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   OLG Hamm, 31.07.2015 - I-4 W 86/14   

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https://dejure.org/2015,24525
OLG Hamm, 31.07.2015 - I-4 W 86/14 (https://dejure.org/2015,24525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2015 - I-4 W 86/14 (https://dejure.org/2015,24525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2015 - I-4 W 86/14 (https://dejure.org/2015,24525)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gegenstandswert; Zwangsvollstreckung; Unterlassungsansprüche

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gegenstandswert; Zwangsvollstreckung; Unterlassungsansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert eines Verfahrens über den Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln zur Vollstreckung von Unterlassungsansprüchen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890; RVG § 25 Abs. 1 Nr. 3
    Gegenstandswert eines Verfahrens über den Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln zur Vollstreckung von Unterlassungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung von Unterlassungsansprüchen - und der Gegenstandswert

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 26.03.2015 - 4 W 15/15

    Gegenstandswert eines Ordnungsmittelverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2015 - 4 W 86/14
    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Senats im Verfahren über den Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln (Senat, Beschluss vom 26.03.2015 - 4 W 15/15 - [zur Veröffentlichung in NRWE vorgesehen]).

    Bruchteil dieses Wertes) festzusetzen (Senat, NJOZ 2014, 1426; Beschluss vom 26.03.2015 - 4 W 15/15 -).

    Bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung ist unter dem "Wert der Hauptsache" im Sinne der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich der Streitwert des vorangegangenen Verfügungsverfahrens zu verstehen (Senat, Beschluss vom 26.03.2015 - 4 W 15/15 -); ausnahmsweise ist indes der Wert eines Hauptsache klage verfahrens anzusetzen, wenn der Schuldner - wie hier - eine Abschlusserklärung abgegeben hat.

  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 4 W 81/13

    Gegenstandswert eines isolierten Antrags auf Androhung von Ordnungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2015 - 4 W 86/14
    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass sich bei Unterlassungsansprüchen der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf die (isolierte) Androhung von Ordnungsmitteln nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG richtet (Senat, NJOZ 2014, 1426).

    Bruchteil dieses Wertes) festzusetzen (Senat, NJOZ 2014, 1426; Beschluss vom 26.03.2015 - 4 W 15/15 -).

  • OLG Hamm, 14.03.2017 - 4 W 34/16

    Ordnungsmittel; Unterlassungsgebot; Reichweite; wesentliche Eigenschaften;

    Hierbei handelt es sich nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Senats um nichts anderes als um eine Umschreibung für den Wert der Hauptsache bzw. - im Falle der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung - für den Streitwert des vorangegangenen Verfügungsverfahrens (Anordnungsverfahrens) (Senat, Beschluss vom 31.07.2015 - I-4 W 86/14 - ).
  • OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18
    Der Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens und damit auch des Beschwerdeverfahrens entspricht dem Hauptsachestreitwert, nachdem der Schuldner am 23.02.2018 eine Abschlusserklärung abgegeben hat (vgl. Senat BeckRS 2015, 16616).
  • OLG Hamm, 27.06.2023 - 4 W 50/22
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO; maßgebend für die Festsetzung des Gegenstandswertes ist § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG (vgl. bspw. Senatsbeschluss vom 31.07.2015 - 4 W 86/14).
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