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   OLG Hamburg, 20.04.2010 - 4 W 87/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26933
OLG Hamburg, 20.04.2010 - 4 W 87/10 (https://dejure.org/2010,26933)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2010 - 4 W 87/10 (https://dejure.org/2010,26933)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2010 - 4 W 87/10 (https://dejure.org/2010,26933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gerichtsgebühr: Anfall der Dokumentenpauschale für die einmalige Vorabübersendung der Anlagen zur Berufungsbegründungsschrift per Telefax

  • Justiz Hamburg

    Gerichtsgebühr: Anfall der Dokumentenpauschale für die einmalige Vorabübersendung der Anlagen zur Berufungsbegründungsschrift per Telefax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen der Dokumentenpauschale für die einmalige Übersendung der Anlagen zur Berufungsbegründung per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG -KV Nr. 9000 Nr. 1
    Erfallen der Dokumentenpauschale für die einmalige Übersendung der Anlagen zur Berufungsbegründung per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Telefax-Schriftsatz und die Abschrift für die Gegenseite

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2007 - 4 S 1610/07

    Dokumentenpauschale bei Übersendung der Mehrfertigungen per Telefax

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.04.2010 - 4 W 87/10
    Denn der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat per Telefax keine Mehrfertigungen der Anlagen zur Berufungsbegründung übermittelt, die sodann von der Empfangseinrichtung des Gerichts für die Zustellung an die Beklagte ausgedruckt worden wären (vgl. zu diesem Fall VGH Baden-Württemberg NJW 2008, 536).
  • OLG Naumburg, 02.08.2012 - 2 W 42/12

    Kostenentscheidung: Pflicht zur Erstattung von durch Übermittlung eines Telefaxes

    Hierzu hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in einem vergleichbaren Fall (Beschluss vom 20.04.2010, 4 W 87/10, zitiert nach juris, m. w. N.) wie folgt ausgeführt:.
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