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   OLG München, 29.11.2012 - 4 Ws 187/12   

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https://dejure.org/2012,40046
OLG München, 29.11.2012 - 4 Ws 187/12 (https://dejure.org/2012,40046)
OLG München, Entscheidung vom 29.11.2012 - 4 Ws 187/12 (https://dejure.org/2012,40046)
OLG München, Entscheidung vom 29. November 2012 - 4 Ws 187/12 (https://dejure.org/2012,40046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Die in § 2 Satz 1 JVEG normierte Ausschlussfrist von drei Monaten für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen gilt einheitlich für den gesamten Vergütungsanspruch des Dolmetschers. Er hat deshalb seinen Anspruch nach Grund und Höhe vollständig zu beziffern. Eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für Dolmetscher; Umfang der Pflicht eines Dolmetschers zur Auseinandersetzung mit den Regelungen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 2; StPO § 44
    Vergütung von Dolmetschern; Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen; Auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 2 (S) AR 21/12
  • OLG München, 29.11.2012 - 4 Ws 187/12
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 16.09.2009 - 1 Ws 472/09

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Gerichtsgutachter im Strafverfahren:

    Auszug aus OLG München, 29.11.2012 - 4 Ws 187/12
    Nach der Gesetzesbegründung (BT- Dr. 15/1971, Seite 178 und 179) ist Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG die Sicherstellung einer zeitnahen Abrechnung des bezifferten und substantiierten Anspruchs, weil dies die größere Gewähr für deren Richtigkeit bietet und die Möglichkeit zur schnellen Durchsetzung einer etwaigen Nachzahlungspflicht des Kostenschuldners (vgl. auch OLG Bamberg Beschluss vom 16.9.2009 Az: 1 Ws 472/09 zitiert nach juris Rdn. 14 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 23.05.2013 - 1 Ws 59/13

    Erstattung von Sachverständigenkosten innerhalb der Dreimonatsfrist des § 2 JVEG

    Das Landeskriminalamt wird hierdurch zwar gezwungen, den Anspruch selbst dann - detailliert nach Grund und Höhe (dazu: OLG München, Beschluss vom 29.11.2012, 4 Ws 187/12, juris, Rn. 20; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18.06.2007, L 6 B 77/07, juris, Rn.16; Binz in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann GKG FamFG JVEG, 2. Aufl., § 2 JVEG Rn. 2) - darzulegen, wenn innerhalb der Dreimonatsfrist noch nicht absehbar ist, ob es überhaupt zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, die Voraussetzung für eine fällige Verbindlichkeit des Kostenschuldners (§ 8, 29 Nr. 1 GKG) und damit für die Einziehung der Kosten - als durchlaufender Posten (vgl. §§ 29 Abs. 8, 38 KostVfg und Schneider, JVEG, 2007, § 1 Rn.206) - ist.
  • OLG Köln, 14.08.2020 - 2 Ws 396/20
    Er schließt sich vielmehr der nahezu einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung und überwiegend in der Literatur vertretenen Auffassung an, dass ein Anspruchsteller nach dem JVEG seinen Vergütungsanspruch innerhalb der Frist von drei Monaten vollständig beziffern muss (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 29.04.2013, 9 W 34/13, BeckRS 2013, 9393; OLG München, Beschluss vom 29.11.2012, 4 Ws 187/12 (K), BeckRS 2012, 25483; OLG Jena, Beschluss vom 07.11.2011, 1 Ws 398/11, BeckRS 2011, 28901; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.09.2009, 1 Ws 472/09, BeckRS 2009, 26730;.
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.09.2014 - L 5 SF 105/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - nachträgliche

    Denn es ist allein Aufgabe des Sachverständigen sich über die gesetzlichen Grundlagen seiner Rechnungstellung zu informieren (vgl. Oberlandesgericht München, 4. Senat, Beschluss vom 29. November 2012, 4 Ws 187/12).
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