Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 14.10.2016

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 232/16, 4 Ws 233/16, 4 Ws 234/16, 4 Ws 235/16   

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https://dejure.org/2016,35546
OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 232/16, 4 Ws 233/16, 4 Ws 234/16, 4 Ws 235/16 (https://dejure.org/2016,35546)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2016 - 4 Ws 232/16, 4 Ws 233/16, 4 Ws 234/16, 4 Ws 235/16 (https://dejure.org/2016,35546)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 4 Ws 232/16, 4 Ws 233/16, 4 Ws 234/16, 4 Ws 235/16 (https://dejure.org/2016,35546)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nebenkläger, Verletzter, Klageerzwingungsverfahren, Rechtsbeugung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bloße Anregung der Verfahrenseinstellung trotz bestehender Anhaltspunkte für die Verwirklichtung eines Verbrechenstatbestandes unterfällt noch nicht dem Tatbestand der Rechtsbeugung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172; StGB § 339
    Nebenkläger; Verletzter; Klageerzwingungsverfahren; Rechtsbeugung

  • rechtsportal.de

    Bloße Anregung der Verfahrenseinstellung trotz bestehender Anhaltspunkte für die Verwirklichtung eines Verbrechenstatbestandes unterfällt noch nicht dem Tatbestand der Rechtsbeugung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 373
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Münster, 11.04.2019 - 9 KLs 1/19
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Die Antragsteller zu 1) bis 3) sind Nebenkläger nach § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO in einem Strafverfahren 600 Js 165/12 der StA Münster gegen den dortigen Angeschuldigten T, gegen den die Staatsanwaltschaft Münster aufgrund des Senatsbeschlusses vom 09.10.2014 (4 Ws 227/14 - Klageerzwingungsverfahren) am 21.12.2014 Anklage wegen Parteiverrats (§ 356 Abs. 1 StGB) und versuchter Nötigung vor dem Landgericht Münster erhoben hat.

    Der Antragsteller zu 4) hat am 11.03.2015 Strafanzeige gegen den in dem Verfahren 600 Js 165/12 StA Münster Angeschuldigten gestellt.

  • OLG Hamm, 09.10.2014 - 4 Ws 227/14

    Parteiverrat bei Vertretung mehrerer Kläger mit sich auseinander entwickelnden

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Die Antragsteller zu 1) bis 3) sind Nebenkläger nach § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO in einem Strafverfahren 600 Js 165/12 der StA Münster gegen den dortigen Angeschuldigten T, gegen den die Staatsanwaltschaft Münster aufgrund des Senatsbeschlusses vom 09.10.2014 (4 Ws 227/14 - Klageerzwingungsverfahren) am 21.12.2014 Anklage wegen Parteiverrats (§ 356 Abs. 1 StGB) und versuchter Nötigung vor dem Landgericht Münster erhoben hat.
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Im Strafverfahren wegen Verstößen gegen § 339 StGB sind solche Personen nicht verletzt, die weder am Verfahren beteiligt noch unmittelbar in einem Individualrechtsgut betroffen sind, sondern nur ein allgemeines Interesse am Verfahrensausgang haben (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43937
OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16 (https://dejure.org/2016,43937)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.10.2016 - 4 Ws 232/16 (https://dejure.org/2016,43937)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 4 Ws 232/16 (https://dejure.org/2016,43937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Strafrestes eines Erstverbüßenden bei unverändertem Fortbestehen der zur Tat führenden Konfliktlage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Erforderlichkeit der vollständigen Vollstreckung einer erstmalig verhängten Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 1
    Aussetzung eines Strafrestes eines Erstverbüßenden bei unverändertem Fortbestehen der zur Tat führenden Konfliktlage

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 1
    Aussetzung eines Strafrestes eines Erstverbüßenden bei unverändertem Fortbestehen der zur Tat führenden Konfliktlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Reststrafenaussetzung bei fortbestehender Konfliktlage?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06

    Strafrestaussetzung: Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Zwar überzeugt es wegen der nach § 57 Abs. 1 StGB gebotenen Einzelfallabwägung nicht, das Erstverbüßerprivileg bei bestimmten Straftaten wie dem Handel mit Betäubungsmitteln für generell unanwendbar zu halten (so aber KG, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 1 AR 538/06 und 5 Ws 273/06, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 16.03.1998 - 1 Ws 36/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14

    Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • OLG Celle, 13.05.2013 - 17 UF 227/12

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies das Oberlandesgericht Stuttgart durch Beschluss vom 15. November 2012 - 17 UF 227/12 - letztinstanzlich zurück.
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    bb) Bei erstmaliger Verbüßung einer Freiheitsstrafe spricht eine Vermutung dafür, dass der Vollzug seine Wirkung erreicht hat und der Begehung neuer Straftaten entgegenwirkt (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 200, zitiert nach juris, Rn. 4); sie kann jedoch durch negative Umstände widerlegt werden (vgl. Fischer aaO mwN; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 57 Rn. 16 mwN; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 57 Rn. 16a; BGH NStZ-RR 2003, 200, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20

    Telefonische Anhörung des Verurteilten zur Reststrafenaussetzung während der

    Wie von der Strafvollstreckungskammer zutreffend festgestellt, streitet zwar zunächst für den Verurteilten die Vermutung, dass er als Erstverbüßer durch die bisher vollzogene Strafhaft hinreichend beeindruckt ist, um keine weiteren Straftaten mehr zu begehen (Senat, Beschluss vom 28.11.2019 - 2 Ws 464/19 - und vom 05.12.2019 - 2 Ws 487 u. 488/19 - [n.v.]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2016 - 4 Ws 232/16 -, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2020 - 3 Ws 66/20 -, juris Rn. 14).
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