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   OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37458
OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16 (https://dejure.org/2016,37458)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.10.2016 - 4 W 977/16 (https://dejure.org/2016,37458)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 4 W 977/16 (https://dejure.org/2016,37458)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 833 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Tierhalters in den BB-PHV; Umfang des Risikoausschlusses für Reit- und Zugtiere

  • rabüro.de

    Zur Einstandspflicht der Tierhalterhaftpflichtversicherung für durch ausgebrochene Esel verursachten Verkehrsunfall

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Tierhalterhaftpflichtversicherung - Umfang und Begriff des Tierhalters

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 100; BB-PHV Teil A Nr. 9; BGB § 833; BGB § 834
    Kein Versicherungsschutz für den Halter von Eseln in der Privathaftpflichtversicherung

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Umfang der Tierhalterhaftpflicht im Rahmen der Allgemeinen Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Tierhalters in den BB-PHV; Umfang des Risikoausschlusses für Reit- und Zugtiere

  • rechtsportal.de

    BB-PHV; BGB § 833
    Begriff des Tierhalters in den BB-PHV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Privathaftpflichtversicherung gilt nicht für Esel

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Esel sind "sonstige Reit- und Zugtiere" im Sinne von Ziff. A Nr. 9 Abs. 1 BBPHV

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftungsausschluss der privaten Haftpflichtversicherung gilt auch für Esel

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz für den Halter von Eseln in der Privathaftpflichtversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Esel fallen unter den Risikoausschluss in den BB-PHV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 488
  • VersR 2017, 286
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Erforderlich ist hierfür eine Gesamtabwägung aller Umstände, wobei wesentliches Indiz ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt (BGH NJW-RR 1988, 655; Palandt-Sprau, BGB, 75. Aufl. § 833 Rn 10).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Der Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht (BGH VersR 2003, 236; BGH VersR 2004, 1039 zur AUB).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Wenn die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff verbindet, ist im Zweifel anzunehmen, dass auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen darunter nichts anderes verstehen wollen (BGH VersR 1995, 951).
  • OLG Hamm, 23.02.2005 - 20 U 109/04

    Tierhalter bzw. Tierhütereigenschaft bei Pony als Geschenk der Eltern an ein

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Die in der Rechtsprechung zwischenzeitlich vertretenen Auffassung, die auch in A Nr. 9 Abs. 1 BBPHV enthaltene Klausel schließe nicht jedwede Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Halten eine Reittieres aus, sondern erfasse nur solche, in denen der Halter die zugrunde liegende Situation nicht verschuldet habe (so OLG Hamm VersR 2005, 1678) hat der BGH (VersR 2007, 939) ausdrücklich verworfen.
  • BGH, 25.04.2007 - IV ZR 85/05

    Umfang des Ausschlusses der Haftpflicht für Tierhalter in der

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Die in der Rechtsprechung zwischenzeitlich vertretenen Auffassung, die auch in A Nr. 9 Abs. 1 BBPHV enthaltene Klausel schließe nicht jedwede Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Halten eine Reittieres aus, sondern erfasse nur solche, in denen der Halter die zugrunde liegende Situation nicht verschuldet habe (so OLG Hamm VersR 2005, 1678) hat der BGH (VersR 2007, 939) ausdrücklich verworfen.
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Der Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht (BGH VersR 2003, 236; BGH VersR 2004, 1039 zur AUB).
  • RG, 18.04.1912 - IV 429/11

    Tierhaftung des Metzgers für Schlachtvieh

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2016 - 4 W 977/16
    Hierzu zählen Schweine, Ziegen, Schafe, Katzen, Geflügel und zahme Kaninchen (Staudinger/Halm/Wendt-Meckling-Geis, Fachanwaltshandbuch Versicherungsrecht, BBR-PHH Rn 55 so bereits RGZ 79, 246 (248)).
  • OLG Hamm, 03.05.2017 - 20 U 158/16

    Eintrittspflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung; Darlegungs- und

    Tierhalter ist derjenige, der die Bestimmungsmacht über das Tier trägt, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko des Verlustes trägt (BGH, Urteil vom 19. Januar 1988 - VI ZR 188/87 -, VersR 1988, 609, Rn. 11, 12 juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 4 W 977/16 -, VersR 2017, 286, Rn. 5, juris; OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2005 - 20 U 109/04 -, VersR 2005, 1678, Rn. 41, juris).
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