Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 308/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33876
OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 308/16 (https://dejure.org/2016,33876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2016 - 4 Ws 308/16 (https://dejure.org/2016,33876)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 4 Ws 308/16 (https://dejure.org/2016,33876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,33876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ungebühr, lautstarke Erregung, Erheben der Stimme, rechtliches Gehör, Heilung, Anhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsmittel nach lautstarker Erregung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 178; GVG § 181
    Ungebühr; lautstarke Erregung; Erheben der Stimme; rechtliches Gehör; Heilung; Anhörung

  • rechtsportal.de

    GVG § 178 ; GVG § 181
    Ordnungsmittel nach lautstarker Erregung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn sich der Reichsbürger "lautstark erregt"

  • beck-blog (Auszüge)

    Lautstarke Erheben der Stimme bzw. das lautstarke Sich-erregen im HVT - 150 Euro Ordnungsgeld

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 05.12.1989 - 3 Ws 686/89
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 308/16
    In der Rechtsprechung betreffend §§ 178 ff. GVG wird auch nahezu einhellig vertreten, dass eine Nachholung rechtlichen Gehörs in der Beschwerdeinstanz nicht möglich ist (OLG Hamm, Beschl. v. 05.12.1989 - 3 Ws 686/89 - juris; OLG Köln NStZ 2008, 587; OLG Rostock, Beschl. v. 06.01.2003 - I Ws 472/02 - juris; vgl. auch: Diemer in: KK-StPO, 7. Aufl., § 178 Rdn. 8).
  • OLG Hamm, 28.11.2000 - 2 Ws 292/00

    Besetzung des Bußgeldsenats, Ordnungsbeschluss, Ungebühr, Gewährung rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 308/16
    Das wird häufig insbesondere bei Angeklagten oder Betroffenen wegen der durch die Prozesssituation gegebenen emotionalen Belastung der Fall sein (OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2000 - 2 Ws 296/00 -juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 1 Ws 338/08

    Ordnungsmittelbeschluss; Hauptverhandlung; Erlass; rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 308/16
    Ungebühr im Sinne von § 178 Abs. 1 GVG ist ein erheblicher Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf deren justizgemäßen Ablauf, auf den "Gerichtsfrieden" und damit auf die Würde des Gerichts (OLG Hamm, Beschl. v. 03.06.2008 - 1 Ws 338/08 - juris m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 21.08.2003 - 3 W 41/03

    Verhängung von Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Handyverbot im Sitzungssaal

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 308/16
    Denn in der Rechtsprechung ist als Ausnahme von der Pflicht zu einer ausdrücklichen vorherigen Anhörung der Fall anerkannt, dass der Betroffene zuvor ermahnt, bzw. ihm die Festsetzung eines Ordnungsgeldes angedroht worden ist (OLG Brandenburg NJW 2004, 451).
  • OLG Rostock, 06.01.2003 - I Ws 472/02
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 308/16
    In der Rechtsprechung betreffend §§ 178 ff. GVG wird auch nahezu einhellig vertreten, dass eine Nachholung rechtlichen Gehörs in der Beschwerdeinstanz nicht möglich ist (OLG Hamm, Beschl. v. 05.12.1989 - 3 Ws 686/89 - juris; OLG Köln NStZ 2008, 587; OLG Rostock, Beschl. v. 06.01.2003 - I Ws 472/02 - juris; vgl. auch: Diemer in: KK-StPO, 7. Aufl., § 178 Rdn. 8).
  • OLG Köln, 07.05.2008 - 2 Ws 223/08

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Ordnungsmaßnahme gegen einen Rechtspfleger

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 308/16
    In der Rechtsprechung betreffend §§ 178 ff. GVG wird auch nahezu einhellig vertreten, dass eine Nachholung rechtlichen Gehörs in der Beschwerdeinstanz nicht möglich ist (OLG Hamm, Beschl. v. 05.12.1989 - 3 Ws 686/89 - juris; OLG Köln NStZ 2008, 587; OLG Rostock, Beschl. v. 06.01.2003 - I Ws 472/02 - juris; vgl. auch: Diemer in: KK-StPO, 7. Aufl., § 178 Rdn. 8).
  • KG, 07.09.2000 - 5 Ws 625/00
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 308/16
    Für letztere ist aber anerkannt, dass eine Verletzung rechtlichen Gehörs in der Ausgangsinstanz durch die Möglichkeit der Stellungnahme im Beschwerdeverfahren geheilt wird (KG Beschl. v. 07.09.2000 - 5 Ws 625/00 - juris; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 462 Rdn. 5).
  • OLG Oldenburg, 09.02.2017 - 1 Ws 50/17

    Geldstrafe für die Zeugin?

    Entgegen der bisher in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht (vgl. u. a. OLG Köln, NStZ 2008, 587) ist eine Nachholung rechtlichen Gehörs in der Beschwerdeinstanz jedoch noch möglich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. Oktober 2016 Az.: III-4 Ws 308/16, juris), da kein Unterschied zwischen einer befristeten Beschwerde nach § 181 GVG und einer sonstigen sofortigen Beschwerde nach § 311 StPO, bei der eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in der Ausgangsinstanz durch die Möglichkeit der Stellungnahme im Beschwerdeverfahren geheilt wird, zu sehen ist.
  • OLG Hamm, 16.09.2021 - 4 Ws 138/21

    Ordnungsgeld; Ungebühr; rechtliches Gehör; Anhörung; Androhung

    Als Ungebühr in diesem Sinne kann insbesondere ein Dazwischenreden außerhalb des verfahrensrechtlichen Frage-, Antrags- und Stellungnahmerechts angesehen werden (zu vgl. Senatsbeschluss vom 06.10.2016 - 4 Ws 308/16 - KG, Beschluss vom 23.05.2001 - 1 AR 524/01 - Kissel/Mayer a. a. O., Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht