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   OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11   

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https://dejure.org/2011,13093
OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11 (https://dejure.org/2011,13093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2011 - 4 Ws 247/11 (https://dejure.org/2011,13093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2011 - 4 Ws 247/11 (https://dejure.org/2011,13093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer zur Eröffnung des Hauptverfahrens bei potentieller Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212; StPO § 203; StPO § 209 Abs. 1
    Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer zur Eröffnung des Hauptverfahrens bei möglichem Tötungsdelikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eröffnung des Hauptverfahrens trotz möglichem strafbefreienden Rücktritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 117
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    Ist der Angeklagte einer gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig und ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wegen eines tateinheitlichen begangenen versuchten Tötungsdelikts ungefähr gleich groß wie die Wahrscheinlichkeit eines strafbefreienden Rücktritts hiervon, ist das Hauptverfahren statt vor dem Amtsgericht vor der Schwurgerichtskammer zu eröffnen (im Anschluss an OLG Stuttgart Justiz 2011, 218).

    Denn diffizile Beweiswürdigungsfragen dürfen nicht im Wege einer nicht-unmittelbaren vorläufigen Tatbewertung des über die Eröffnung entscheidenden Gerichts womöglich endgültig - § 211 StPO - entschieden werden (OLG Stuttgart Justiz 2011, 218).

  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    Ebenso wenig ist die Annahme des Landgerichts zu beanstanden, dass das Erscheinen Dritter und die damit verbundene Entdeckung der Tat sowie das Einschreiten Dritter einen strafbefreienden Rücktritt nicht zwangsläufig ausschließen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 335, 336; NStZ 2007, 399, 400; 1988, 69).

    Für einen Rücktritt ist dann kein Raum mehr (BGH NStZ 2007, 399).

  • BGH, 10.11.1987 - 5 StR 534/87

    Versuch - Rücktritt - Freiwilligkeit - Affekt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    Ebenso wenig ist die Annahme des Landgerichts zu beanstanden, dass das Erscheinen Dritter und die damit verbundene Entdeckung der Tat sowie das Einschreiten Dritter einen strafbefreienden Rücktritt nicht zwangsläufig ausschließen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 335, 336; NStZ 2007, 399, 400; 1988, 69).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08

    Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    Ebenso wenig ist die Annahme des Landgerichts zu beanstanden, dass das Erscheinen Dritter und die damit verbundene Entdeckung der Tat sowie das Einschreiten Dritter einen strafbefreienden Rücktritt nicht zwangsläufig ausschließen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 335, 336; NStZ 2007, 399, 400; 1988, 69).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    1) Hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO liegt immer dann vor, wenn nach vorläufiger Würdigung die Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung in der Hauptverhandlung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs (OLG Nürnberg NJW 2010, 3793; Schneider in KK StPO, 6. Aufl. § 203 Rn 4).
  • BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86

    Prüfung; Entscheidungsbefugnis; Beschwerdegericht; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    Es kann deshalb dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Beschwerdegericht befugt ist, auf das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft die gesamte Eröffnungsentscheidung ohne Beschränkung auf die geltend gemachten Beschwerdepunkte zu überprüfen und ggfs. zugunsten des Angeklagten abzuändern (vgl. BayObLG NJW 1987, 511).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 16657 sowie BeckRS 2015, 14495; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, BeckRS 2014, 11294), zur Klärung innerer Vorgänge bei den Angeschuldigten durch Rückschlüsse aus dem äußeren Tatgeschehen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2012, 117) oder entscheidend auf die Auswertung und Bewertung voneinander abweichender wissenschaftlicher Standpunkte von Sachverständigen aufgrund persönlicher Eindrucksbildung ankäme.
  • OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, Beschluss vom 1. Februar 2002, 1 AR 19/02, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18

    Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis

    Ein hinreichender Tatverdacht setzt voraus, dass die Verurteilung eines Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2013, 253; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz NJW 2013, 98).
  • OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13

    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; Senat, Beschluss vom 25. Januar 2013, 2 Ws 17-21/13).
  • OLG Stuttgart, 06.08.2019 - 4 Ws 151/19

    Hinreichender Tatverdacht bezüglich eines hautärztlichen Abrechnungsbetrugs

    Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung in der Hauptverhandlung muss aber in der Regel höher sein als diejenige eines Freispruchs (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 Ws 247/11; Wenske in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2016, § 203 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12

    Darlegungs-und Beweislast im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen falscher

    Denn diffizile Beweiswürdigungsfragen dürfen nicht im Wege einer nicht-unmittelbaren vorläufigen Tatbewertung des über die Eröffnung entscheidenden Gerichts womöglich endgültig - § 211 StPO - entschieden werden (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Justiz 2011, 218; NStZ-RR 2012, 117).
  • KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20

    Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener

    Bei ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Freispruch ist hinreichender Tatverdacht auch dann anzunehmen, wenn es zur Klärung einer unsicheren Sachlage notwendig erscheint, sich der besonderen Erkenntnismittel und besseren Aufklärungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung zu bedienen (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 4 Ws 189/16 - und 11. April 2014 - 4 Ws 16-17/14 - OLG Stuttgart NStZ-RR 2012, 117; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; OLG Bamberg NStZ 1991, 252).
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