Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 18.02.2009

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.10.2008 - 4 W 89/08   

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https://dejure.org/2008,8072
OLG Zweibrücken, 28.10.2008 - 4 W 89/08 (https://dejure.org/2008,8072)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.10.2008 - 4 W 89/08 (https://dejure.org/2008,8072)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 4 W 89/08 (https://dejure.org/2008,8072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 140 MarkenG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwaltes unabhängig von der Notwendigkeit seiner Mitwirkung

  • Anwaltsblatt

    § 140 Abs. 5 MarkG
    Kosten des Patentanwalts in Markensache II

  • Judicialis

    MarkG § 140 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 140 Abs. 5
    Erstattung der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einem Kennzeichnungsstreit nicht aber im Beschwerdeverfahren gegen die Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 140 Abs. 5 MarkenG
    Erstattung von Patentanwaltskosten auch in dem Beschwerdeverfahren über die Kostenlast?

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 140 Abs. 5 MarkG
    Kosten des Patentanwalts in Markensache II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 150
  • AnwBl Online 2009, 18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08

    Rechtsverhältnisse an einer zu Ehezeiten gemeinsam angesparten Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2008 - 4 W 89/08
    In der Sache führt das Rechtsmittel zu einem Teilerfolg, weil die Verfügungsklägerin keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Kosten für einen Patentanwalt in dem Beschwerdeverfahren 4 W 6/08 (Senat) hat.

    Das gilt jedoch nicht ebenso für die mit dem Nachfestsetzungsantrag vom 27. Februar 2008 geltend gemachten Patentanwaltkosten für das vor dem Senat durchgeführte Beschwerdeverfahren 4 W 6/08.

  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2008 - 4 W 89/08
    Zutreffend hat die Rechtspflegerin allerdings angenommen, dass die Kosten eines Patentanwaltes in Kennzeichnungsstreitigkeiten nach § 140 Abs. 5 MarkG unabhängig von der Notwendigkeit seiner Einschaltung zu erstatten sind (vgl. BGH GRUR 2003, 639; Fetzer, Markenrecht 3. Aufl., § 140 Rdnr. 16 m.w.N.; Ingerl/Ronke, Markenrecht, 2. Aufl., § 140 Rdnr. 56 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 6 W 107/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2008 - 4 W 89/08
    Nach allgemeiner Meinung kommt es insoweit darauf an, ob die Entscheidung des Streits von der Beurteilung solcher Fragen abhängig war, deren Bearbeitung zu den besonderen Aufgaben eines Patentanwalts gehört (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2003, 105; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1997, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 6. Januar 1999 - 2 W 9/98 - Fetzer aaO Rdnr. 14; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Patentanwaltkosten").
  • OLG Zweibrücken, 06.01.1999 - 2 W 9/98

    Erstattung der Kosten eines Patentanwaltes in wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2008 - 4 W 89/08
    Nach allgemeiner Meinung kommt es insoweit darauf an, ob die Entscheidung des Streits von der Beurteilung solcher Fragen abhängig war, deren Bearbeitung zu den besonderen Aufgaben eines Patentanwalts gehört (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2003, 105; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1997, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 6. Januar 1999 - 2 W 9/98 - Fetzer aaO Rdnr. 14; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Patentanwaltkosten").
  • OLG Jena, 12.03.2002 - 2 W 45/02

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2008 - 4 W 89/08
    Nach allgemeiner Meinung kommt es insoweit darauf an, ob die Entscheidung des Streits von der Beurteilung solcher Fragen abhängig war, deren Bearbeitung zu den besonderen Aufgaben eines Patentanwalts gehört (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2003, 105; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1997, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 6. Januar 1999 - 2 W 9/98 - Fetzer aaO Rdnr. 14; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Patentanwaltkosten").
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.02.2009 - 4 W 89/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22129
OLG Zweibrücken, 18.02.2009 - 4 W 89/08 (https://dejure.org/2009,22129)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.02.2009 - 4 W 89/08 (https://dejure.org/2009,22129)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 4 W 89/08 (https://dejure.org/2009,22129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei.biz

