juris; vgl. Senat Beschluss vom 04.10.2021 - 4 W 625/21 - noch nicht veröffentlicht).
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 04.10.2021 (4 W 625/21) folgendes ausgeführt:.
- OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
Darlegung des Verfügungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei …
Insoweit schließt sich der Senat den von Seiten der Verfügungsbeklagten in ihrer Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des OLG Bremen (Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 U 1/21, Seite 5 f., Bl. 289 f. d. A.) sowie des OLG Hamm (Beschluss vom 27. April 2021 - 21 U 37/21, Seite 2 f., Bl. 294 f. d. A.) an, die sich ihrerseits bezogen haben auf die Fundstelle bei MünchKomm-ZPO/Drescher, 6. Aufl., § 935 Rn. 90, a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 W 625/21, juris Rn. 8; KG; Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9).