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   OLG München, 23.10.2008 - 4 Ws 140/08   

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OLG München, 23.10.2008 - 4 Ws 140/08 (https://dejure.org/2008,6164)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.2008 - 4 Ws 140/08 (https://dejure.org/2008,6164)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 140/08 (https://dejure.org/2008,6164)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG
    Terminsvertreter; Abrechnung der Tätigkeit

  • openjur.de

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch eines anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin beigeordneten weiteren Verteidigers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers beigeordneten Verteidigers auf eine Vergütung nach Teil 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (VV ...

  • Burhoff online

    Terminsvertreter; Abrechnung der Tätigkeit;

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Vorbemerkung 4 Abs. 1
    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Abrechnung beim Terminsvertreter: OLG München folgt OLG Karlsruhe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 32
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ws 281/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

    Auszug aus OLG München, 23.10.2008 - 4 Ws 140/08
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob der wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin beigeordnete Verteidiger als Vergütung für seine Tätigkeit als so genannter "Terminsvertreter" nur die Terminsgebühren erhält, weil er lediglich als Vertreter des die Verteidigung insgesamt führenden Pflichtverteidigers beigeordnet worden ist, oder ob diesem weiteren Pflichtverteidiger eine (volle) Vergütung nach Abschnitt 1 des Teils 4 des Vergütungsverzeichnisses zusteht (zum Meinungsstand vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 2935).
  • OLG Hamm, 23.03.2006 - 3 Ws 586/05

    Abrechnung, Pflichtverteidiger; Terminsvertreter

    Auszug aus OLG München, 23.10.2008 - 4 Ws 140/08
    10Der Senat folgt der Auffassung des OLG Karlsruhe (a.a.O.) und des OLG Hamm (Beschluss vom 23.3.2006 - 3 Ws 586/05 - zitiert nach juris), wonach sich der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger beigeordnet worden ist, nicht auf die Terminsgebühren beschränkt, sondern alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG umfasst (vgl. auch Burhoff in Gerold/Schmidt RVG 18. Aufl. VV Nr. 4100, 4101 Rn. 5).
  • OLG Celle, 19.09.2018 - 3 Ws 221/18

    Nur Terminsgebühr bei Haftbefehlsverkündung

    Während teilweise davon ausgegangen wird, ein Terminsvertreter könne die vollständigen Gebühren eines Verteidigers oder aber zumindest neben der Terminsgebühr auch die Grundgebühr geltend machen (vgl. etwa OLG Hamm [AGS 2007, 37], OLG Karlsruhe [NJW 2008, 2935], OLG München [NStZ-RR 2009, 32], Burhoff, in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., VV 4100, 4101 Rn. 5), wird andererseits hiervon abweichend angenommen, einem Terminsvertreter stehe neben einem bereits und weiterhin beigeordneten Verteidiger für seine Teilnahme an nur einem Termin lediglich die Terminsgebühr nach Nr. 4103 VV RVG zu (KG, NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle, StraFO 2006, 471; RVGreport 2009, 226; differenzierend OLG - Stuttgart, StraFO 2011, 198).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 4 Ws 195/10

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Abgrenzung zwischen der Bestellung eines

    Die Verhandlungsgebühr falle jedoch nur dann an, wenn der Verteidiger eine Tätigkeit vornehme, die in den Abgeltungsbereich dieser Gebühr falle (OLG Karlsruhe Justiz 2008, 285; OLG Köln vom 26. März 2010, 2 Ws 129/10, juris; OLG München NStZ-RR 2009, 32).
  • OLG Nürnberg, 13.11.2014 - 2 Ws 553/14

    Vergütungsanspruch des anstelle des verhinderten Wahlverteidigers für einen

    Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Verteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger beigeordnet worden ist, beschränkt sich nicht auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 23.10.2008, 4 Ws 140/08 (K), 4 Ws 140/08 - juris; Beschluss vom 27.02.2014, 4c Ws 2/14 - juris und OLG Bamberg, Beschluss vom 21.12.2010, 1 Ws 700/10 - juris).

    8 Der Senat folgt der Auffassung des OLG München (OLG München, Beschluss vom 23.10.2008, 4 Ws 140/08 (K), 4 Ws 140/08 - juris; Beschluss vom 27.02.2014, 4c Ws 2/14 - juris) und des OLG Bamberg (OLG Bamberg, Beschluss vom 21.12.2010, 1 Ws 700/10 - juris), dass sich der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Verteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger beigeordnet worden ist, nicht auf die Terminsgebühren beschränkt, sondern alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG umfasst (vgl. auch Burhoff, RVG 3. Aufl. Nr. 4100 VV Rn. 8ff).

  • LG Aachen, 29.10.2020 - 60 Qs 47/20

    Pflichtverteidiger, beschränkte Bestellung, Abrechnung

    Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, dass dem Terminsvertreter sämtliche im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 VV zustehen (vgl. OLG Bamberg, NStZ-RR 2011, 223; OLG Düsseldorf, StRR 2009, 157; OLG Hamm, RVGreport 2006, 230; OLG Jena, JurBüro 2011, 478; OLG Karlsruhe, NJW 2008, 2935; OLG Köln, Beschl. vom 26.03.2010, 2 Ws 129/10, BeckRS 2010, 16664; OLG München, NStZ-RR 2009, 32; OLG München, AGS 2014, 174 f.; OLG Schleswig, SchlHA 2010, 269).
  • OLG Köln, 24.01.2024 - 3 Ws 50/23