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts bei Kennzeichenstreitigkeiten nach § 140 Abs. 5 MarkG

  • kanzlei.biz

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts bei Kennzeichenstreitigkeiten nach § 140 Abs. 5 MarkG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 327
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 23.09.2008 - 4 W 6/08

    Rechtsverhältnisse an einer zu Ehezeiten gemeinsam angesparten Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.02.2009 - 4 W 89/08
    In der Sache führt das Rechtsmittel zu einem Teilerfolg, weil die Verfügungsklägerin keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Kosten für einen Patentanwalt in dem Beschwerdeverfahren 4 W 6/08 (Senat) hat.

    Das gilt jedoch nicht ebenso für die mit dem Nachfestsetzungsantrag vom 27. Februar 2008 geltend gemachten Patentanwaltkosten für das vor dem Senat durchgeführte Beschwerdeverfahren 4 W 6/08.

  • OLG Jena, 12.03.2002 - 2 W 45/02

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.02.2009 - 4 W 89/08
    Nach allgemeiner Meinung kommt es insoweit darauf an, ob die Entscheidung des Streits von der Beurteilung solcher Fragen abhängig war, deren Bearbeitung zu den besonderen Aufgaben eines Patentanwalts gehört (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2003, 105; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1997, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 6. Januar 1999 - 2 W 9/98 - Fetzer aaO Rdnr. 14; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Patentanwaltkosten").
  • OLG Zweibrücken, 06.01.1999 - 2 W 9/98

    Erstattung der Kosten eines Patentanwaltes in wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.02.2009 - 4 W 89/08
    Nach allgemeiner Meinung kommt es insoweit darauf an, ob die Entscheidung des Streits von der Beurteilung solcher Fragen abhängig war, deren Bearbeitung zu den besonderen Aufgaben eines Patentanwalts gehört (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2003, 105; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1997, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 6. Januar 1999 - 2 W 9/98 - Fetzer aaO Rdnr. 14; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Patentanwaltkosten").
  • OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 6 W 107/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.02.2009 - 4 W 89/08
    Nach allgemeiner Meinung kommt es insoweit darauf an, ob die Entscheidung des Streits von der Beurteilung solcher Fragen abhängig war, deren Bearbeitung zu den besonderen Aufgaben eines Patentanwalts gehört (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2003, 105; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1997, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 6. Januar 1999 - 2 W 9/98 - Fetzer aaO Rdnr. 14; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Patentanwaltkosten").
  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.02.2009 - 4 W 89/08
    Zutreffend hat die Rechtspflegerin allerdings angenommen, dass die Kosten eines Patentanwaltes in Kennzeichnungsstreitigkeiten nach § 140 Abs. 5 MarkG unabhängig von der Notwendigkeit seiner Einschaltung zu erstatten sind (vgl. BGH GRUR 2003, 639; Fetzer, Markenrecht 3. Aufl., § 140 Rdnr. 16 m.w.N.; Ingerl/Ronke, Markenrecht, 2. Aufl., § 140 Rdnr. 56 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2013 - 20 W 54/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts im

    Von daher folgt der Senat der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken in GRUR-RR 2009, 327, (zum Kennzeichenrecht) nicht.

    Der Senat hat die Rechtsbeschwerde zugelassen, da eine höchstrichterliche Entscheidung im Hinblick auf die abweichende Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (GRUR-RR 2009, 327) als zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten erscheint, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 35/20

    Zur Vereinbarkeit von § 140 Abs. 3 MarkenG a.F. (jetzt § 140 Abs. 4 MarkenG) mit

    Handelt es sich danach um eine Kennzeichenstreitsache, steht der Anwendung des § 140 Abs. 3 MarkenG aF nicht entgegen, dass das Gericht aufgrund Anerkenntnisses des Beklagten ein Anerkenntnisurteil erlassen hat (vgl. OLG Hamm, MittdtschPatAnw 2009, 425; OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 327; zum Versäumnisurteil vgl. auch OLG Köln, MittdtschPatAnw 2006, 286).
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