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   KG, 23.01.2002 - 4 Ws 12/02, 1 AR 1424/96   

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https://dejure.org/2002,66185
KG, 23.01.2002 - 4 Ws 12/02, 1 AR 1424/96 (https://dejure.org/2002,66185)
KG, Entscheidung vom 23.01.2002 - 4 Ws 12/02, 1 AR 1424/96 (https://dejure.org/2002,66185)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 4 Ws 12/02, 1 AR 1424/96 (https://dejure.org/2002,66185)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Braunschweig, 13.11.2012 - Ws 321/12

    Entschädigungsanspruch des Beschuldigten wegen vorläufiger Entziehung der

    Die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass die Billigkeitsentscheidung nach § 3 StrEG nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist und voraussetzt, dass sich der Fall von anderen auffallend abhebt, wobei eine Entschädigung regelmäßig nur dann als billig angesehen werden kann, wenn der Vollzug der vorläufigen Strafverfolgungsmaßnahmen sich zum Zeitpunkt der Einstellung in der Rückschau als grob unverhältnismäßig herausstellt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Juni 1991 - 1 Ws 73/91, Rn. 7; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juni 1993 - 2 Ws 322/93, Rn. 12; KG Berlin, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 AR 1341/98- 4 Ws 249/98; Rn. 7; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 1 AR 1424/96- 4 Ws 12/02; Rn. 2 alle zitiert nach juris; Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 3 StrEG, Rn. 2 m.w.N.; Cornelius in: Graf, StPO 2010, § 3 StrEG, Rn. 2; Dieter Meyer, a.a.O., § 3, Rn. 33, 45).
  • KG, 21.11.2008 - 4 Ws 24/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Einstweilige Unterbringung im

    Der Senat hält daran fest, dass er als Rechtsmittelgericht aufgrund der Bindungswirkung auf der Grundlage des StrEG getroffene Ermessenentscheidungen des Tatgerichts nur auf Ermessensfehler überprüfen und nicht sein eigenes Ermessen an Stelle des Ermessens des Tatgerichts setzen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2002, 4 Ws 12/02, zu § 3 StrEG; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 62 und 286; Meyer, a.a.O., § 3 Rdnr. 47; a.A. Schätzler/Kunz, a.a.O., § 8 Rdnr. 66).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 4 Ws 48/09

    Gewährung von Haftentschädigung; Aufhebung; Billigkeitsentschädigung;

    Bei einer Verfahrenseinstellung gemäß § 154 b Abs. 3 u. 4 StPO handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. Meyer-Goßner, 51. Aufl., § 3 StrEG Rdnr. 1; KG, Beschluss vom 23.01.2002 - 4 Ws 12/02 - bei juris).
  • KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17

    121 AR 58/17 - "Polizeiwarnung?"

    Ist - auch unter Berücksichtigung der in der Regel besseren Aufklärungsmöglichkeiten in einer Hauptverhandlung - nicht zu erwarten, dass tatsächliche Zweifel in der Hauptverhandlung überwunden werden können, so wirkt sich dies auf die Eröffnungsentscheidung aus, weil wegen der dann gebotenen Anwendung des Zweifelssatzes durch das erkennende Gericht die Verurteilung prozessual nicht wahrscheinlich und daher die Eröffnung abzulehnen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2002 - 4 Ws 12/02 - und 28. August 2000 - 4 Ws 134/00 - beide bei juris; KG, Beschlüsse vom 3. Juni 2011 - 2 Ws 166/11 - und 1. Februar 2002 - 5 Ws 7/01 - [juris]).
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