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   OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21   

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https://dejure.org/2021,41347
OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21 (https://dejure.org/2021,41347)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.10.2021 - 4 W 625/21 (https://dejure.org/2021,41347)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Oktober 2021 - 4 W 625/21 (https://dejure.org/2021,41347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rewis.io

    Zum Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei der automatischen Löschung von Beiträgen aus sozialen Medien.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht und auf dessen Beschwerde unmittelbar wieder eingestellt, fehlt es an der für einen Unterlassungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr. 2. Anders ist dies, wenn der Netzanbieter die ...

  • rechtsportal.de

    Löschung eines Beitrags auf einem sozialen Netzwerk Sperre eines Nutzerkontos bei Facebook Wiederholungsgefahr für einen Unterlassungsanspruch Automatisierte Löschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Die rechtlichen Grenzen des Facebook-Algorithmus: Keine Wiederholungsgefahr bei automatisierter Löschung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Automatisierte Löschung eines Facebook-Beitrags durch Algorithmus allein begründet keine Wiederholungsgefahr

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Löschung von Post durch Facebook Algorithmus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch, wenn Algorithmus Posting in sozialem Netzwerk automatisch löscht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1521
  • GRUR-RR 2022, 252
  • MMR 2022, 139
  • afp 2022, 166
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
    Die Verletzung einer Vertragspflicht begründet insofern die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für identische Verletzungsformen, sondern auch für andere Vertragspflichtverletzungen, soweit die Verletzungshandlungen im Kern gleichartig sind (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20 -, Rn. 115 - 116, juris; Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12, NJW 2014, 775 Rn. 18; Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 42/11, NJW 2014, 2870 Rn. 12; jew. mwN).

    Schließlich ist, wenn mit dem fraglichen Inhalt eine mögliche Rechtsverletzung Dritter einhergeht, auch deren Interesse an einer zügigen Entfernung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20 -, Rn. 99, juris).

  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
    Eine Leistungsverfügung, von der das Landgericht ausgegangen ist und die grundsätzlich nur bei Not- und Zwangslagen in Betracht kommt, wenn der Gläubiger darlegen und glaubhaft machen kann, auf die Erfüllung dringend angewiesen zu sein (vgl. nur Zöller-Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. § 940 Rn 6; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 4 U 2196/20 -, Rn. 5, juris), liegt hier schon deshalb nicht vor, weil es nicht darum geht, dem Antragsteller im Verfügungsverfahren eine zusätzliche Leistungsposition zu verschaffen, sondern die Antragsgegnerin lediglich vorläufig daran gehindert werden soll, ihn an der Ausübung seiner bereits durch den Nutzungsvertrag eingeräumten Rechte durch Sperrung und Löschung zu hindern.
  • BGH, 27.05.2021 - III ZR 351/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Antrag auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
    Bei der Streitwertfestsetzung war zu berücksichtigen, dass ein Klageantrag, der sich gegen eine 30-tägige Sperre eines Facebook-Nutzerkontos richtet, mit 2500,- EUR, der Antrag auf Unterlassung einer künftigen Beitragslöschung und Kontensperrung neben einem andere Zeiträume betreffenden Antrag auf Unterlassung für zurückliegende Zeiträume lediglich mit 1500,- EUR zu bemessen ist (BGH, Beschluss vom 27.5.2021 - III ZR 351/20).
  • OLG Dresden, 20.04.2021 - 4 W 118/21

    Youtube zur Entsperrung eines Videos verurteilt ("Richtlinie zur medizinischen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
    Gleiches gilt bei Unterlassungsansprüchen gegen Betreiber sozialer Netzwerke wegen der Löschung eines Beitrags oder der Sperrung des Nutzers (Senat, Urteil vom 20. April 2021 - 4 W 118/21 -, Rn. 41, juris).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2019 - 4 U 214/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerkes:

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
    Bei Unterlassungsansprüchen ergibt sich die "Dringlichkeit" als Voraussetzung des Verfügungsgrundes zwar nicht schon aus der materiell-rechtlichen Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr (vgl. Zöller, a.a.O.), jedoch wird in Fällen des Presse- und Äußerungsrechts ein Verfügungsgrund, wenn - wie hier - keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten, gegeben ist, regelmäßig bejaht (vgl. auch KG, Beschluss vom 22. März 2019, Az.: 10 B 172/18 - juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Januar 2019, Az.: 4 U 214/18 - juris).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
    Die Verletzung einer Vertragspflicht begründet insofern die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für identische Verletzungsformen, sondern auch für andere Vertragspflichtverletzungen, soweit die Verletzungshandlungen im Kern gleichartig sind (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20 -, Rn. 115 - 116, juris; Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12, NJW 2014, 775 Rn. 18; Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 42/11, NJW 2014, 2870 Rn. 12; jew. mwN).
  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
    Die Verletzung einer Vertragspflicht begründet insofern die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für identische Verletzungsformen, sondern auch für andere Vertragspflichtverletzungen, soweit die Verletzungshandlungen im Kern gleichartig sind (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20 -, Rn. 115 - 116, juris; Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12, NJW 2014, 775 Rn. 18; Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 42/11, NJW 2014, 2870 Rn. 12; jew. mwN).
  • OLG Dresden, 29.06.2021 - 4 W 396/21

