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   OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17   

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https://dejure.org/2017,49331
OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17 (https://dejure.org/2017,49331)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.11.2017 - 4 W 993/17 (https://dejure.org/2017,49331)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. November 2017 - 4 W 993/17 (https://dejure.org/2017,49331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • JurPC

    Unverpixelte Abbildung eines Angeklagten im Strafverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unverpixelte Abbildung eines Angeklagten bei erstinstanzlicher Zuständigkeit des Oberlandesgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unverpixelte Abbildung eines Angeklagten bei erstinstanzlicher Zuständigkeit des Oberlandesgerichts

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unverpixelte Abbildung eines Angeklagten bei erstinstanzlicher Zuständigkeit des Oberlandesgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2018, 199
  • afp 2018, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09

    Recht am eigenen Bild: Einfluss einer sitzungspolizeilichen Anordnung auf die

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17
    Ein gewichtiges Informationsinteresse kann hierbei auch dann gegeben sein, wenn dem Angeklagten selbst keine zeitgeschichtliche Bedeutung zukommt, aber ein Informationsinteresse an dem Prozess als solchem, etwa wegen seines Aufsehen erregenden Gegenstands, besteht (KG Berlin, Urteil vom 06. April 2010 - 9 U 45/09 -, Rn. 59, juris ).

    Eine Sanktionierung von Verstößen gegen sitzungspolizeiliche Verfügungen kann nicht in einem Strafverfahren nachfolgenden presserechtlichen Verfahren erfolgen (KG Berlin, Urteil vom 06. April 2010 - 9 U 45/09 -, Rn. 31, juris).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17
    Die unverpixelte Abbildung eines Angeklagten rechtfertigt dies allerdings nicht in jedem Fall, sondern nur dann, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht (BGH NJW 2006, 599; vgl. zur identifizierenden Berichterstattung auch BGH NJW-RR 2007, 619).

    Der Persönlichkeitsschutzes darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (BGH NJW-RR 2007, 619).

  • OLG Koblenz, 29.03.2000 - 4 W 22/00

    Zulässigkeit der Berichterstattung über ein Tötungsdelikt; Veröffentlichung des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17
    Ist jemand, dokumentiert durch die Eröffnung des Hauptverfahrens, der Begehung einer besonders schweren Straftat hinreichend verdächtig und zeichnet sich diese Straftat darüber hinaus durch besondere ungewöhnliche Umstände aus, sprach dies nach der bis zur Caroline-Entscheidung des EGMR (AfP 2004, 348) geltenden Rechtslage für die Qualifizierung als relative Person der Zeitgeschichte (OLG Koblenz, Beschluss vom 29. März 2000 - 4 W 22/00 -, juris; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 10.172).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17
    Ist jemand, dokumentiert durch die Eröffnung des Hauptverfahrens, der Begehung einer besonders schweren Straftat hinreichend verdächtig und zeichnet sich diese Straftat darüber hinaus durch besondere ungewöhnliche Umstände aus, sprach dies nach der bis zur Caroline-Entscheidung des EGMR (AfP 2004, 348) geltenden Rechtslage für die Qualifizierung als relative Person der Zeitgeschichte (OLG Koblenz, Beschluss vom 29. März 2000 - 4 W 22/00 -, juris; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 10.172).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17
    Bei der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung gegen den damit zwangsläufig verbundenen Einbruch in den Persönlichkeitsbereich des Täters verdient für die aktuelle Berichterstattung über Straftaten das Informationsinteresse im Allgemeinen den Vorrang (vgl. BVerfG NJW 1973, 1226; NJW 1993, 1463).
  • KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06

    Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17
    Er muss vielmehr Einschränkungen hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von berechtigten Gründen getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; NJW-RR 2005, 350).
  • KG, 05.11.2004 - 9 U 162/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung:

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17
    Er muss vielmehr Einschränkungen hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von berechtigten Gründen getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; NJW-RR 2005, 350).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17
    Die unverpixelte Abbildung eines Angeklagten rechtfertigt dies allerdings nicht in jedem Fall, sondern nur dann, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht (BGH NJW 2006, 599; vgl. zur identifizierenden Berichterstattung auch BGH NJW-RR 2007, 619).
  • OLG Dresden, 30.01.2018 - 4 U 1110/17

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts

    Hiervon darf nur dann abgewichen werden, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht (BGH NJW 2006, 599; Senat, Beschluss vom 27. November 2017 - 4 W 993/17 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Dresden, 30.04.2019 - 4 U 1552/18

    Umfang der Einwilligung eines Teilnehmers einer Demonstration in einer

    Eine identifizierende Berichterstattung und die Veröffentlichung eines unverpixelten Fotos eines Angeklagten ist daher nach dem in § 23 KUG angelegten abgestuften Schutzkonzept schon bei der Berichterstattung nur dann zulässig, wenn für hierfür ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht (BGH NJW 2006, 599; Senat, Beschluss vom 27. November 2017 - 4 W 993/17 -, Rn. 4 - 6, juris).
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