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   OLG Hamm, 11.04.2005 - 4 WF 86/05   

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https://dejure.org/2005,1885
OLG Hamm, 11.04.2005 - 4 WF 86/05 (https://dejure.org/2005,1885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2005 - 4 WF 86/05 (https://dejure.org/2005,1885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2005 - 4 WF 86/05 (https://dejure.org/2005,1885)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendbarkeit der Vorschriften der Hausratsverordnung (HausrVO) auf nichteheliche Lebensgemeinschaften

  • Judicialis

    HausrVO § 5; ; HausrVO § 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HausrVO § 5 § 12
    Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen nicht anwendbarer Hausratverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft sind rechtlich verschieden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unverheiratete können den Mietvertrag des Partners nicht fortsetzen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frau will Wohnung ihres geschiedenen Mannes übernehmen - Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gibt es keinen Anspruch auf Eintritt in das Mietverhältnis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft sind rechtlich verschieden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1168
  • FamRZ 2005, 2085
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hagen, 05.08.1992 - 3 T 596/92
    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2005 - 4 WF 86/05
    2. Nach Auffassung des Senats sind die Vorschriften der Hausratsverordnung nicht analog auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar (so auch z.B. LG Hagen, FamRZ 1993, 187; Brudermüller, FamRZ 1994, 207, 215, 216; Schwab-Maurer, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Auflage, Rnr. 8 zu Teil VIII; Johannsen/Henrich-Brudermüller, Eherecht, 4. Auflage, Rnr. 9 zu Vorb.
  • LG München I, 01.06.1990 - 28 O 9538/90
    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2005 - 4 WF 86/05
    3. Da die Rechtslage nicht schwierig, sondern durch den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes vorgegeben ist und sich überdies - soweit bekannt - nur vereinzelt erstinstanzliche Gerichte (z.B. LG München I NJW-RR 1991, 834) für eine analoge Anwendung der Hausratsverordnung ausgesprochen haben, ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch nicht deshalb geboten, weil eine höchstrichterliche Entscheidung zu der in Rede stehenden Rechtsfrage bislang nicht ergangen ist (vgl. zur Prozesskostenhilfebewilligung bei zweifelhaften Rechtsfragen: Zöller-Philippi, ZPO, 25. Auflage, Rnr. 21 zu § 114 ZPO).
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