    100.000 EUR Ordnungsgeld gegen Youtube (Google Irland) wegen verspäteter

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
    Überdies ist dem Senat aus zahlreichen vergleichbaren Verfahren bekannt, dass Betreiber weltweit verfügbarer sozialer Netzwerke mit mehreren Milliarden Nutzern Gerichtsentscheidungen mitunter nur zögerlich befolgen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 4 W 396/21 -, juris).
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
    Sie ist ausnahmsweise dann als widerlegt anzusehen, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (BGH, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23, juris).
  • OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1608/23
    Sie ist ausnahmsweise dann als widerlegt anzusehen, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (BGH, Urteil vom 27.04.2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23; Senat, Beschluss vom 4.10.2021 - 4 W 625/21 -, Rn. 5).
  • OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Sie ist ausnahmsweise dann als widerlegt anzusehen, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (BGH, Urteil vom 27.04.2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23, -juris; Senat, Beschluss vom 4.10.2021 - 4 W 625/21 -, Rn. 5, - juris).
  • OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21

    Teilsperre eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk; Verfügungsgrund zur

    Insoweit schließt sich der Senat den von Seiten der Verfügungsbeklagten in ihrer Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des OLG Bremen (Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 U 1/21, Seite 5 f., Bl. 289 f. d. A.) sowie des OLG Hamm (Beschluss vom 27. April 2021 - 21 U 37/21, Seite 2 f., Bl. 294 f. d. A.) an, die sich ihrerseits bezogen haben auf die Fundstelle bei MünchKomm-ZPO/Drescher, 6. Aufl., § 935 Rn. 90, a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 W 625/21, juris Rn. 8; KG; Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9).
  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 1094/23

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerkes wegen behaupteter

    Sie ist ausnahmsweise dann als widerlegt anzusehen, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (BGH, Urteil vom 27.04.2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23, -juris; Senat, Beschluss vom 4.10.2021 - 4 W 625/21 -, Rn. 5, - juris).
  • OLG Köln, 29.09.2022 - 15 U 43/22

    Löschung eines Kommentars auf der Plattform 'facebook'

    Dass die Maßnahmen gegen den Verfügungskläger, was der Annahme einer Wiederholungsgefahr möglicherweise entgegenstehen könnte, durch eine einmalige "Sondersituation" veranlasst worden waren (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.4.2021 - VI ZR 166/19 und insbesondere OLG Dresden, Beschl. v. 5.10.2021 - 4 U 1407/21, MMR 2022, 139 zur Korrektur einer durch den Algorithmus erfolgten Sperre), hat die Verfügungsbeklagte damit weder glaubhaft gemacht noch ist dies aus den Akten ersichtlich.
  • OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1050/21

    Vollständige Sperrung und Deaktivierung eines Nutzerkontos in einem sozialen

    Die bloße Löschung eines Beitrages oder einer Verlinkung hat daher eine so geringe Aussagekraft, dass sich hieraus ohne weiteres nicht einmal die Wiederholungsgefahr für einen gegen die Beklagte gerichteten Unterlassungsanspruch ableiten lässt (Senat, Beschlüsse vom 4.10.2021 4 W 625/21 und vom 5.10.2021 1407/21 beide juris).
  • OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 1274/23

    Gläubigerdaten aus Insolvenzakte für Anwaltswerbung genutzt: Kein Schadensersatz

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich erkennbar um eine einmalige Beeinträchtigung handelt und im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung oder mündlichen Verhandlung festgestellt werden kann, dass keine ernsthafte Gefahr der Wiederholung besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 W 625/21 -, Rn. 6 - 7, juris).
  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1398/23
    Sie ist ausnahmsweise dann als widerlegt anzusehen, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (BGH, Urteil vom 27.04.2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23; Senat, Beschluss vom 4.10.2021 - 4 W 625/21 -, Rn. 5).
  • OLG Dresden, 18.10.2021 - 4 U 1407/21

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht

    (Festhaltung Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2021, Az.: 4 W 625/21).

    Wird ein solches Verfahren eingesetzt, lässt eine automatisierte Löschung für sich genommen noch keinen Rückschluss auf ein zukünftiges Verhalten der Beklagten zu (vgl. Senat, Beschluss vom 04.10.2021 - 4 W 625/21 - noch nicht veröffentlicht).

  • OLG Dresden, 05.10.2021 - 4 U 1407/21

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht

    (Festhaltung Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2021, Az.: 4 W 625/21).

    Sie ist ausnahmsweise dann als widerlegt anzusehen, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (BGH, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23, juris; vgl. Senat Beschluss vom 04.10.2021 - 4 W 625/21 - noch nicht veröffentlicht).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 04.10.2021 (4 W 625/21) folgendes ausgeführt:.

  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1481/23
  • OLG Dresden, 23.01.2024 - 4 U 1313/23
  • OLG Dresden, 14.02.2023 - 4 U 2331/22

    Seenotrettungsverein gewinnt gegen AfD-Kreisverband

  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1396/23
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