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   OLG Köln, 05.03.1982 - 4 WF 34/82   

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https://dejure.org/1982,4633
OLG Köln, 05.03.1982 - 4 WF 34/82 (https://dejure.org/1982,4633)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.1982 - 4 WF 34/82 (https://dejure.org/1982,4633)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 1982 - 4 WF 34/82 (https://dejure.org/1982,4633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 308, 888
    Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeldfestsetzung durch das Gericht ohne dahingehenden Antrag des Gläubigers.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 589
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Koblenz, 30.04.2018 - 1 W 65/18

    Zwangsvollstreckung bei Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses:

    Im Übrigen wäre auch der Antrag auf "Androhung" eines Zwangsgeldes dahin auszulegen gewesen, dass es sich um eine Antragstellung nach § 888 ZPO handelt (vgl. OLG Köln, MDR 1982, 589).
  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12

    Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu

    Ohnehin braucht der Gläubiger die Art oder Höhe des Zwangsmittels nicht anzugeben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. März 1982 - 4 WF 34/82, MDR 1982, 589; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 888 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22

    Auskunftspflicht - Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Es kann wiederum offenbleiben, ob dies zutrifft (so wohl Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, nunmehr 14. Aufl., Kap. H Rn. 244; anders wohl etwa OLG Köln, MDR 1982, 589; NJW-RR 1998, 716; siehe ferner BT-Drucks. 13/341, S. 41 mwN).
  • OLG Köln, 14.08.1995 - 2 W 129/95

    Festsetzung von Zwangsgeld in der Zwangsvollstreckung

    Dem Landgericht stand es daher ohne Verstoß gegen § 308 ZPO frei, das Zwangsgeld sofort festzusetzen, wenn es dies angesichts der Schwerfälligkeit des Vollstreckungsverfahrens oder angesichts des Schweigens der Beklagten innerhalb der Stellungnahmefrist für zweckmäßig hielt (ebenso KG FamRZ 1979, 298 und OLG Köln, 4. Zivilsenat, MDR 1982, 589).

    Es wird daher mit Recht gesagt, daß auch die Festsetzung des Zwangsgeldes als Beugemittel der Sache nach nur eine Androhung der bei Nichterfüllung der Verpflichtung drohenden Zwangsmaßnahme ist (OLG Köln MDR 1982, 589 unter Bezug auf LAG Berlin Rpfleger 1975, 374).

  • OLG München, 02.03.1990 - 5 W 952/90
    Daß die Klägerin nicht erst die Androhung von Zwangsmitteln, sondern gleich deren Anordnung beantragt hat, ist in diesem Zusammenhang unschädlich, weil in beiden Fällen im Sinne des § 888 Abs. 1 ZPO bezweckt wird, den "Schuldner zur Vornahme der Handlung ... anzuhalten" (OLG Köln MDR 1982, 589).

    Eine vorherige Zwangsmittel-Androhung ist in § 888 Abs. 1 ZPO - anders als in § 890 Abs. 2 ZPO - nicht vorgeschrieben, was damit zusammenhängt, daß das Ordnungsmittel Ahndungscharakter hat und deshalb Verschulden voraussetzt (BVerfG NJW 1981, 2457 ), während das Zwangsmittel eine verschuldensunabhängige Beugemaßnahme darstellt (OLG Köln MDR 1982, 589).

  • OLG Koblenz, 09.02.2009 - 1 W 721/08

    Unvertretbare Handlung - Kostentragungspflicht des Schuldners trotz

    Dies ergibt sich daraus, dass sich der Antrag des Gläubigers nach dem Wortlaut des § 888 ZPO nur darauf erstreckt, den Schuldner zur Vornahme der Handlung anzuhalten (so ebenfalls OLG Köln in MDR 1982, 589; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 888 Rdnr. 22).
  • OLG Köln, 30.11.1988 - 2 W 228/88

    Auskunftserteilung als eine unvertretbare nur dem Schuldner als

    Vielmehr kann er - wie im Streitfall geschehen - auch in der Weise zur Erfüllung der im Vollstreckungstitel genannten Verpflichtung "angehalten" werden, daß das Zwangsmittel sogleich festgesetzt wird (vgl. KG NJW 1969, 57; OLG Köln, MDR 1982, 589 [OLG Köln 05.03.1982 - 4 WF 34/82] ; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 765 [OLG Hamm 14.11.1985 - 4 W 106/85] , 766 ).
  • OLG Köln, 03.10.1983 - 4 WF 210/83

    Anordnung auf Auszug aus der ehelichen Wohnung als Verpflichtung zur Räumung oder

    Andererseits ist die Aufnahme einer Strafandrohung in den Vollstreckungstitel unschädlich, da es bei einer Zwangsgeldfestsetzung nach § 888 ZPO ohnehin einer der Festsetzung vorangehenden Androhung nicht bedarf (OLG Köln MDR 1982, 589; OLG München OLGZ 1982, 101; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 41. Aufl. § 888 Anm. 2 C mwN), so daß die Festsetzung hier nicht etwa deshalb verweigert werden darf, weil die Androhung unzulässigerweise mit dem Erlaß des Vollstreckungstitels verbunden worden wäre.
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