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   OLG Celle, 12.05.2000 - 4 W 85/00   

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https://dejure.org/2000,17609
OLG Celle, 12.05.2000 - 4 W 85/00 (https://dejure.org/2000,17609)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.05.2000 - 4 W 85/00 (https://dejure.org/2000,17609)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 4 W 85/00 (https://dejure.org/2000,17609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gesamtvollstreckungsverfahren mit beschränkter Restschuldbefreiung: Behandlung nach Verfahrenseröffnung anfallender Zinsen; Vollstreckbarkeit der Zinsforderung; Anhebung der Pfändungsfreigrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GesO § 18; KO § 63 Nr. 1; ZPO § 850c
    Anhebung der Pfändungsfreigrenze im Rahmen der Vollstreckung wegen nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens entstandener Zinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Dies folgt bereits daraus, dass diese Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut Schutz nur gegen konkrete Maßnahmen der "Vollstreckung" bietet (LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 28; Brandenburgisches OLG vom 20.5.1998 - 13 U 35/97 - juris RdNr 15; OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 53).

    Dass das (beschränkte) Restschuldbefreiungsverfahren des § 18 Abs. 2 S 3 GesO darauf abzielt, dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen (OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Hess/Binz/Wienberg, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 105), steht der sich aus § 51 Abs. 2 SGB I ergebenden Aufrechnungs- bzw Verrechnungsbefugnis nicht entgegen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2012 - L 12 R 69/12
    Dies folgt bereits daraus, dass diese Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut Schutz nur gegen konkrete Maßnahmen der "Vollstreckung" bietet (LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 28; Brandenburgisches OLG vom 20.5.1998 - 13 U 35/97 - juris RdNr 15; OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 53).

    Dass das (beschränkte) Restschuldbefreiungsverfahren des § 18 Abs. 2 S 3 GesO darauf abzielt, dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen (OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Hess/Binz/Wienberg, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 105), steht der sich aus § 51 Abs. 2 SGB I ergebenden Aufrechnungs- bzw Verrechnungsbefugnis nicht entgegen.

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