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   OLG Hamm, 28.11.2016 - II-4 WF 183/16   

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https://dejure.org/2016,47806
OLG Hamm, 28.11.2016 - II-4 WF 183/16 (https://dejure.org/2016,47806)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2016 - II-4 WF 183/16 (https://dejure.org/2016,47806)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2016 - II-4 WF 183/16 (https://dejure.org/2016,47806)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die isolierte Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs nach vorangegangenem Auskunftsverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 2
    Mutwillen bei isoliertem Zahlungsantrag; Stufenantrag

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 2
    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die isolierte Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs nach vorangegangenem Auskunftsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit von isoliertem Klageverfahren hinsichtlich Unterhalt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit von isoliertem Klageverfahren hinsichtlich Unterhalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsverfolgung eines Unterhaltsanspruchs außerhalb des Auskunftsverfahrens grundsätzlich mutwillig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 107
  • FamRZ 2017, 636
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2016 - 4 WF 183/16
    Denn die Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache außerhalb des Verbundverfahrens ist grundsätzlich nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO (BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - XII ZB 20/04 - NJW 2005, 1498).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2016 - 4 WF 183/16
    Denn die Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache außerhalb des Verbundverfahrens ist grundsätzlich nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO (BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - XII ZB 20/04 - NJW 2005, 1498).
  • OLG Köln, 16.02.1994 - 25 WF 30/94
    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2016 - 4 WF 183/16
    Denn die Antragstellerin kann jetzt nicht mehr auf das Verbundverfahren verwiesen werden, nachdem dieses rechtskräftig abgeschlossen worden ist (OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 1994 - 25 WF 30/94 - NJW-RR 1994, 1093).
  • OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 12 W 2270/10

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für den Insolvenzverwalter: Mutwilligkeit bei

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2016 - 4 WF 183/16
    Aus Kostengründen wird regelmäßig die Erhebung einer weiteren Klage dann als mutwillig angesehen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung auch im Wege der Klageerweiterung in einem bereits anhängigen Rechtsstreit geltend gemacht werden kann (OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. Dezember 2010 - 12 W 2270/10 - MDR 2011, 256).
  • BGH, 05.04.2023 - XII ZB 2/21

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsanspruch

    Davon kann entgegen dem Beschwerdegericht (ebenso OLG Hamm FamRZ 2017, 636) jedenfalls nicht grundsätzlich ausgegangen werden, sondern allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2005 - XII ZB 20/04 - FamRZ 2005, 786, 787).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2020 - 2 WF 198/20

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilliges Zuwarten bei Zahlungsklage auf rückständigen

    Ein verständiger Anspruchssteller, der die Verfahrenskosten aus eigenen Mitteln tragen muss, hätte in dieser Situation entweder von vornherein einen Stufenantrag gestellt oder aber den Zahlungsantrag im Wege der Antragserweiterung im bereits anhängigen Auskunftsverfahren geltend gemacht (so in einem ähnlich gelagerten Fall Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 WF 183/16 = FamRZ 2017, 636, Reichling in: BeckOK, 38. Edition, § 114 Rn. 44).
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