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   OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 4 Ws 158/14   

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https://dejure.org/2014,12828
OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 4 Ws 158/14 (https://dejure.org/2014,12828)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.05.2014 - 4 Ws 158/14 (https://dejure.org/2014,12828)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 4 Ws 158/14 (https://dejure.org/2014,12828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Nachsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Suchtmittelabstinenz; Grundsätze zur Prüfung der hinreichenden Bestimmtheit einer Bewährungsanordnung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56c Abs 1 S 1 StGB, § 35 BtMG, § 36 Abs 1 S 3 BtMG, § 453 StPO, § 454 StPO
    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Unbestimmtheit einer Anordnung über die Durchführung einer ambulanten Drogentherapie-Nachsorgebehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Suchtmittelabstinenz

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachsorgemaßnahmen zur Stabilisierung der Suchtmittelabstinenz in der Bewährungszeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an einer ambulanten Drogentherapie als Bewährungsauflage zu unbestimmt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 249
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 3 Ws 528/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 4 Ws 158/14
    Bewährungsweisungen müssen klar, bestimmt und in ihrer Einhaltung überprüfbar sein, um einem Verurteilten unmissverständlich vor Augen zu führen, wann ihm der Widerruf der Strafaussetzung droht, und um Weisungsverstöße einwandfrei feststellen zu können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. Mai 2003 - 3 Ws 528/03 -, juris).

    Ebenso bedarf es hinsichtlich der Häufigkeit der wahrzunehmenden Termine einer näheren Ausgestaltung der Weisung durch das Gericht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. Mai 2003 - 3 Ws 528/03 -, juris).

  • OLG Rostock, 06.12.2011 - I Ws 373/11

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen Therapieabbruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 4 Ws 158/14
    In Bezug auf angewiesene Heilbehandlungen hat der Richter möglichst präzise zu bestimmen, welche Maßnahme durchgeführt werden soll sowie in welcher Einrichtung und innerhalb welchen Zeitraums die Behandlung zu erfolgen hat (OLG Rostock, Beschluss vom 06. Dezember 2011 - I Ws 373/11 -, juris, mwN.).
  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 4 Ws 158/14
    In der vom Landgericht Stuttgart vorgenommenen Fassung entspricht die Weisung jedoch nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot, dem insbesondere im Zusammenhang mit Weisungen nach § 56c Abs. 1 StGB freiheitsgewährleistende Funktion zukommt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. September 2011 - 2 BvR 1165/11 -, juris).
  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 4 Ws 158/14
    Die Übertragung der Ausgestaltung dieser Vorgaben auf Dritte - sei es auf einen Bewährungshelfer oder einen Therapeuten - verbietet sich angesichts des bei einem Weisungsverstoß drohenden Bewährungswiderrufs und Freiheitsentzugs (BVerfG aaO.; OLG Frankfurt aaO.; OLG Dresden, Beschluss vom 06. September 2007 - 2 Ws 423/07 -, juris).
  • KG, 11.07.2000 - 5 Ws 501/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 4 Ws 158/14
    Eine solche ist gegeben, wenn die gerichtliche Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unzumutbar oder zu unbestimmt ist (KG Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 AR 791/00 - 5 Ws 501/00, 1 AR 791/00, 5 Ws 501/00 -, juris, mwN.) bzw. wenn das eingeräumte Ermessen überschritten wurde (Meyer-Goßner, StPO, 57. Auflage, § 453 Rn. 12 mwN.).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 3 Ws 903/19

    Therapieweisung nach § 68b Abs. 2 Satz 2 StGB trotz fehlender Einwilligung des

    Eine solche Therapieweisung wird deshalb auch bei fehlender Einwilligung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig oder jedenfalls nicht durchweg unzulässig erachtet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 Ws 158/14 BeckRS 2014, 11799; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. September 1998 - Ws 1115/98; OLG Hamm, Beschlüsse vom 18. Juli 2107 - 3 Ws 301-302/17 BeckRS 2017, 134142 und vom 18. Januar 2000 2 Ws 12/00 NStZ 2000, 373; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 29. Aufl. 2014, § 68b Rn. 22; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl. 2018 § 56c Rn. 8b; Ostendorf in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl. 2017 Rn. 13).
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