Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 06.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.07.2004 - 4 W 79/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13476
OLG Zweibrücken, 02.07.2004 - 4 W 79/04 (https://dejure.org/2004,13476)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.07.2004 - 4 W 79/04 (https://dejure.org/2004,13476)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 4 W 79/04 (https://dejure.org/2004,13476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Kostenfestsetzung gegen eine nicht mehr existierende Gesellschaft; Folgen der Löschung im Handelsregister

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104; ; GmbHG § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; ZPO § 104; GmbHG § 60
    Zur Kostenfestsetzung gegen nicht existente Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Kostenfestsetzung gegen nicht existente Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2005, 406 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 6 W 126/04
    Dies gilt vor allem auch deshalb, weil eine gelöschte GmbH mit dem prozessualen Erstattungsanspruch einen Vermögensgegenstand erwirbt, der sie wieder existent werden lässt ( OLG Koblenz, Beschluss vom 10.2.2004, 14 W 103/04, zitiert nach Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.1.1992, 14 W 730/91, zitiert nach Juris; a.A. OLG Zweibrücken, GmbHR 2004, 1472 [OLG Zweibrücken 02.07.2004 - 4 W 79/04]).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.05.2004 - 4 W 79/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10055
OLG Celle, 06.05.2004 - 4 W 79/04 (https://dejure.org/2004,10055)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.05.2004 - 4 W 79/04 (https://dejure.org/2004,10055)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 4 W 79/04 (https://dejure.org/2004,10055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Selbständiges Beweisverfahren: Unzulässigkeit einer Kostenentscheidung zulasten des Antragstellers trotz Versäumung der Frist zur Hauptsacheklageerhebung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 494 Abs. 2 ZPO; § 926 Abs. 2 ZPO
    Zuweisung von Gerichtskosten eines selbständigen Beweisverfahrens; Nichterfüllung der Anordnung eines Gerichts zur Erhebung einer Hauptsacheklage innerhalb der gesetzten Frist als Voraussetzung für eine Kostenentscheidung; Rechtfertigung einer isolierten ...

  • Wolters Kluwer

    Zuweisung von Gerichtskosten eines selbständigen Beweisverfahrens; Nichterfüllung der Anordnung eines Gerichts zur Erhebung einer Hauptsacheklage innerhalb der gesetzten Frist als Voraussetzung für eine Kostenentscheidung; Rechtfertigung einer isolierten ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 04.01.2001 - 24 W 55/00

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 4 W 79/04
    Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Entscheidung nach § 494 Abs. 2 ZPO, dem Antragsteller antragsgemäß die dem Gegner entstandenen Kosten aufzuerlegen, nicht zulässig, wenn der Antragsteller zwar die Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage versäumt, jedoch vor der Entscheidung über den Kostenantrag die Klageerhebung nachweist (a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 862).

    Der Senat folgt jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Celle - 22. Zivilsenat - OLGR Celle 1996, 23, 24; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 359; 2002, 427; Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494a Rn 4; MünchKomm/Schreiber, ZPO, 2. Aufl., § 494a Rn 4; aA OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 862) dass eine Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO abzulehnen isst, wenn die Hauptsacheklage zwar nicht in der Frist des § 494 Abs. 1 ZPO, jedoch noch vor einer Kostenentscheidung nach § 494 Abs. 2 ZPO erhoben wird.

    Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 ZPO im Interesse der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung mit Rücksicht auf die abweichende Auffassung des OLG ####### (vgl. NJW-RR 2001, 862 f.) zuzulassen.

  • OLG Düsseldorf, 21.07.1997 - 21 W 25/97
    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 4 W 79/04
    Der Senat folgt jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Celle - 22. Zivilsenat - OLGR Celle 1996, 23, 24; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 359; 2002, 427; Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494a Rn 4; MünchKomm/Schreiber, ZPO, 2. Aufl., § 494a Rn 4; aA OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 862) dass eine Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO abzulehnen isst, wenn die Hauptsacheklage zwar nicht in der Frist des § 494 Abs. 1 ZPO, jedoch noch vor einer Kostenentscheidung nach § 494 Abs. 2 ZPO erhoben wird.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 W 19/01

    Selbständiges Beweisverfahren - Versäumung der Klagefrist - Klageerhebung vor

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2004 - 4 W 79/04
    Der Senat folgt jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Celle - 22. Zivilsenat - OLGR Celle 1996, 23, 24; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 359; 2002, 427; Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494a Rn 4; MünchKomm/Schreiber, ZPO, 2. Aufl., § 494a Rn 4; aA OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 862) dass eine Kostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO abzulehnen isst, wenn die Hauptsacheklage zwar nicht in der Frist des § 494 Abs. 1 ZPO, jedoch noch vor einer Kostenentscheidung nach § 494 Abs. 2 ZPO erhoben wird.
  • LG Aurich, 14.02.2007 - 1 T 54/07
    Erfolgt aber, wie im vorliegenden Fall, in dem anschließenden Verfahren über den Antrag auf Erlass einer Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren die Einreichung und Erhebung der Hauptsacheklage, besteht kein Bedürfnis mehr für eine isolierte Kostenentscheidung, weil der Antragsteller die Voraussetzungen für eine streitige Kostengrundentscheidung geschaffen hat (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 06.05.2004, 4 W 79/04 , zit. bei IURIS m.w.Nw.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 427 [OLG Düsseldorf 18.05.2001 - 22 W 19/01] ; Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494a Rn. 4a; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 862).
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