    Haftverkündungstermin, Teilnahme Rechtsanwalt, Tätigkeit als Verteidiger,

    Eine gebührenrechtlich unterschiedliche Behandlung dieses Verteidigers gegenüber dem Hauptverteidiger würde dem nicht gerecht und ließe eine Entwertung des Instituts der Pflichtverteidigung und damit einhergehend des Rechtes des Angeklagten auf eine effektive, rechtsstaatlichen Grundsätzen genügende Verteidigung besorgen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2010 - 2 Ws 129/10, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 23.10.2008 - 4 Ws 140/08, NStZ-RR 2009, 32; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2008 - 3 Ws 281/08, NJW 2008, 2935).
  • OLG Hamm, 30.01.2015 - 5 Ws 367/14

    Terminsvertreter, Gebühren

    Deshalb sei die Bewilligung allein der Terminsgebühr nicht ausreichend (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, Justiz 2008, 285; OLG München, NStZ-RR 2009, 32; OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2010 -2 Ws 129/10 - zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 21.12.2010 - 1 Ws 700/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebühren des Terminsvertreters eines Pflichtverteidigers

    Dem Pflichtverteidiger stehen vielmehr auch in diesem Fall sämtliche im konkreten Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 VV RVG zu (u.a. Anschluss an OLG München, Beschluss vom 23.10.2008 - 4 Ws 140/08 = NStZ-RR 2009, 32 = StRR 2009, 120 und OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2010 - 2 Ws 129/10).

    8 b) Nach der Gegenansicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 23.10.2008 - 4 Ws 140/08 = NStZ-RR 2009, 32 = StRR 2009, 120 m. Anm. Burhoff, 120 sowie zuletzt OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2010 - 2 Ws 129/10, bei juris) sei dem anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für die Dauer einzelner Hauptverhandlungstermine beigeordneten weiteren Verteidiger für den in der Beiordnung bezeichneten Verfahrensabschnitt die Verteidigung des Angeklagten ohne jede inhaltliche Beschränkung übertragen.

  • OLG München, 27.02.2014 - 4c Ws 2/14

    Pflichtverteidigergebühren: Vergütung eines wegen der Abwesenheit des

    16 Der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung (Senatsbeschluss vom 23.10.2008 4 Ws 140/08) der Auffassung des OLG Karlsruhe (a.a.O.) und des OLG Hamm (Beschluss vom 23.3.2006 - 3 Ws 586/05 - zitiert nach juris), wonach sich der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger beigeordnet worden ist, nicht auf die Terminsgebühren beschränkt, sondern alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG umfasst (vgl. auch Burhoff in Gerold/Schmidt RVG 18. Aufl. VV Nr. 4100, 4101 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09

    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers;

    Danach sind zumindest im vorliegenden Fall dem Beschwerdeführer als Terminsvertreter auch die begehrte Grundgebühr nach Nr. 4101 VV RVG für die Einarbeitung in den Rechtsfall sowie die Post- und Telekommunikationsdienstleistungspauschale nach Nr. 7002 VV RVG zuzuerkennen (zu vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 16. Juli 2008 - 3 Ws 281/08; OLG Düsseldorf Beschl. v. 29. Oktober 2007 - 1 Ws 318/08; OLG München Beschl. v. 23. Oktober 2008 - 4 Ws 140/08).
  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 Ws 365/08

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch des tageweise als Vertreter des

    Der Einzelrichter hat die Sache wegen grundsätzlicher Bedeutung auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen, weil Klärungsbedarf bestand, ob die bisherige Rechtsprechung der hiesigen Strafsenate (Beschluss des 1. Strafsenates a. a. O.; Beschluss des 2. Strafsenates vom 10. Oktober 2006, 2 Ws 241 und 258/06) angesichts der abweichenden neuen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Juli 2008 (3 Ws 281/08, StraFo 2008, 349) und des Oberlandesgerichts München vom 23. Oktober 2008 (4 Ws 140/08, juris) fortgeführt werden soll.
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2014 - 1 Ws 148/14

    Vergütung des Strafverteidigers: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters für den

  • OLG Köln, 26.03.2010 - 2 Ws 129/10

    Terminsvertreter, Abrechnung

  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 2 Ws 111/09

    Terminsvertreter, Pflichtverteidiger; Gebührenanspruch

  • OLG Koblenz, 16.10.2012 - 2 Ws 759/12

    Rechtsanwaltsvergütung; Vergütung für den als Terminsvertreter beigeordneten

  • OLG Rostock, 15.09.2011 - I Ws 201/11

    Pflichtverteidigervergütung: Gebührenanspruch des sogenannten "Terminsvertreters"

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2008 - 1 Ws 318/08

    Terminsvertreter; Abrechnung der Tätigkeit; Grundgebühr

  • OLG Jena, 08.12.2010 - 1 Ws 318/10

    Pflichtverteidigergebühren: Bestellung für einen Hauptverhandlungstermin anstelle

  • LG Saarbrücken, 30.06.2014 - 2 KLs 2/13

    Terminsvertreter, Grundgebühr, Verfahrensgebühr

  • KG, 18.02.2011 - 1 Ws 38/09

    Pflichtverteidigerkosten: Gebühr des Terminvertreters

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2010 - 1 Ws 82/10

    Anspruch eines ersatzweise zu einem Termin bestellten Nebenklagevertreters neben

  • OLG Oldenburg, 13.05.2014 - 1 Ws 195/14

    Grundgebühr, Terminsvertreter

  • LG Potsdam, 11.05.2011 - 24 Qs 32/11

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt im

  • OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09

    Vergütung des beigeordneten Terminsvertreters

  • LG Koblenz, 21.08.2012 - 2 Qs 77/12

    Anspruch eines "Terminsvertreters" des Pflichtverteidigers auf Grundgebühr und

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