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   OLG Jena, 29.02.2000 - 4 W 81/00   

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https://dejure.org/2000,18041
OLG Jena, 29.02.2000 - 4 W 81/00 (https://dejure.org/2000,18041)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.02.2000 - 4 W 81/00 (https://dejure.org/2000,18041)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 (https://dejure.org/2000,18041)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 852
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Genugtuung; Prozesskostenhilfe;

    Der Senat folgt nicht der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 - FamRZ 1987, 1283; OLG Jena, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 - OLGR Jena 2000, 185; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 2 WF 139/97 - FamRZ 1998, 758 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 85/09 - VersR 2011, 88 f.; offenlassend LSG München, Beschluss vom 30. September 2008 - L 13 B 657/08 R - juris).
  • OLG Rostock, 30.10.2004 - 10 WF 76/04

    Voraussetzungen des Umgangsrechts der Großeltern mit dem Enkelkind;

    Andere verweisen demgegenüber darauf, daß in § 88 BSHG eine dem § 77 Abs. 2 BSHG entsprechende Ausnahmevorschrift fehle (OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 758); Schmerzensgeld sei jedenfalls dann anrechenbar, wenn die Prozeßkosten nur einen Teil desselben ausmachen (OLG Jena, OLGR Jena 2000, 105 = MDR 2000, 852; OLG Zweibrücken, 1. ZS, OLGR Zweibrücken 1998, 255 = JurBüro 1998, 478).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2010 - 14 W 85/09

    Abänderung einer Prozesskostenhilfebewilligung: Behandlung von

    Die Rechtspflegerin ist demgegenüber von einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreiteten (s. die N. etwa bei Bork a.a.O. N. 278 und Geimer a.a.O.) Ansicht ausgegangen, wonach auch Schmerzensgeld für Prozeßkosten einzusetzen sein kann, wenn die Kosten verhältnismäßig gering sind und der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgelds verbleibt (OLG Hamm, FamRZ 1987, 1283) bzw. die Funktion des Schmerzensgelds "nicht wesentlich beeinträchtigt" wird (OLG Jena, MDR 2000, 852, 853).
  • OLG Jena, 17.07.2013 - 4 W 312/13

    Einsatz von Schmerzensgeld zur Bestreitung der Prozesskosten

    cc) Der erkennende Senat hat in der früheren Entscheidung vom 29.02.2000 - Az. 4 W 81/00 - (= MDR 2000, S. 852 f) darauf abgestellt, ob die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes durch dessen etwaigen Einsatz zur Bestreitung der Prozesskosten erheblich bzw. wesentlich beeinträchtigt werde.
  • OLG Köln, 15.12.2003 - 12 W 50/03

    Anrechenbarkeit von Schmerzensgeldzahlungen als zur Bestreitung von Prozesskosten

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Einsatz des Vermögens zumutbar ist (OLG Köln OLGR 1994, 42f; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1228; Thür.OLG MDR 2000, 852f; OLG Zweibrücken VersR 2003, 526).
  • SG München, 20.08.2018 - S 46 SF 327/18

    Schmerzensgeld kein einzusetzendes Vermögen für Prozesskostenhilfe

    Teilweise wird vertreten, dass Schmerzensgeld ausnahmsweise einzusetzen sei, wenn von einem hohen Schmerzensgeld verhältnismäßig geringe Prozesskosten zu bezahlen seien (Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, § 115 Rn. 61; OLG Jena, Beschluss vom 29.02.2000, 4 W 81/00).
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2001 - 5 W 1/01

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld

    Nach nunmehr wohl herrschender Auffassung ist dies - zumindest grundsätzlich - nicht der Fall (vgl. OLG Jena MDR 2000, 852; OLG Oldenburg NdsRpfl 1996, 251; Wax in Münch. Komm. zur ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 84; Musielak/Fischer, ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 49; Zöller/Philippi, ZPO 22. Aufl. § 115 Rdn. 59; jeweils m. w. N.).
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